Handbuch der praktischen Genealogie/067: Unterschied zwischen den Versionen
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hat den Residenz-Kalender die Kgl. Sächs. Hofbuchhandlung ''H. Burdach'' (Warnatz & Lehmann) in eigenen Verlag übernommen und bis jetzt fortgeführt. Der Jahrgang 1827 enthält auf Seite 131—199 ein „Genealogisches Verzeichnis des im Königreich Sachsen bediensteten und ansässigen Adels. Mit Angabe der resp. Rittersitze desselben“. Seit 1886 hat ''Frhr. v. Zedtwitz'' die Wappen der Adelsfamilien des Königreichs veröffentlicht mit kurzen Erläuterungen, die 1899 zu einem Sächsischen Wappenbuch zusammengestellt wurden. Die Jahrgänge seit 1900 brachten hierzu Ergänzungen. | |||
==== Die preußischen Adreßkalender. ==== | |||
{{NE}}Die preußischen Adreßkalender<ref>Das Folgende aus ''Martin Haß'', Die preußischen Adreßkal. u. Staatshandb, als historisch-statistisches Lexikon. FBP 20. ''Drs''., Der älteste Berliner Adreßkal. FBP 22 (1909).</ref> sind durch ihre authentischen Behörden- und Beamtenverzeichnisse für die Familienforschung von hohem Wert, besonders dann, wenn der gegenwärtige Bestand der Personalakten lückenhaft ist. Dann aber leisten sie uns zuweilen auch mit ihren Wohnungsangaben willkommene Hilfe; für alle diejenigen jüngeren Beamten, die bei ihren Eltern wohnten, gibt uns die Adresse unverzüglich erwünschten Aufschluß über ihre Herkunft; so manches interessante Verwandtschaftsverhältnis ist uns lediglich aus einer derartigen Notiz bekannt. | |||
==== Periodische Behördenverzeichnisse. ==== | |||
{{NE}}Das erste ''periodische'' Behördenverzeichnis ist der „L'Etat de la France“, Periodische der seit 1650 bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts erschien. Wichtig ist das päpstliche Handbuch „La gerarchia cattolica“. | |||
==== Staatshandbücher. ==== | |||
{{NE}}Mehr Glück als das bald sehr voluminöse Jahrbuch L'Etat de la France hatte der „Almanach“, den der Buchhändler Laurent d'Honay seit 1684 jährlich neu herausgab. Er stellte das älteste wirkliche Staatshandbuch dar. Dem Büchlein widerfuhr 1699 das Glück, daß der König nach ihm verlangte; seitdem führte es den Titel „Almanach Royal“. Mit jeder Verfassungsänderung wechselte es seinen Titel: aus dem „Almanach Royal“ wurde in der großen Revolution ein „Almanach National“, aus diesem nach der Krönung Napoleons ein „Almanach Imperial“ und nach der Februarrevolution von 1848 wiederholten sich diese Umnennungen in derselben Weise. Auch das noch heute bestehende österreichische Hof-und Staatshandbuch reicht ins 17. Jahrhundert zurück; es ist hervorgegangen aus dem Wiener „Staats- und Standes-Calender“ und führte seit 1776 den Titel „Hof-und Staatsschematismus der rom. Kais. auch Kais. Königlich und ertzherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Wien etc. etc.“ Hier findet man eine Übersicht über alle Hof-, Zivil- und Militärbehörden nicht nur in Wien, sondern überhaupt im ganzen Bereich der Monarchie. | |||
{{NE}}Wie es die Gleichartigkeit ihres Zweckes mit sich brachte, zeigten alle diese Staatskalender, die deutschen<ref>Das Staatshandb. f. d. Kgr. Sachsen erscheint im Verl. v. ''G. Heinrich''.</ref> sowohl wie die außerdeutschen, untereinander eine mehr oder weniger weitgehende Übereinstimmung in der äußeren Einrichtung und der Anordnung des Inhalts. Teilweise entsprechen sie schon ganz unseren modernen Staatshandbüchern; vielfach war aber dieser Begriff noch nicht so scharf ausgebildet wie heute: wo die Residenz schon <noinclude> | |||
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Version vom 14. Mai 2012, 20:31 Uhr
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
Inhalt | |
Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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hat den Residenz-Kalender die Kgl. Sächs. Hofbuchhandlung H. Burdach (Warnatz & Lehmann) in eigenen Verlag übernommen und bis jetzt fortgeführt. Der Jahrgang 1827 enthält auf Seite 131—199 ein „Genealogisches Verzeichnis des im Königreich Sachsen bediensteten und ansässigen Adels. Mit Angabe der resp. Rittersitze desselben“. Seit 1886 hat Frhr. v. Zedtwitz die Wappen der Adelsfamilien des Königreichs veröffentlicht mit kurzen Erläuterungen, die 1899 zu einem Sächsischen Wappenbuch zusammengestellt wurden. Die Jahrgänge seit 1900 brachten hierzu Ergänzungen.
Die preußischen Adreßkalender.
Die preußischen Adreßkalender[1] sind durch ihre authentischen Behörden- und Beamtenverzeichnisse für die Familienforschung von hohem Wert, besonders dann, wenn der gegenwärtige Bestand der Personalakten lückenhaft ist. Dann aber leisten sie uns zuweilen auch mit ihren Wohnungsangaben willkommene Hilfe; für alle diejenigen jüngeren Beamten, die bei ihren Eltern wohnten, gibt uns die Adresse unverzüglich erwünschten Aufschluß über ihre Herkunft; so manches interessante Verwandtschaftsverhältnis ist uns lediglich aus einer derartigen Notiz bekannt.
Periodische Behördenverzeichnisse.
Das erste periodische Behördenverzeichnis ist der „L'Etat de la France“, Periodische der seit 1650 bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts erschien. Wichtig ist das päpstliche Handbuch „La gerarchia cattolica“.
Staatshandbücher.
Mehr Glück als das bald sehr voluminöse Jahrbuch L'Etat de la France hatte der „Almanach“, den der Buchhändler Laurent d'Honay seit 1684 jährlich neu herausgab. Er stellte das älteste wirkliche Staatshandbuch dar. Dem Büchlein widerfuhr 1699 das Glück, daß der König nach ihm verlangte; seitdem führte es den Titel „Almanach Royal“. Mit jeder Verfassungsänderung wechselte es seinen Titel: aus dem „Almanach Royal“ wurde in der großen Revolution ein „Almanach National“, aus diesem nach der Krönung Napoleons ein „Almanach Imperial“ und nach der Februarrevolution von 1848 wiederholten sich diese Umnennungen in derselben Weise. Auch das noch heute bestehende österreichische Hof-und Staatshandbuch reicht ins 17. Jahrhundert zurück; es ist hervorgegangen aus dem Wiener „Staats- und Standes-Calender“ und führte seit 1776 den Titel „Hof-und Staatsschematismus der rom. Kais. auch Kais. Königlich und ertzherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Wien etc. etc.“ Hier findet man eine Übersicht über alle Hof-, Zivil- und Militärbehörden nicht nur in Wien, sondern überhaupt im ganzen Bereich der Monarchie.
Wie es die Gleichartigkeit ihres Zweckes mit sich brachte, zeigten alle diese Staatskalender, die deutschen[2] sowohl wie die außerdeutschen, untereinander eine mehr oder weniger weitgehende Übereinstimmung in der äußeren Einrichtung und der Anordnung des Inhalts. Teilweise entsprechen sie schon ganz unseren modernen Staatshandbüchern; vielfach war aber dieser Begriff noch nicht so scharf ausgebildet wie heute: wo die Residenz schon