24er: Unterschied zwischen den Versionen
(Neuanlage) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde, | "Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde, | ||
deren Name ist 24er, 16er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben | deren Name ist 24er, 16er, 12er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben | ||
den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach | den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach | ||
der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben | der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben |
Version vom 28. Juni 2012, 08:20 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Der Begriff der 24er steht, zumindest in Württemberg, für das Gremium einer Gemeinde, das für die Durchführung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich war.
"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde, deren Name ist 24er, 16er, 12er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben den 12 Richtern 12 aus der Gemeinde, so werden diese 12 (und nur sie) als 24er bezeichnet. Also der Name ist auf die beschränkt, denen der höhere Ehrentitel Richter nicht zukommt." Quelle: Fischer, Schwäbisches Wörterbusch (dort zitiert aus Knapp, Die 4 Heilbronner Dörfer)