Topographia Ducatus Montani (1715): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Dezember 2011, 14:53 Uhr
Editionen
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(81)
Topographia Ducatus Montani, das ist Abzeichnung und Beschreibung des Hertzogthumbs Berg.[1]
Dem Durchlauchtigsten Churfürsten und Herrn, Herrn Johann Wilhelm, Pfaltzgrafen bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz- Truchsessen und Churfürsten, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Hertzogen, Fürsten zu Mörß; Grafen zu Veldentz, Sponheimb, der Marck Ravensperg, Herrn zu Ravenstein etc.
- Meinem Gnädigsten Churfürften und Herrn.
Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Churfürst und Herr.
Nebst vielen andern nützlichen Sachen und die von einer grösern Wichtigkeit sind als dieses kleine Werck, kann auch diese Topographie des Herzogthumbs Berg genugsam zeugen und Jedermann gleichsam vor Augen stellen, welcher Gestalt Ewer Churfürstliche Durchlaucht hohe Gedanken allezeit dahin gehen, daß nemmblich alles dasjenige (wann es auch nur einen Schein deß Nuzzens haben solte) denen Unterthanen zum Besten möge verfertiget werden. Nun was diese arbeit anlanget, so ist ja bewust, welchen Vortheil die Menschen von der Geographie genießen, (82) worauß dann folgends zuschliesen, daß eine Spezialbeschreibung und Verzeichnung eines Landes solchen Nuzzen auf eine nicht geringe Weiße vermehren müsse.
Daher zweifle nicht, diese Topographie werde nicht nur, wie schon gesagt, nüzlich, sondern einem jeden Beambten und vielen Unterthanen ein angenehmes Werck seyn, wünschendt, daß Ewer Churfürstliche Durchlaucht gleichfals ein gnädigstes Gefallen möge spühren lassen, Deroselbe Herzogthumb Berg so deutlich und special vor Augen gestelt zu sehen. Nebst obangerührtem muß ich sagen, daß, weilen diese Sache noch niemals verrichtet worden, auch schwerlich ins künftige wieder soll gethan werden, daß, sage ich, Euer Churfürstlichen Durchlaucht glorwürdigster Nahme bey allen Unterthanen dieses Herzogthumbs, und bey dieser Topographie Gebrauch, nicht allein in einem langen Gedächtnuß verbleiben, sondern gleichsam verewiget werde, sintemahl das Alter, oder die künftighin verflossene Jahre, nach Größe oder Wachsthumb derselben, dieses Buch mehr schäzbahr und mehr achtbahr machet, weilen die späte Nachkommen darauß weiden können abnehmen, wie das Landt damahls gestaltet gewesen und wie mit dem Verlauf der Zeit sich alles verändert habe.
Hiemit übergebe also meine bißherige Arbeit in tiefster Unterthänigkeit demüthigst bittendt, Euer Churfürstliche Durchlaucht wollen dieselbe, sambt meinem geringen Vermögen (welches allezeit nach dem schuldigsten Gehorsam zu lencken mich bemühet) in Gnaden anzusehen Gnädigst geruhen.
- Euer Churfürstlichen Durchlaucht
- unterthänigster Knecht
- (gez.) Erich Philipp Plönnies.
- Euer Churfürstlichen Durchlaucht
- Düsseldorf, den
- 1. May 1715.
Vorbericht an den Leßer.
Was die Geographie vor grosen Nuzzen schaffe und wie hoch solche von Verständigen geachtet seye, wäre ja unnöthig hievon weitläuffig zu reden, wann aber Jemandt dennoch einen Beweiß wolte angeführet sehen, so sage, daß solcher sich nur in diejenige Länder verfügen müsse, welche vor andern ihren Reichthnmb durch den Handel und ferne Reißen gefunden haben, gesucht, und noch zu suchen pflegen, solche werden ihm nicht nur klein und groß genügsam zeugen, wie nüzlich sie sich der Charten von den Königreichen (83) der Welt bedienet und ohne dieselben ihre Reißen, weder zu Wasser noch zu Landt, nicht anzustellen pflegen. Was vor eine Wissenschaft diejenige seye, die da könne die Gestalt eines großen Landes vorstellen, welche doch Niemandt jemahls gesehen hat, noch sehen kann, verwundern sich diejenige, welche der mathematischen Künsten unerfahren sindt, sintemahl es ja sehr wunderbahrlich lautet, etwas abzuzeichnen und die Gestalt desselben vorzustellen, daß mann doch niemahls gesehen hat, oder sehen kann, als wer ist jemahls so hoch gestanden, daß er ganz Europam übersehen und die Figur davon uns mittheilen könne? Niemandt, und dennoch kann mann durch Kunst und Wissenschafft dessen Gestalt wissen und solche aufm Papier wahrhaftig vorstellen. Wie emsig suchen die Liebhaber der Antiquiteten in allen alten Scribenten dasjenige zusammen, welches ihnen eine besondere Nachricht mittheilen kann, von der Situation einiger alten Oerter, zum Exempel in dem gelobten Landt Canaan gelegen, weilen davon keine gewisse Charte vorhanden, die solcher Dinge uns vergewissern könte. So nun damahls diese Kunst in denselben Orten wäre bekandt gewesen, oder vielmehr geübt worden, als solches Landt noch florirete und durch Hülf derselben eine Special--Charte verfertiget worden wäre, die uns nemlich heut zu Tag alles deutlich vorstellete, würde nicht, sage ich, solche uns über alle andere Antiquiteten sehr angenehm seyn? und von uns in großer Achtung bleiben? Ja würden wir nicht durch die Hülfe solcher Charten können deutlich sagen, hier und da war dieser oder jener Orth gelegen, welcher durch Kriege und Verwüstung so ruiniret wurden, daß keine Rudera mehr vorhanden und dessen Plaz durch die Länge der Zeit auch selbsten vergessen ist, wo solcher nemlich gestanden hat.
