Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/623: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:11 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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der
einzelnen §§. der Dienst-Instruction für die Großherzoglichen Landgerichtsdiener.
Allgemeine Bestimmungen.
§. 1. Lebenswandel der Landgerichtsdiener.
§. 2. Verhalten gegen die Vorgesetzten.
§. 3. Benehmen gegen die Gerichts-Angehörigen.
§. 4. Pflicht zur Verschwiegenheit.
§. 5. Erscheinen in der Amtskleidung.
§. 6. Entfernung aus dem Landgerichts-Sitz.
§. 7. Urlaub.
§. 8. Verbot der Annahme von Geschenken.
§. 9. Verbot der Gelderhebungen und Bestellungen.
§. 10. Pflichten im Allgemeinen.
§. 11. Einstellung eines Stellvertreters (Substituten).
Von den besonderen Dienstverrichtungen der Landgerichtsdiener.
§. 12. Uebersicht.
§. 13. Besorgung landgerichtlicher Bestellungen, Reinhaltung der Landgerichtszimmer etc.
§. 14. Verhalten an Gerichtstagen.
§. 15. Verpflichtung zur Vollziehung der Insinuationen.
§. 16. Personen, an welche die Insinuation geschehen kann. Insinuationsbescheinigung.
§. 17. Insinuationsbuch oder Geschäftsregister.
A. Im Allgemeinen.
§. 18. Keine Execution ohne richterlichen Befehl.
§. 19. Erfordernisse zu einer Execution hinsichtlich der Formalitäten.
§. 20. Protokolle über den Vollzug der Executionen.
§. 21. Beleidigungen der Landgerichtsdiener bei Ausübung ihres Dienstes.
§. 22. Zeit der Vornahme der Executionen.
§. 23. Temporäre Aussetzungen der Executionen.
§. 24. Erfüllung der Verbindlichkeit vor der Execution oder Fristgestattungen.