Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/260: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. September 2012, 19:29 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
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Nr. 22.


Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen und zwar in den Monaten Juni, Juli, August, September, October und November 1860 geschehen soll.

Alzey, den 30. Juni 1860.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Strecker.



Ordensverleihung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 23. Juni dem ersten katholischen Schullehrer Johannes Gölz in Mörlenbach in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Verdienste" zu verleihen.

Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind:
1) die evangelische Pfarrstelle zu Billertshausen, im Kreise Alsfeld, mit einem Gehalt von 1281 fl. 16 kr.;
2) die erste evangelische Schulstelle zu Geiß-Nidda, im Kreise Nidda, mit einem Gehalt von 346 fl. 5 kr., einschließlich der Vergütung für Heizung des Schullocals;
3) die evangelische Schulstelle zu Höllerbach, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 202 fl. 18 kr.; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
4) die evangelische Schulstelle zu Nieder-Kinzig, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 210 fl. 56 kr.; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
5) die evangelische Schulstelle zu Birkert, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 202 fl. 36 kr.; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
6) die evangelische Schulstelle zu Rimhorn, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 304 fl., wovon jedoch vorerst der jährliche Betrag von 104 fl. abzugeben ist; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
7) die evangelische Schulstelle zu Kimbach, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 200 fl., nebst 4 Stecken Kiefern-Prügelholz zur Heizung des Schullocals; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
8) die dritte evangelische Schulstelle zu Höchst, im Kreise Neustadt, mit einem Gehalt von 200 fl., nebst einer Vergütung von 25 fl. für Heizung des Schullocals; dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
9) die evangelische Schulstelle zu Merkenfritz, im Kreise Büdingen, mit einem Gehalt von 202 fl. 25 kr; dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
10) die neuerrichtete israelitische Elementarschnlstelle zu Seligenstadt, im Kreise Offenbach, mit einem Gehalt von 240 fl., einschließlich einer Wohnungsvergütung von 40 fl.; Bewerber, welche den Religionslehrer- und Vorsängerdienst übernehmen können, erhalten den Vorzug und eine weitere jährliche Vergütung von 150 fl.