Kann aber die Geographie, welche ein Landt nur generaliter verzeichnet und vorstellet, solchen Nuzzen denen Menschen darreichen, was wird dann, sage ich, ihre Tochter die Topographie, die alles specialiter und aufs genaueste mit denen nöthigsten Kleinigkeiten beschreibet, können zu wegebringen?
Solches etwas weiter zu erläutern, frage ich, ob es nicht weißlich gethan, daß ein groser Herr sich nach solchen Bedienten umbsehe, welche vor andern aller Gelegenheiten ihrer Güter eine genaue Nachricht haben? und pfleget nicht öffters einem Herren daraus Schade zugeschehen, wenn er einen Bedienten oder Beamten (84) hat, welcher keiner Dinge kundig ist? Es ist eben damit bewandt, gleichwie in einer gemeinen Haußhaltung da der Haußvatter gerne solche Knechte nnd Mägde umb sich siehet, die alles in seinem Hauß zn finden kundig sindt und wo ein jedes hingehöre, schon wissen, als wordurch dem Herrn des Hauses grose Mühe benommen und seine Sorge aufs nöthigste zurichten, nicht verhindert wird.
Der geneigte Leßer mögte vielleicht dencken, wie soll ich aber dieses Gleichnuß appliciren und auf diese Topographie reimen! deme antworte, daß es zwar gut und weißlich seye, solche Beambten anzunehmen, die des Ambtes eine genaue Kundtschafft haben, aus obangerührten Uhrsachen, weilen aber solche zn haben nicht allezeit möglich ist, kann der Mangel durch solche Topographien meistens ersezzet werden, sintemahl ein neuer und in allen unkundiger sich selbst durch solche genaue Verzeichnung unterrichten und gleichsam in einer kurzen Zeit dasjenige werden kann, worzu mann anderst nicht als durch Erfahrung gelanget und dazu auch sonsten viele Zeit nöthig ist. Darneben hat mann nicht nöthig das Gedächtnüß zu beschwehren, solche und dergleichen Gelegenheiten des Landes sich zu imprimiren, dieweil gleichsam mit einem Blick alles kann gesehen nnd dem Gedächtnus wieder vorgelegt werden, was etwann vergessen worden.
Sindt solche Topographien alt geworden, werden dieselbe noch mehr ästimiret, weilen sie uns viele Nachricht können geben, wie vor diesem das Landt beschaffen gewesen, wie dieser oder jener Ort vormahls geheißen und andere Dinge mehr, die mann öffters von den ältesten des Landts, als gleichsam inventariis, erforschen muß und wann solche verstorben, geben die Nachkommen entweder keine, oder doch zweifelhaftige, ja aus eigenem Interesse verkehrte und unwahre Nachrichten. Dieses letztere sage ich, wann die Topographien auch mit allen Grenzen des Landes in specie versehen sindt, und mann nach Verlauf vieler Jahre durch Krieg und andere Zufälle gedachte Grenzen nicht mehr weiß, solche aber von alten Leuten zn erfahren gedencket, welche dann öffters davon nichts wissen, oder aus eigenem Nuzzen und Vortheil solche nicht gebührlich anzeigen wollen. Worauß dann der geneigte Leßer genugsam kann sehen, daß der Nuzzen einer Topographie nicht sogleich von einem jeden gesehen werde, und daß solcher nicht einer der geringsten seye. (85) Weiter davon zu reden wäre überflüssig und viele Worte zu machen, was eigentlich eine Topographie heiße, wäre unnöthig, sintemahl der Leser bey Betrachtung dieses Werks es selbsten wohl sehen wird, was solche seye, oder bemercke; ehe ich aber diese Rede schliese, will ich den Leser noch folgendes nöthige zu berichten nicht unterlassen, nemlich: daß die Methode, welcher ich mich bey dieser Arbeit bedienet, weit accurater seye, als diejenige, welche bey der Topographie des Königreichs Engelland damahls gebraucht worden, dieweilen der Author derselben sich eines laufenden Radts dabey bedienet, womit er die Distanzen der Oerter abgemessen, daher die meisten derselben nothwendig länger sindt, als sie von rechtswegen seyn solten, indem das Radt einen Weeg, welcher baldt lincks, baldt rechts, baldt bergauf, baldt bergab gehet, laufen müssen. Meine Distanzen aber sindt meistenteils der schnur- und horizontalen Linie nach, nemlich von einem Berg zum andern zu, genommen, dann ich mich nicht nur des Compasses allein (gleich obgemelter Author) sondern auch der Geometrie zugleich bedienet habe, und durch welcher beyder Hülf dieses Werck glücklich vollbracht worden. Und weilen einige hierdurch auf die Gedancken könten gerathen, meine Methode, ob sie gleich accurater, wäre sie doch, weilen sie mit der Geometrie verknüpft, desto langweiliger und erfördere destomehr Zeit, denen will ich das Gegentheil mit wenigen Worten beweisen, nemlich daß es nach meiner Art nud Weiße (eine Charte zu machen) viel geschwinder von Statten gehe, als nach der gebrauchten Englischen: sintemahl, wie schon gedacht, der Author alle Distanzen mit dem Radt messen müssen, ich hingegen habe die meisten Weiten aus einem einigen Standt mit großer Geschwindigkeit können erfahren und habe daher nicht bedorfft, auf die Leute, welche mit einer Kette oder Radt dahin pflegen geschickt zu werden, lange zu warten, sondern bin sambt den Leuten sobaldt meines Wegs weiter gangen; dieses wird einigen (welche vor onmöglich halten eine Distanz aus einem Standt zn messen) sehr frembdt vorkommen, ich sage aber, daß ich solches bey dieser Arbeit öffters practiciret habe, und dabey die Sache auch wohl von Statten gegangen ist.
