GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Juni 2012, 11:33 Uhr
GenWiki & GOV
Verweis auf die Seiten im Genwiki und im GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 VELKN[RQ 1].
Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 VELKN[RQ 1].
Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 VELKN[RQ 1].
Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 VELKN[RQ 1].
Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 VELKN[RQ 1].
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Historie der Strukturreformen
27. Mai 2012 Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. § 1 EGVELKN[RQ 2]
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 VELKN[RQ 1] ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Gebäuden
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [1]
Stand der Bearbeitung
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!