Suffraganbistum: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Alija (Diskussion • Beiträge) K (kat) |
K (typo /neue Rechtschreibung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar | Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht. | ||
{| style="border:1px solid #8888aa; background-color:#f7f8ff;padding:5px;font-size:95%;" | {| style="border:1px solid #8888aa; background-color:#f7f8ff;padding:5px;font-size:95%;" |
Version vom 23. Januar 2006, 14:37 Uhr
Als Suffraganbistum wird ein Bistum bezeichnet, das zwar selbstständig von einem Bischof verwaltet und betreut wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Metropoliten (z.B. einem Erzbischof) untersteht.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Suffraganbistum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |