Topographia Ducatus Montani (1715)/087: Unterschied zwischen den Versionen

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die meiste Menschen, die Wort und Nahmen Zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterfcheidt zwischen denen VoLalibus zn machen, sich wenig angelegen sehn lassen.
die meiste Menschen, die Wort und Nahmen Zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterfcheidt zwischen denen VoLalibus zn machen, sich wenig angelegen sehn lassen.



Version vom 7. Dezember 2011, 15:52 Uhr

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Topographia Ducatus Montani (1715)
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die meiste Menschen, die Wort und Nahmen Zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterfcheidt zwischen denen VoLalibus zn machen, sich wenig angelegen sehn lassen.

Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder Hoff in diesem Werck alle mit einerley. nemlich einer vierkandten Figur haben müssen angezeigt werden, dann, wann mann aller und jeder Hof ihre eigene Gestalt auf dem Papier hätte vorstellen wollen, solches eine unendliche und dabey unnöthige Arbeit würde veruhrsacht haben. Aus iztgedachten nnn entstehet, daß einige Hof dadurch weiter von einander, oder näher an einander zu liegen scheinen, als, sie fonsteu in der That nicht sindt, und worauß der Leßcr eine Unrichtigkeit urtheilen, oder die Charten vor falsch achten mögte; deffeu Vorurtheil nun vorzukommen, will ich durch folgendes Nxsmxel die Sach erklehren und vorstellen.

In der Herrlichkeit Otendahl liegt ein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörige Gestalt ich in der Charte außgetruckt habe, fintemahl derselbe aus vielen der Länge nach aneinander liegenden Höfen bestehet, nicht weit davon Zur rechten oben darüber, liegt ein anderer Hof die Bugmühl und zur lincken ein wenig darunter ein Hof Unterbech genandt. Nun gedachter Hof Kuchenberg liegt ganz recht, fowohl in Ansehen der Bugmühl, als der Unterbech, weilen desselben rechte Gestalt ist vorgestelt worden; so ich aber, wie bey andern Höfen geschehen, nur ein geringes Viereck als bey a. (worauf zu erst der Reise nach bin zukommen) gezeichnet hätte, würden diejenigen so in dem Hoff Uuterbech wohnen, können mit Recht und auch mit Unrecht fagen, gedachter Hof Kuchenberg a. sey nicht so weit von ihnen ab. als a. von d. in der Charte an-gemerckt, die weilen er bey c. liegen folte; hingegen würden diejenigen in der Bugmühl sprechen, der Hof Kuchenberg a. wäre recht angezeigt und in Aufehen ihres Hofs nicht zu weit ab, auch nicht zu nah angelegen.

So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reiße zu erst auf o. gestosen wäre und hätte folgends nur den Hof o. mit Nahmen Kuchenberg angemerckt, würde derselbe zwar denen bey d. recht zu liegen bedüncken, denen aber bey ä. wohnendt