Protokollbuch: Unterschied zwischen den Versionen
Arend (Diskussion • Beiträge) K (kein "Genealogischer Begriff") |
(Link) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Ähnliches gilt für Gerichtsprotokollbücher für Freigerichte, Gogerichte, Stadtgerichte oder Patrimonialgerichte oder spezielle Protokollbücher der Gerichtsverfahren in Sachen Hexerei und Zauberei in Stadt und Land. Darunter fallen auch Verhörprotokolle, Anlagen zu Protokollen, Pfand- und Arrestprotokolle. | Ähnliches gilt für Gerichtsprotokollbücher für Freigerichte, Gogerichte, Stadtgerichte oder Patrimonialgerichte oder spezielle Protokollbücher der Gerichtsverfahren in Sachen Hexerei und Zauberei in Stadt und Land. Darunter fallen auch Verhörprotokolle, Anlagen zu Protokollen, Pfand- und Arrestprotokolle. | ||
Eine besondere Kategorie bildet die Gruppe der | Eine besondere Kategorie bildet die Gruppe der [[Kontraktenprotokoll]]e, welche bis zu Anfang des 17. Jhdts zurückreichen. Durch zahlreiche Vetragsregelungen bei Verkäufen, Hypotheken, Häusersachen, Erbvereinbarungen und ähnliches mehr, werden Familienverzweigungen aller Art deutlich. | ||
Besonders interessant sind die meist von Rentmeistern geführten Hausprotokollbücher großer Adelshäuser, da in diesen Beziehungen und langwierige Ereignisse fortlaufend beschrieben werden. Ebenso verhält es sich mit den Protokollen der im Münsterland und Vest Recklinghausen genossenschaftlich organisierten Hof-, Marken-, und Holzgerichtsbarkeit. Sie alle bilden bis in das 15. Jhdt. zurück eine schier unerschöpfliche Quelle nicht nur für Historiker und Genealogen. | Besonders interessant sind die meist von Rentmeistern geführten Hausprotokollbücher großer Adelshäuser, da in diesen Beziehungen und langwierige Ereignisse fortlaufend beschrieben werden. Ebenso verhält es sich mit den Protokollen der im Münsterland und Vest Recklinghausen genossenschaftlich organisierten Hof-, Marken-, und Holzgerichtsbarkeit. Sie alle bilden bis in das 15. Jhdt. zurück eine schier unerschöpfliche Quelle nicht nur für Historiker und Genealogen. |
Version vom 5. August 2012, 13:07 Uhr
Protokollbuch
Die Registrierung beachtenswerter öffentlicher Vorgänge oder Vorfälle unterschiedlichster Art erfolgte in den meisten Fällen in Städten in Protokollbüchern der Stadt oder des Rates. Dies betraf beispielsweise Ereignisse um Vermietungen und Verpachtungen, Schulden und Streitereien, Ansprüche und Verzichte, Besitz, Bescheinigungen, Gilden und Bürgerrechte. Immer waren Menschen damit verbunden, Nachbarn, Ehefrauen, Kinder, Eltern und Voreltern wurden erwähnt.
Ähnliches gilt für Gerichtsprotokollbücher für Freigerichte, Gogerichte, Stadtgerichte oder Patrimonialgerichte oder spezielle Protokollbücher der Gerichtsverfahren in Sachen Hexerei und Zauberei in Stadt und Land. Darunter fallen auch Verhörprotokolle, Anlagen zu Protokollen, Pfand- und Arrestprotokolle.
Eine besondere Kategorie bildet die Gruppe der Kontraktenprotokolle, welche bis zu Anfang des 17. Jhdts zurückreichen. Durch zahlreiche Vetragsregelungen bei Verkäufen, Hypotheken, Häusersachen, Erbvereinbarungen und ähnliches mehr, werden Familienverzweigungen aller Art deutlich.
Besonders interessant sind die meist von Rentmeistern geführten Hausprotokollbücher großer Adelshäuser, da in diesen Beziehungen und langwierige Ereignisse fortlaufend beschrieben werden. Ebenso verhält es sich mit den Protokollen der im Münsterland und Vest Recklinghausen genossenschaftlich organisierten Hof-, Marken-, und Holzgerichtsbarkeit. Sie alle bilden bis in das 15. Jhdt. zurück eine schier unerschöpfliche Quelle nicht nur für Historiker und Genealogen.