Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/05: Unterschied zwischen den Versionen
Arend (Diskussion • Beiträge) (unkorrigiert) |
Arend (Diskussion • Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)|04|5|06|unkorrigiert}} | <noinclude>{{Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)|04|5|06|unkorrigiert}}</noinclude> | ||
besondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der französischen Munizipalität Haiger für die Jahre 1810—1813. Dass die Art der Buchführung nicht immer gewissenhaft und zuverlässig war, beweist der Zustand der Kirchenbücher, von dem weiter unten die Rede sein wird. | besondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der französischen Munizipalität Haiger für die Jahre 1810—1813. Dass die Art der Buchführung nicht immer gewissenhaft und zuverlässig war, beweist der Zustand der Kirchenbücher, von dem weiter unten die Rede sein wird. | ||
Version vom 14. Februar 2012, 20:13 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess) | |
<<<Vorherige Seite [04] |
Nächste Seite>>> [06] |
Datei:Kirchenbuecher-ev-Wiesbaden.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
besondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der französischen Munizipalität Haiger für die Jahre 1810—1813. Dass die Art der Buchführung nicht immer gewissenhaft und zuverlässig war, beweist der Zustand der Kirchenbücher, von dem weiter unten die Rede sein wird.
Grosse Verschiedenheit herrscht auch hinsichtlich der Behandlung der Filialgemeinden und der eingepfarrten Ortschaften. Vielfach sind die Einträge aus den Filialgemeinden und eingepfarrten Ortschaften völlig promiscue mit denen aus der Muttergemeinde eingetragen. Einen ersten Schritt zu getrennter Buchführung bedeutet es, wenn innerhalb desselben Bandes die Einträge nach Ortschaften gesondert aufgeführt werden. In Allendorf sind die Kirchenbücher kasuell geordnet und umfassen jedesmal in einem Band die Eintragungen aus sämtlichen Kirchspielsorten. In Altweilnau sind Taufen und Trauungen aus sämtlichen Orten des Kirchspiels in einem Bande, aber nach den Ortschaften gesondert, vereinigt. Von 1801 ab haben die Kirchspiele Cramberg und Habenscheid, die bis dahin getrennte Register führten, gemeinsame Kirchenbücher, in welche auch die Personalfälle der in Schaumburg wohnenden Lutheraner eingetragen wurden. Das Eppsteiner Taufbuch hat in den Jahren 1583 bis 1609 für Bremthal besondere Einträge. Kettenbach führt von 1643 bis 1765 und wieder von 1818 an die Eintragungen aus Rückershausen gemeinsam mit denen der Muttergemeinde auf. Bis 1700 enthält das Nauheimer Kirchenbuch in einem Band die Einträge aus Nauheim und Neesbach. In Oberrod ist bis 1817 für alle Kirchspielsorte ein gemeinsames Register vorhanden. Von 1817 an haben Wehen, Neuhof und Orlen gemeinsame Register; vorher bestanden in den kasuell geordneten Kirchenbüchern zwei Abteilungen, von denen die eine die Einträge aus Wehen und Orlen, die andere die Einträge aus Neuhof enthielt. Für Wörsdorf und Wallrabenstein ist die Trennung innerhalb desselben Bandes durchgeführt im Taufbuch von 1740 bis 1787, im Trau- und Sterberegister von 1742 bis 1788.
Die Anlegung gesonderter Bände für die verschiedenen Kirchspielsorte scheint fast immer im Belieben der Kirchenbuchführer gestanden zu haben. Im Kirchspiel Bechtheim bilden seit 1690 die Einträge aus Ketternschwalbach gesonderte Bände. Die jetzt zu Bleidenstadt gehörenden Orte Born und Watzhahn haben von Anfang an ihre eigenen Kirchenbücher gehabt, Born seit 1644, Watzhahn seit 1683. In Breckenheim sind für die Dörfer Medenbach und Wildsachsen 1677 bezw. 1679 eigene Register angelegt worden. Die früher selbständige, dann zu Cramberg geschlagene reformierte Gemeinde Schaumburg führte ihre eigenen Kirchenbücher, die auch nach der Vereinigung mit Cramberg (1823) noch fortgesetzt wurden, und zwar das Taufbuch bis 1831, das Ehebuch bis 1828 und das Totenregister bis 1830. Die zweite Pfarrei Diez führte von 1851 an die Kirchenbücher für die Orte Fachingen und Birlenbach, die vorher zu Freiendiez gehörten. Eifa im Kirchspiel Frohnhausen bei Battenberg besitzt seit 1638 ein eigenes Taufbuch, während die Trauungen vor 1655 in Dexbach und von da an in Frohnhausen registriert wurden. Frohnhausen (Dill) hat seit 1818 für die vier Kirchspielsorte getrennte Kirchenbücher, ebenso Herborn von 1817 an. Herbornseelbach