Die Stunden und Meilen anlangendt, so habe ich keine grose Stunden gebraucht, sondern solche, welche ein Mensch, sonder große Mühe zu thun, gehen kan, daher rechne ich auf eine Stundt Wegs nur 11000 Rheinlandische Fuß, ich weiß zwar wohl, daß (86) öffters die Bauern dasjenige, was von rechtswegen 1 1/2 Stundt zu nennen ist, nur vor eine Stundte halten, solches aber kompt daher, dieweilen ein Bauer, welcher des Gehens gewohnt, oder auch den Tag über sich noch nicht müdt gegangen hat, nach einer halben Stund wenig fraget und daher solche gleichsam zugiebt.
Oeffters findet sich auch, daß zwey von einander entlegene Oerter von den Leuten, die darin wohnen, ungleich weit geschäzt werden, als es wäre ein Hoff oben auf einem Berg, und auch ein Hof unten im Thal gelegen, diejenigen nun, welche nach dem Hof unten im Thal gehen wollen, würden denselben nur etwa 3/4 Stundt weit von sich abschäzzen, weilen sie den Berg hinab gehen müssen; hingegen diejenige, welche im Thal wohnen und nach dem Hof auf dem Berg liegendt zu gehen haben, würden desselben Abgelegenheit etwa eine starcke Stundt zu seyn achten, dieweilen sie den Berg hinauf, und folglich langsamer gehen müssen.
Umb aber in solchem Fall die rechte Weite dergleichen Oerter auszusprechen, muß mann das Mittel zwischen beyden nehmen, als, der eine spräche, daß die Oerter eine Stundt von einander, der andere aber fagte, 1 1/2 Stundt, müste man zwischen beyden das Mittel rechnen nemlich 5/4 Stundt, welches auch die horizontale schnurgrade Linie von einem Ort zum andern beynah austrucken wirdt. Wenn ich sagen solte, daß nirgends nichts vergessen worden, sondern alle Aembter ohne einigen geringsten Fehler hierin präsentiret wären, würde ich die Unwahrheit sprechen, dieweilen solches zu thun fast ohnmöglich gewesen, sintemahl diejenige Leut, die mich führen müssen, öffters aus Unwissenheit (absonderlich wann sie an die Grenzten eines Kirchspiels oder Ambtes gekommen sindt) einige Höfe anzuzeigen nicht gewust, theils sindt etliche solcher Höfe zu melden vergessen worden, weilen gedachte Leut durch die lange mühsame Arbeit verdrießlich, folglich nachlässig, davon geeilet haben. Solche aber und dergleichen Kleinigkeiten kann der Leßer, der selbiger Orten (wo dergleichen etwa eingeschlichen) bessere Kundtschafft uud Nachricht hat, leichtlich wissen zuersezzen.
Viele Nahmen der Höf und Dörfer sind gleichfals nicht alle so angedeutet, als wie sie zuweilen geschrieben werden, dieses aber hat eben so wenig seyn, als leztgemeltes gemeidet werden können, dieweilen ich gar selten Leute umb mich gehabt, welche lesen oder schreiben gekont, weßhalben gedachte Nahmen nach der Leute wunderlichen Aussprach auch austrücken müssen. Ich habe erfahren, daß (87) die meiste Menschen, die Wort und Nahmen zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterscheidt zwischen denen Vocalibus zu machen, sich wenig angelegen seyn lassen.
Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder Höff in diesem Werck alle mit einerley, nemlich einer vierkandten Figur haben müssen angezeigt werden, dann, wann mann aller und jeder Höf ihre eigene Gestalt auf dem Papier hätte vorstellen wollen, solches eine unendliche und dabey unnöthige Arbeit würde veruhrsacht haben. Aus iztgedachten nun entstehet, daß einige Höf dadurch weiter von einander, oder näher an einander zu liegen scheinen, als, sie sonsten in der That nicht sindt, und worauß der Leßer eine Unrichtigkeit urtheilen, oder die Charten vor falsch achten mögte; dessen Vorurtheil nun vorzukommen, will ich durch folgendes Exempel die Sach erklehren und vorstellen.
