Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/156: Unterschied zwischen den Versionen
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fragen, mit welchem Rechte der Arzt am Krankenbette eines Menschen irgend welche Schlüsse aus der besonderen Abstammung desselben ziehen dürfte. Trotzdem macht die heutige psychiatrische Wissenschaft die weitestgehenden Folgerungen auf Grund rein persönlicher Angaben über Verwandtschaften und Abstammung. Die Frage ist daher nur die, welche relative Sicherheiten die Wissenschaft als solche zu gewinnen vermag, und innerhalb welcher Grenzen sich hier eine gewissenhafte kritische Forschung bewegen kann. | |||
{{NE}}Hierbei wird man von einer unanfechtbaren Voraussetzung ausgehen können. Durch die rechtsgiltige Beglaubigung der Geburt eines Kindes erhält die wirkliche physische Abstammungsfrage immerhin eine wenn auch nicht materielle, so doch moralische Sicherstellung. Wenn der Ehegatte im Augenblicke der Geburt eines Kindes seiner Ueberzeugung Ausdruck giebt, daß er an dem ehelichen Erzeugungsakt keinen Zweifel hege, so wird wenigstens in der bei weitem größten Masse von Fällen die Glaubwürdigkeit vollkommen auf seiner Seite sein. Die Zweifelsucht hat hier wenigstens nicht mehr Grund als in jedem beliebigen Falle menschlichen Thuns und Lassens. Es ist daher durchaus billig zu verlangen, das; die Begründung des Zweifels zunächst der gegnerischen Seite obliegt, bevor die genealogische Forschung sich in jedem einzelnen Falle damit abgeben kann in eine Untersuchung einzutreten, die über das beurkundete Protokoll hinausschreitet. | |||
{{NE}}Indessen liegen die Fälle vor und sind nicht selten, daß sich Meinungen gebildet haben, vermöge welcher nicht nur die väterliche, sondern auch selbst die mütterliche Abstammung bei einem ordnungsgemäß beglaubigten Geburtsakt bereits zu Lebzeiten der betheiligten Personen bestritten worden sind. Von dem Sohne Napoleons III. wurde, wie von Jakobs II. Sohne in England behauptet, dieselben seien unterschobene Kinder gewesen. Der Bestand einer Schwangerschaft der Kaiserin Eugenie war unter Hinweis auf die von ihr damals wieder hervorgesuchte Mode der Crinoline geläugnet worden. Häufiger sind noch aus leicht erklärlichen Gründen die Zweifel an der Paternität. Sie treten manchmal mit einer so überwältigenden Stärke auf, daß der Genealog sich Gewalt anthun und aus der streng wissenschaftlichen Betrachtung heraustreten müßte, wenn |
Version vom 28. Juli 2012, 19:41 Uhr
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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fragen, mit welchem Rechte der Arzt am Krankenbette eines Menschen irgend welche Schlüsse aus der besonderen Abstammung desselben ziehen dürfte. Trotzdem macht die heutige psychiatrische Wissenschaft die weitestgehenden Folgerungen auf Grund rein persönlicher Angaben über Verwandtschaften und Abstammung. Die Frage ist daher nur die, welche relative Sicherheiten die Wissenschaft als solche zu gewinnen vermag, und innerhalb welcher Grenzen sich hier eine gewissenhafte kritische Forschung bewegen kann.
Hierbei wird man von einer unanfechtbaren Voraussetzung ausgehen können. Durch die rechtsgiltige Beglaubigung der Geburt eines Kindes erhält die wirkliche physische Abstammungsfrage immerhin eine wenn auch nicht materielle, so doch moralische Sicherstellung. Wenn der Ehegatte im Augenblicke der Geburt eines Kindes seiner Ueberzeugung Ausdruck giebt, daß er an dem ehelichen Erzeugungsakt keinen Zweifel hege, so wird wenigstens in der bei weitem größten Masse von Fällen die Glaubwürdigkeit vollkommen auf seiner Seite sein. Die Zweifelsucht hat hier wenigstens nicht mehr Grund als in jedem beliebigen Falle menschlichen Thuns und Lassens. Es ist daher durchaus billig zu verlangen, das; die Begründung des Zweifels zunächst der gegnerischen Seite obliegt, bevor die genealogische Forschung sich in jedem einzelnen Falle damit abgeben kann in eine Untersuchung einzutreten, die über das beurkundete Protokoll hinausschreitet.
Indessen liegen die Fälle vor und sind nicht selten, daß sich Meinungen gebildet haben, vermöge welcher nicht nur die väterliche, sondern auch selbst die mütterliche Abstammung bei einem ordnungsgemäß beglaubigten Geburtsakt bereits zu Lebzeiten der betheiligten Personen bestritten worden sind. Von dem Sohne Napoleons III. wurde, wie von Jakobs II. Sohne in England behauptet, dieselben seien unterschobene Kinder gewesen. Der Bestand einer Schwangerschaft der Kaiserin Eugenie war unter Hinweis auf die von ihr damals wieder hervorgesuchte Mode der Crinoline geläugnet worden. Häufiger sind noch aus leicht erklärlichen Gründen die Zweifel an der Paternität. Sie treten manchmal mit einer so überwältigenden Stärke auf, daß der Genealog sich Gewalt anthun und aus der streng wissenschaftlichen Betrachtung heraustreten müßte, wenn