Einöde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Einöde''' ist eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden.  
==Begriff - historisch gewachsen==
Unter einer Einöde versteht man einen in einer geschlossenen Fläche beisammenliegenden bäuerlichen Grundbesitz, entweder mit Abbau (die Hofstelle wird aus dem Dorf in die Ländereien des betreffenden Bauern verlegt), so dass ein Einzelhof (Einödhof) entsteht, oder ohne solchen, wobei die Hofstellen in Form eines [[Weiler]]s zusammenliegen. <br />
Im allgemeinen entstanden die Einöden durch Flurbereinigungen und Grundstückszusammenlegungen beispielsweise durch Tausch.<br />
Unter einem Einödsystem versteht man nicht nur ein Gebiet, das aus diversen Einöden im eigentlichen Sinne besteht, sondern auch solches, das ein Mischung aus Einzelhöfen und Weilern aufweist, dem aber eigentliche Dörfer fehlen.
 
== Bayern-heute ==
In [[Bayern]] ist eine '''Einöde''' eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden.  
Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.
Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.
Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.


In [[Bayern]] ist dies durch eien Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 geregelt. 
==Literatur==
 
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]

Version vom 27. Dezember 2005, 17:12 Uhr

Begriff - historisch gewachsen

Unter einer Einöde versteht man einen in einer geschlossenen Fläche beisammenliegenden bäuerlichen Grundbesitz, entweder mit Abbau (die Hofstelle wird aus dem Dorf in die Ländereien des betreffenden Bauern verlegt), so dass ein Einzelhof (Einödhof) entsteht, oder ohne solchen, wobei die Hofstellen in Form eines Weilers zusammenliegen.
Im allgemeinen entstanden die Einöden durch Flurbereinigungen und Grundstückszusammenlegungen beispielsweise durch Tausch.
Unter einem Einödsystem versteht man nicht nur ein Gebiet, das aus diversen Einöden im eigentlichen Sinne besteht, sondern auch solches, das ein Mischung aus Einzelhöfen und Weilern aufweist, dem aber eigentliche Dörfer fehlen.

Bayern-heute

In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf. Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.

Literatur

HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.