In der Herrlichkeit Otendahl liegt ein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörige Gestalt ich in der Charte außgetruckt habe, sintemahl derselbe aus vielen der Länge nach aneinander liegenden Höfen bestehet, nicht weit davon zur rechten oben darüber, liegt ein anderer Hof die Bugmühl und zur lincken ein wenig darunter ein Hof Unterbech genandt. Nun gedachter Hof Kuchenberg liegt ganz recht, sowohl in Ansehen der Bugmühl, als der Unterbech, weilen desselben rechte Gestalt ist vorgestelt worden; so ich aber, wie bey andern Höfen geschehen, nur ein geringes Viereck als bey a. (worauf zu erst der Reise nach bin zukommen) gezeichnet hätte, würden diejenigen so in dem Hoff Unterbech wohnen, können mit Recht und auch mit Unrecht sagen, gedachter Hof Kuchenberg a. sey nicht so weit von ihnen ab. als a. von b. in der Charte angemerckt, die weilen er bey c. liegen solte; hingegen würden diejenigen in der Bugmühl sprechen, der Hof Kuchenberg a. wäre recht angezeigt und in Ansehen ihres Hofs nicht zu weit ab, auch nicht zu nah angelegen.
So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reiße zu erst auf c. gestosen wäre und hätte folgends nur den Hof c. mit Nahmen Kuchenberg angemerckt, würde derselbe zwar denen bey b. recht zu liegen bedüncken, denen aber bey d. wohnendt (88) würde derselbe zu weit abgelegen vorkommen und bedüncken, daß er bey a. liegen müsse.
Dieses leztgedachte zu vermeiden, habe ich, so viel es möglich gewesen, die Mitte der Höf zu nehmen mich bemühet, hat aber nicht allemahl seyn können. Worauß nun der Leßer urtheilen kann, daß deshalben die Charte keiner Unrichtigkeit zu beschuldigen und beydes sowohl recht als unrecht genandt werden könne. Dem günstigen Leßer, vornehmlich denen Unterthanen, wünsche ich von Grundt meines Herzens, daß sie dieses Werck nicht allein zu ihrem eignen Nuzzen, sondern vielmehr zu des nechsten Wohlfahrt und des Landes Besten gebrauchen mögen, auch gegen Demjenigen, welcher solches Werck zu verfertigen befohlen (nemlich ihrer Hohen Obrigkeit) danckbar seyen, so wird der Endzweck desselben erreichet und folglich Gott dadurch gepriesen werden.
- Düsseldorf, den 1. May 1715.
- (gez.) Erich Philipp Ploennies.
Beschreibung des Landes.
Woher dieses Herzogthumb Berg seinen Namen bekommen habe, ist leicht zuerachten, sintemahl dasselbe beinah aus lauter Bergen bestehet, obgleich einige Flächen nechst dem Rhein auch darin anzutreffen sindt, so ist doch der gröste Theil des Landes, wie gemeldet, mehrentheils Berge, und zwar solche, die in Wahrheit nicht klein zu nennen sindt; die grösten und namhaftesten Berge liegen ganz oben am Rhein, oberhalb Bonn in dem Amt Löwenburg, das Sieben Gebürg genandt, weilen derselben allezeit (wo sie am Rhein gesehen werden, als zwischen Bonn und Cöln) sieben gezehlt werden.
Mann findet überdaß in gemeltem Herzogthum viele andere Höhen, von welchen einer, der ein gut Gesicht hat, sehr weit sehen kann, wie dann gleichfalls das berühmte Schloß Bensberg in dem Amt Portz auf einer dergleichen Höhe lieget, von welcher das Aug über Cöln bis fast in das Jülichsche Land ungehindert reichen kann. Des Landes situation betreffend, so liegt dasselbe der Länge nach den Rhein herunter, nemlich von ohngefehr Nonnenweert bis an Angerorth, und gränzt also gegen Abend an den Rhein, oder an das Bisthum Cöln, gegen Morgen an das Märckische Laud, gegen Mittag theils an das Cölnische, theils an (89) die Grafschaft Wildenburg, gegen Mitternacht aber stoßt dasselbe nur ein wenig an das Clevische und meistentheils an das Märckische.
Woraus dann leichtlich desselben Größe Läng und Breite wird können geurtheilt werden, nemlich von Nonnenmeert bis Angerorth 12 teutsche Meilen, und von Mülheim am Rhein bis über die Stadt Rath vorm Waldt 6 teutsche Meilen, daraus abzunehmen wie dieses Herzogthum nicht klein, sondern gewißlich ein ansehnliches Theil unseres teutschen Landes ausmache.
Die Einwohner darinnen sind mehrentheils fleißige Leute, und gar viel darunter zur Handlung geneigt, daher nahrhafft ihr Stück Brodt zu gewinnen, sie suchen auswerts vielfältig mit fremden Landen zu correspondiren, um, wann sich eine Gelegenheit zeigen mögte, etwas zu gewinnen, derselben sich bedienen zu können, weßhalben sie auch fleißig die Zeitungen lesen, und neues zu hören curieus sind; sonsten sind sie spizz, scharf und nachdenkend von Verstand, und können öffters Dinge, die sie nicht gelernet, andern nachmachen. Ob sie aber auch friedliebend, kann, man am besten auf der Canzley erfahren.
Ihre Religion bestehet aus allen 3, welche in dem Römischen Reich zugelassen, und wird davon bei jedem Amt ins besonder etwas gedacht werden.
