Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/182: Unterschied zwischen den Versionen
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<ol>Wissensgebiet eröffnet worden,<ref>An das ''Foerstemannsche'' Namenbuch, welches die deutschen Namen bis 1100 enthält, schließt sich Fr. ''Stark'', Die Kosenamen der Germanen, Wien 1868. ''Ludwig Streub'', Die oberdeutschen Familiennamen, München 1870. ''K. G. Andresen'', Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Geschlechtsnamen. Heilbronn 1883. ''Heintze'', Die deutschen Familiennamen. Halle 1882. Ueber die Lesarten französischer Namen s. ''Giry'' S. 317 ff. </ref> welches dem Genealogen die zuverlässigsten Wege weist.</ol> | |||
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==== IV. Hülfswissenschaften. ==== | |||
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{{NE}}Unter den historischen Hülfswissenschaften. die der Genealog kennen muß, nimmt die wichtigste Stelle die ''Urkundenlehre'' ein. Was daraus im Besonderen für genealogische Zwecke wichtig ist, soll im Folgenden kurz zusammengestellt werden. | |||
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{{NE}}Als Fürbitter (<tt>intervenientes</tt>) erscheinen häufig Verwandte des Empfängers oder des Ausstellers, und wegen dieser Beziehungen | |||
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Version vom 30. Juli 2012, 19:36 Uhr
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- Wissensgebiet eröffnet worden,[1] welches dem Genealogen die zuverlässigsten Wege weist.
IV. Hülfswissenschaften.
Unter den historischen Hülfswissenschaften. die der Genealog kennen muß, nimmt die wichtigste Stelle die Urkundenlehre ein. Was daraus im Besonderen für genealogische Zwecke wichtig ist, soll im Folgenden kurz zusammengestellt werden.
Personen können in Urkunden auf verschiedene Arten auftreten: 1. als Aussteller, 2. als Empfänger, 8. als Fürbitter und sonst in der narratio, 4. als Zeugen, 5. als Kanzleibeamte im Schlußprotokoll.
Die Echtheit der Urkunde vorausgesetzt, scheint an der Existenz von Aussteller und Empfänger zu der angegebenen Zeit nicht gezweifelt werden zu können, und doch kommen echte Urkunden vor, die als Datum einen Zeitpunkt geben, an dem nach anderen sicheren Quellen die eine der beiden Hauptpersonen bereits tot war. Sie kann während der Abfassung der das Datum der Ausfertigung tragenden Urkunde gestorben sein oder der Hersteller der Urkunde rechnete nach einem anderen Jahresanfang als die Quelle, die uns das Todesdatum überliefert. Hier ist es nützlich zu wissen, daß die meisten Privaturkunden bis ins 13. Jahrhundert von den Empfängern, fast immer geistlichen Stiften, herrühren und daß jeder Orden seine bestimmte Zeitrechnung hatte.[2] Damit muß der Genealog rechnen bei Feststellung seiner Daten.
Als Fürbitter (intervenientes) erscheinen häufig Verwandte des Empfängers oder des Ausstellers, und wegen dieser Beziehungen
- ↑ An das Foerstemannsche Namenbuch, welches die deutschen Namen bis 1100 enthält, schließt sich Fr. Stark, Die Kosenamen der Germanen, Wien 1868. Ludwig Streub, Die oberdeutschen Familiennamen, München 1870. K. G. Andresen, Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Geschlechtsnamen. Heilbronn 1883. Heintze, Die deutschen Familiennamen. Halle 1882. Ueber die Lesarten französischer Namen s. Giry S. 317 ff.
- ↑ Posse, Privaturkunden S. 102.