Raun: Unterschied zwischen den Versionen

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  Die Untertanen der adligen Rittergüter werden nicht namentlich genannt,sondern nur Ihre Gesamtabgaben
  Die Untertanen der adligen Rittergüter werden nicht namentlich genannt,sondern nur Ihre Gesamtabgaben
  u.a.    1 gßo      34 gr.      6d.      Sebastian von Zedtwitz unnd seins jungen vettern.
  u.a.    1 gßo      34 gr.      6d.      Sebastian von Zedtwitz unnd seins jungen vettern.
==Auszüge aus „Die Mühlen des Vogtlandes im Jahre 1683“==
„Der starke Geldbedarf des sächsischen Staates nach dem dreißigjährigen Kriege beglückte die damalige Bevölkerung mit allen möglichen und unmöglichen Steuern.......... Gegen Ende des Jahres 1681 verlangten die sächsischen Finanzen dringend die Erschließung neuer Geldquellen. Die Sachverständigen der Regierung kamen deshalb auf den Gedanken, jeden Scheffel Getreide, der in eine Mühle gebracht würde, mit einem an den Staat abzuführenden „Mahlgroschen“ zu belegen............“ Zu diesem Zweck wurde eine Mühlenkommision gebildet, die alle Mühlen des Vogtlandes zu erfassen hatte. Alle damals im Gebiet um Elster erfassten Mühlen, einschließlich der Müller, sind  anhängend aufgeführt.
=====Die obere Raunmühle=====
Liegt an einen kleinen Bächlein ... , ist '''Adam Zöpheln''' des Müllers eigen, 
=====Die mittlere Raunmühle=====
Liegt auch an den vorbenannten kleinen Kühebächlein ..., stehet den Müller '''Adam Zöphel den jüngern''' eigenthumblich zu.
=====Die untere Raunmühle=====
Woselbst ein Hammer gebauet..., stehet den Hammerschmidt '''Caspar Schillern''' eigenthümblich zu....

Version vom 6. Januar 2006, 05:59 Uhr

OT von Bad Brambach, früher zu Bad Elster gehörig

  • 1378 Rum - Ruwen
  • 1459 Raun
  • Waldhufendorf ; 1583 20 bes. Mann., je 5 Hufen, je 30 Scheffel ;
  • 1582 nach Elster gepfarrt


Steuerregister von 1532

drei Untertanen des Adels, die vom Amte mit 3 Wiesen zu Lehen gingen
Wolf Friedrich	7,5 gr				
Endres Glesel	7,5 gr				
Petter Regner	7,5 gr				

9 Höfe, die vom Amte zu Lehen gingen
Hans Wagener	    10,5 gr		
Enders Glesel	    10,5 gr		
Erhard Fridrich      8 gr. 9 d	
Moller (der Müller)  9 gr 7 d		
Erhart Glesel	     5 gr 3 d		
Erhart Donat	     6 gr 3 d		
Michel Gleselh	    17,5 gr		
Nicel Wuelffer	    10,5 gr		 
			
9 Güter Sm. gßo 25 gr 9 d		
Die Untertanen der adligen Rittergüter werden nicht namentlich genannt,sondern nur Ihre Gesamtabgaben
u.a.    1 gßo      34 gr.       6d.      Sebastian von Zedtwitz unnd seins jungen vettern.


Auszüge aus „Die Mühlen des Vogtlandes im Jahre 1683“

„Der starke Geldbedarf des sächsischen Staates nach dem dreißigjährigen Kriege beglückte die damalige Bevölkerung mit allen möglichen und unmöglichen Steuern.......... Gegen Ende des Jahres 1681 verlangten die sächsischen Finanzen dringend die Erschließung neuer Geldquellen. Die Sachverständigen der Regierung kamen deshalb auf den Gedanken, jeden Scheffel Getreide, der in eine Mühle gebracht würde, mit einem an den Staat abzuführenden „Mahlgroschen“ zu belegen............“ Zu diesem Zweck wurde eine Mühlenkommision gebildet, die alle Mühlen des Vogtlandes zu erfassen hatte. Alle damals im Gebiet um Elster erfassten Mühlen, einschließlich der Müller, sind anhängend aufgeführt.

Die obere Raunmühle

Liegt an einen kleinen Bächlein ... , ist Adam Zöpheln des Müllers eigen,

Die mittlere Raunmühle

Liegt auch an den vorbenannten kleinen Kühebächlein ..., stehet den Müller Adam Zöphel den jüngern eigenthumblich zu.

Die untere Raunmühle

Woselbst ein Hammer gebauet..., stehet den Hammerschmidt Caspar Schillern eigenthümblich zu....