Die Flüsse, welche durch das Land laufen, sind klein und wenig, doch können derselben 2 den Namen eines Flusses sich noch etwas anmaßen, als die Sieg und Wupper, deren erstere in dem Siegischen Land entspringet, und bei Blanckenberg, Siegberg etc. hinläuft, bei Mondorf aber unterhalb Bonn in den Rhein fällt. Die Wupper entspringt iu dem Märkischen Land, und läuft an Wupperfürth, Hückeswagen, Beyenburg, Elverfeldt, ter Burgh, Oblaten hin, und fällt zwischen Rheindorf und Westdorf in den Rhein. Auf der Sieg werden zwar noch kleine Schiffe gebraucht, womit das Holz den Rhein hinunter nacher Cöln gebracht wird, auf der Wupper aber können solche nicht gehen, weilen das Wasser zu untief und auch zwischen vielen Felsen hinlaufen muß, die übrigen Wasser sind nur Bäche, welche am besten aus den Special-Karten der Aemter werden erkandt und gesehen werden können. Die meisten Bäche verändern ihre Namen, nach den Oertern woran sie hinfließen, daher sie oben anderst als unten heisen, wo sie nemlich bald aufhören, und in andere Wasser kommen, (90) weßhalben die Namen nicht allezeit dabei zu notiren, vor nöthig geachtet habe.
Uebrigens ist das Land mit allem, was zu des Menschen Nothdurft oder Subsistenz nöthig, versehen und obgleich kein solcher Ueberfluß vorhanden, daß sie damit andere Länder völlig versorgen können, so mögen sie doch etwas davon denen anßer Lands wohnenden lassen zukommen; dann die am Rhein liegende Aemter sind mit Korn und andern Früchten genug gesegnet, nnd die andern haben so viel als sie ins Hans jahrlich bedürfen. An Viehzucht fehlet es nicht, als Rindvieh, Schaaf, Schwein. Obst ist gleichfals in einigen Aemtern so viel, daß auch solches nach dem Rhein in Schiffe gebracht wird. Fisch werden so viel als nöthig (welche sie aber meistens in Teichen halten) darin gefunden. An Brennholz fehlet es fast nirgend im Land; das Bauholz haben die Bauern meistens um ihre Höf her gepflanzet; daß also fast nichts zu nennen, was dem Lande fehlen möchte, dann was dem einen Ambt adgehet, hat doch das andere. An Wildpret hat es im geringsten keinen Mangel, und ist eine große Menge darinnen anzutreffen, sintemahl es leicht zu achten, daß in den vielen Büschen und Waldungen, die in dem Lande sindt, nicht wenig sein müsse.
Bergwerke, obgleich solche noch nicht überall im Gang, sind auch darin, und hat mann vor einigen Jahren in dem Amt Elverfeldt angefangen Steinkohlen zu suchen. Im Ambt Steinbach sind Eisenhütten, Eisengruben, Kupfergruben. Im Ambt Windeck hat mann Eisenberg, Kupferberg nnd Silberberg, wie dann solches sambt denen Hütten, Hämmern, nnd allen Werckstädten deutlich in jedem Amt angezeigt worden.
Das ganze Landt wird in 13 Aembter (in welchen 6 Herrlichkeiten, 10 Städt und 8 sogenannte Freyheiten begriffen) getheilt, und obgleich die Richter und Beambte gedachter Aembter über solche Herrlichkeiten und Städte nichts zu sprechen (weilen dieselbe ihre besondere Richter oder Befehlshaber haben) so sind sie doch alle der hohen Landes-Obrigkeit unterworfen.
Die Nahmen der Aembter sind folgende:
- Das Ambt Löwenburg sambt der Vogtey Lülsdorf.
- Das Ambt Portz sambt der Herrlichkeit Otendahl, dem Kirchspiel Scheiderhöh, und der Freiheit Mülheim am Rhein.
(91)
- Das Ambt Miselohe.
- Das Ober- und Unter-Ambt Monheim, sambt der Herrlichkeit Reichradt, der Freiheit Monheim, und worzu leztens die Stadt und Bürgerschaft Düsseldorf kann gezehlet werden.
- Das Ober- und Unter-Ambt Ratingen, worin die Herrlichkeit Lansberg, die Herrlichkeit Bruch, die Stadt und Bürgerschaft Ratingen und die Freiheit Angermund lieget.
- Das Ober- und Unter-Ambt Metman, sambt der Freiheit Metman; dabei kann die Herrlichkeit Hartenberg gerechnet werden.
- Das Ambt Solingen, worin die Herrlichkeit Schüller, ingleichen die zwei Kirchspiel Hilden und Haan, item die Freiheit Grefrath.
- Das Ambt Elverfeldt, sambt der Stadt und Bürgerschaft, wozu die Barmen können gezehlt werden.
- Das Ambt Beyenburg sambt der Stadt und Bürgerschaft Rath vorm Waldt.
- Das Ambt Blanckenberg, sambt der Stadt Blanckenberg und der Vogtei Siegberg.
- Das Ambt Bornefeldt, sambt der Stadt und Bürgerschaft Lennep, den sogenannten 14 Höfen, den 2 Freiheiten ter Burgh und Hückeswagen.
- Das Ambt Steinbach, sambt der Stadt und Bürgerschaft Wupperfürth.
- Das Ambt Windeck.
Die Nahmen der Herrlichkeiten sind diese:
- Die Herrlichkeit Bruch am Unter-Ambt Ratingen.
- Die Herrlichkeit Lansberg im Ober-Ambt Ratingen.
- Die Herrlichkeit Hartenberg am Ambt Metman.
- Die Herrlichkeit Schüller im Ambt Solingen.
- Die Herrlichkeit Reichradt im Ambt Monheim.
- Die Herrlichkeit Odendahl im Ambt Portz.
Die Nahmen der Städte sind:
1. Düsseldorf. 2. Lennep. 3. Wupperfürth. 4. Ratingen. 5. Rath vorm Wald. 6. Solingen. 7. Gerresheim. 8. Blanckenberg. 9. Siegberg. 10. Elverfeldt.
