Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/25: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Ist die Teilnahme eines ''einzelnen'' Angehörigen der nach den erwähnten Festsetzungen an Gefechten beteiligten Truppenteilen und Formationen zweifelhaft, so entscheidet darüber der nächste mit Disziplinarstraftgewalt versehene Dienstvorgesetzte.<br /> | {{NE}}Ist die Teilnahme eines ''einzelnen'' Angehörigen der nach den erwähnten Festsetzungen an Gefechten beteiligten Truppenteilen und Formationen zweifelhaft, so entscheidet darüber der nächste mit Disziplinarstraftgewalt versehene Dienstvorgesetzte.<br /> |
Aktuelle Version vom 18. Februar 2012, 15:14 Uhr
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wenn der ganze Stab, dem sie angehören, nach den Festsetzungen des Armee-Oberkommandos oder Generalkommandos am Gefechte beteiligt war und sie am Tage des Gefechts sich an ihrer Dienststelle befanden. Ist die Teilnahme eines einzelnen Angehörigen der nach den erwähnten Festsetzungen an Gefechten beteiligten Truppenteilen und Formationen zweifelhaft, so entscheidet darüber der nächste mit Disziplinarstraftgewalt versehene Dienstvorgesetzte. |