(92)
Die Freiheiten heißen:
1. Mülheim am Rhein. 2. Wesling. 3. Grefrath. 4. Metman. 5. Monheim. 6. Angermund. 7. Hückeswagen. 8. ter Burgh.
Die vier erste vorbenannte Städte werden die 4 Hauptstädte, die 4 folgende die 4 Unterstädte genannt; dieser angemerckte Unterscheidt der Städt ist muthmaßlich daher entstanden, weilen denen vier Hauptstädten allein wird vergönnet worden sein, Deputirte auf den Landtag zu schicken, sintemahl die Unterstädte solches privilegium nicht haben. Dergleichen Bewandtnuß hat es mit denen 4 erstgedachten Freiheiten, welche die 4 Hauptfreiheiten, die anderen aber die Unterfreiheiten genandt werden.
Nachdem die Aemter, Herrlichkeiten, Städte uud Freiheiten benent, achte vor gut anfänglich von einer jeden Stadt ins besonder etwas Meldung zu thun, und derselben jezigen Zustandt mit wenigen zn berühren.
Von der Stadt Düsseldorf.
Diese Stadt ist die gröste unter allen Städten des Bergischen Landes, uud hat vorizo das Glück eine Churfürstliche Residenz zu sein, sie liegt hart am Rhein zwischen dem Amt Ratingen und Monheim, sieben Stundt unterhalb Cöln in einer grosen Ebene, daher solche auch mit guten Wällen und Außenwercken, nach der gebräuchlichen Fortification versehen ist, ihre Nahrung bestehet meistens im Handel, und thut die jezige Hofstadt denen Bürgern keinen geringen Beytrag. Vor einigen Jahren ist diese Stadt vor der sogenannten Bergerpforten, aus gnädigstem Befehl hoher Obrigkeit, erweitert, denen so dahin bauen auf viele Jahre einige Freiheit vergönnet und zur bessern Sicherheit (wegen der bisher gefährlichen Kriegszeit) der ganze Platz mit einer guten Mauer verwahret worden; darneben ist die alte Stadt von der Zeit an, daß die Hofstadt dagewesen, mit schönen ansehnlichen Häusern gezieret und vermehret, da zuvor nur solche vorhanden, welche denen Bürgern zwar genugsam, aber die Bediente, zumahl die hohe, Zn logieren, allzuschlecht waren, und weilen jetzige hohe Obrigkeit von einem solchen erleuchten Verstandt, daß fast keine Kunst und Wissenschaft zu nennen, deren Sie nicht eine genugsame Erkandtnuß und Wissen hätte, so ist diese Stadt mit allerhandt Künstlern, so immer zu erdencken, angefüllt, welches dann nicht nur die Stadt volkreich macht, sondern auch, daß (93) solche von den Fremden mehr besucht wird, vieles contribuiret. Dieser Stadt Inwohner sind nicht alle einerlei Religion, sondern der grüßte Theil Catholisch, der Reformirten sind weniger, der Lutheraner aber die wenigsten; die erstere besizzen schöne Clöster und die andern zwei haben jede nur eine Kirche, worinnen sie ihren gewöhnlichen Gottesdienst exerciren.
Die Stadtregierung bestehet vornemlich darin, daß sie alle Jahr einen neuen Bürgemeister und Richter erwehlen, und wer des vorigen Jahrs Bürgemeister gewesen, ist des folgenden Jahrs Richter; ihr vornehmstes Privilegium ist, daß sie einen Deputirten dörfen auf den Landtag schicken. Den Nahmen hat diese Stadt von der Düsselbach empfangen, welche mitten durch dieselbe hinfließt, und wie alle Städte anfangs nur Dörfer gewesen, also wird sonder Zweifel dasselbe Dorf von der benandten Bach seinen Nahmen bekommen haben, und nachdem eine Stadt daraus geworden, wird der Nahme also geblieben sein. Der Prospect jeztgedachter Churfürftlichen Residenz ist hierbei gefüget, woraus der Leser ihre Gröse und schönes Ansehen genugsam wird können abnehmen.
Von der Stadt Lennep.
Diese Stadt liegt nicht tief in den Bergen, wie aus beigefügter Abzeichnung derselben zu sehen, hat darneben keinen Fluß oder Wasser, dessen sie sich mit Nuzzen bedienen könnte. Ihre Einwohner treiben nebst dem Ackerbau den Tuchhandel und sindt darinnen viele Tuchmacher, welche Sommerszeit wenig zu haus, sondern meistens außerhalb Landes, und suchen ihre Nahrung durch Handel und Wandel auf den herumliegenden Jahrmärckten, etliche verkaufen das Lacken mit der Elle auf gedachten Märckten, etliche führen einen Karn Lacken auf einen Stapelort, und versenden solches von dar stückweiß auf das Landt. Sie sind allegar der Lutherschen Religion zugethan, und ist nur ein einziges Kloster denen Minoriten-Brüdern vor einiger Zeit darin zu bauen vergönt worden. Die Stadt an sich selber ist nur mit einer gewöhnlichen Mauer eingefaßt. Ihr Stadt-Regiment bestehet wie in andern Bergischen Städten darin, daß sie ihr eigen Gericht haben, und unter keinem Beamten stehen, sie wehlen alle Jahr einen neuen Bürgemeister und Richter, und wer des vorige Jahrs Bürgemeister gewesen, ist des andern Jahrs Richter. Ihr vornehmstes privilegium ist auf dem Landtag einen Deputirten zu haben.
(94)
Von der Stadt Wupperfürth.
Dieses ist kein der schlechtesten Oerter einer, und lieget einerseits an dem Berg, an der andern Seiten fließet die Wupper hart daran hin, der Handel, so daselbst von den Einwohnern geschiehet, ist gering, sie nehren sich aber meistens von Feldgütern, sintemahl die Länderei, so zur Bürgerschaft gehöret, weitläufig und nicht wenig, sonsten könte auch die Stadt, weilen sie keine andere Nahrung hat, schwerlich bestehen. Sie sind alle gar (ausgenommen etliche wenige, die außerhalb Landes in dem Märckischen ihr Exercitium religionis haben) der Catholischen Religion beigethan. Die Stadt ist nur mit einer gemeinen Mauer umgeben, und das Kloster, welches auf dem Berg lieget, von Franciscanern besezt. Das Stadtregiment belangend, ist ebenso eingericht, wie bei andern Städten, daß sie alle Jahr einen Bürgemeister und Richter erwehlen, und unter keines Beamten Befehl stehen.
Von der Stadt Ratingen.
Obgleich dieser Orth dem vorigen nicht viel ungleich, so ist er doch mit einer bessern Mauer versehen, und seine Nahrung bestehet meistens, gleich des vorigen, im Feldbau, dieweilen die Situation zu Handel und Wandel ganz unbequehm, auch kein Wasser oder Fluß sich dabei findet, welchen die Bürger in solchem Fall nuzzen könten. Darneben liegt die Stadt vom Rhein etliche Stunden ab, dessen sie sich dann der uhrsach auch nicht bedienen kann. Die Einwohner bestehen aus allen 3 Religionen, dan daselbst das Exercitium von allen anzutreffen. Diese Stadt rühmet sich unter allen im Bergischen Lande die älteste zu sein. Ihre Regierung ist wie bei den vorigen Städten gemeldet worden, und derselben Prospekt ist hierbei gefügt zn sehen.
Von der Stadt Rath vorm Waldt.
Dieses ist ein sehr kleines Städtgen, und siehet mann von demselben allenthalben nichts als den bloßen Thurm, weilen die hohe Bäum, so auswendig um die Stadtmauer stehen, solches verdecken, wie aus desselben Abzeichnung zu sehen. Dieser Ort ist im Jahr 1571 den 7. Juni ganz abgebrandt und wurde zu alten Zeiten[2] vor fest gehalten, sintemahl solches Städtgen mit schönen Mauern und Thürmen wohl versehen war, nachdem aber die Thürm und Blockhäuser Anno 1646 von dem Hessischen (95) General Rabenhaupt ganz ruiniret worden, auch darneben die Landstraße nicht mehr durch die Stadt gegangen, sondern von den Fuhrleuten ein auderer Weg gesucht worden, ist dieses Städtgen vor izo in einem schlechten Standt, und wiewohl es trachtet einige Lacken zu machen, auch bisher etwas taugliches und gutes auswerts versendet hat, so kann es doch wegen der großen Kriegs- uud andern Lasten noch nicht zum aufnehmen gelangen. Die Bürgerschafft wie auch der Rath ist der refurmirten Religion zugethan, uud bestehet dieser aus 8 Persohnen, daraus sie alle Jahr einen Bürgemeister und Richter erwehlen, dann dieser Ort hat solche privilegia gleich als die Stadt Lennep (nur daß sie keinen Deputirten dörfen auf den Landtag schicken) sintemahl sie ihr eigen Gericht, gleich andere Städte, hat, und keinem Amtsrichter unterworfen ist. Ob schon aber, wie gemeldet, die Bürgerschaft uud der Rath reformirt, so haben dennoch die sogenandten Lutheraner auch vor einigen Jahren daselbst eine Kirche aufgericht, und vor ohngefehr 20 Jahren und etlichen ist denen Catholischen von dem jezt regierenden Churfürsten Johann Wilhelm gleichfalls eine Kirche daselbst zu bauen, vergönt worden.
Von der Stadt Solingen.
Diese Stadt ist zwar nicht groß und stehet darneben ganz offen, dennoch treibet dieselbe mit Eisenwaaren, als Degen, Messer, Sägen, Aexte, Beil, Hacken, Sensen, Schleifschuh etc. einen nicht geringen Handel, in solcher sind auch viele Handwercksleut und verschiedene Künstler wohnhaft, als welche schöne Messerhefte und andere Dinge wissen zu machen. Daher dieser Ort auswerts sehr bekandt, absonderlich, weilen von solchem fast an allen Orten der Welt Degen versandt werden, sie handeln in Schweden, Dennemark, Franckreich, Engellandt, Hollandt, Brabandt, ja bis in die Türkei etc. Es ist zwar nicht ohn, daß ihr Handel vor diesem weit größer gewesen, nichts destoweniger ist derselbe doch noch in etwas considerabel. Die Uhrsach aber gedachten großen Abgangs ist das bisherige langgewehrte und aller Orten brennende Kriegsfeuer, welches den Handel nicht nur mercklich gehemmet, sondern auch denen Einwohnern viele und große Lasten zutragen, veruhrsachet hat.
Die Bürgerschaft daselbst ist meistenteils reformirt, doch haben die von der Augspurgischen Confession auch eine Kirche (96) darinnen, und denen Catholischen ist gleichfalls zugelassen worden ihr Exerocitium religionis da zu halten, weshalben die Herrn Patres Jesuitarum ein kleines Kloster aufgericht. Ihr Stadt-Regiment ist von den andern, deren bishero gedacht worden, nicht unterschieden.
Von der Stadt Gerresheim.
Dieser Orth ist vormahls sehr groß gewesen, gleich als mann noch aus desselben Ringmauer abnehmen kann, vor izo aber sind an stadt der Häuser mehrentheils Gärten innerhalb gedachten Mauer, und welches auch aus der Abzeichnung (diesem Werk einverleibet) genugsam zuerkennen: Es ist in diesem Orth noch ein feines Adeliches Fräuleinstift und Stifftskirche, imgleichen ein Beginnen-Kloster. Die ganze Stadt ist catholisch, übrigens alles sehr gering und klein, daß daher nichts weiters davon zu melden.
Von der Stadt Blanckenberg.
Diese Stadt war ehedessen ein Gräflicher Sizz, sintemahl das Amt Blanckenberg, welches von dieser Stadt den Nahmen hat, eine Grafschaft gewesen, nachmahls aber vertauscht, und dem Bergischen Landt einverleibet worden. Daher ist folgender Zeit dieser Orth nicht nur in Abnehmen kommen, weilen erstlich keine Herrschaft mehr da gewohnet, sondern auch, weilen die Landes-Obrigkeit (nachdem die feindliche Partheien zu Kriegszeiten sich vielfältig des Schlosses daselbst bemächtiget, und continuirlich eine die andere hat suchen auszutreiben) gemeltes Schloß sambt den Mauern hat lassen niederwerfen, umb diese Stadt und vornehmlich das Landt von solchen vielen Ueberfällen zu befreien, darneben denen Feinden keinen Aufenthalt zu lassen. Worauß ein jeder leicht kann achten, daß diese Stadt, welche wie andere Städte und Oerter nicht nur den vorigen, sondern den jezigen schwehren Krieg noch fühlen müssen, in einem sehr schlechten Standt seie. Die Bürgerschaft belangendt, ist solche gering und klein und der catholischen Religion beigethan.
Von der Stadt Siegberg.
Diese Stadt ist wegen der Situation in vorigen Zeiten vor fest und starck gehalten worden, welches darauß abzunehmen, als die Schweden im Jahre 1632 solchen Ort einbekommen, haben (97) sie sich doch des Schlosses nicht bemächtigen können. Daher ist dem damahls regierenden Landesfürsten Philipp Wilhelm (der nachmahls Churfürst geworden) im Jahr 1672 gerahten worden, das Schloß oder vielmehr die Mauern um das Convent daselbst niederzuwerfen, welches auch geschehen, uud also bis izo noch in solchem Standt zu finden. Iztgedachtes Conveut nennet sich Benedictiner-Ordens, hat einen Adelichen Prälaten, und das Städtgen selbsten gehöret dem Convent zu, ist aber unter Churfürstlichem Schuzz und Schirm, uud deshalben gehöret solches zu den Bergischen Landen.
Die Nahrung dieses Orts bestehet allein in Feldgütern, und obschon das nah dabei laufende Wasser, die Sieg genaudt, einiger maßen kann gebraucht werden, sintemahl aus dem Landt viel Brennholz darauf nach dem Rhein gebracht wird, so ist doch kein besonderer Handel deshalben da anzutreffen, außer daß dieser und dergleichen nicht weit vom Rhein entlegene Oerter bessere Gelegenheit haben, die Früchte des Landes in denen nah dabei gelegenen Städten Bonn und Cöln an mann zu werden.
Von der Stadt Elverfeldt.
Mann könnte zwar dencken, es wäre von einem solchen Orth, welcher ohnlängst zu einer Stadt erst geworden, nicht viel, oder gar nichts zn melden, so sage daß dennoch ein und anders zu berichten vorkompt, welches bey andern vorgedachten nicht hat können berühret werden, sintemahl in demselben (nächst Düsseldorf) die vornehmste Kaufleut im Landt sich aufhalten, uud keinen kleinen, sondern in der That einen ansehnlichen Handel treiben. Obgleich aber diese Stadt ein offener Plaz und dabey nicht groß, so hindert doch solches an obgedachtem Handel im Geringsten nichts, ja es haben die Einwohner vor diesen Zeiten selbst bey damahliger Landes-Obrigkeit umb Niederwerfung der Stadtmauern angesucht, weilen die feindliche Partheien stets den Ort, eine umb die andere eingenommen, und dadurch nicht nur die Einwohner der Stadt, sondern auch des Landes selbsten, sehr beschwehret haben, welches, nachdem es ihnen willfahret worden, nachgehends also geblieben ist. Ueber der Wupper, welche hart an der Stadt hinlauft, liegt sogleich das sogenandte Islandt, davon die Einwohner Isländer heißen und daher den Nahmen bekommen, weilen sie als Leibeigene den Graben am Schloß, so vormahls da gewesen und da (98) gestanden soll haben, wo izo das Jesuiter-Kloster, das Rathhaus und die Waag und Lutherische Kirch stehen, haben Winterszeit aufeisen müssen. Im Jahr 1678 ist diese Stadt beynah die Helft abgebrandt, aber im Jahr 1687 den 22. May ist sie völlig durch Unglück in die Asche gelegt worden, daß nichts davon übrig geblieben, als das sogenandte Islandt und die Klozbahn.
Es hat diese Stadt, noch ehe sie von Gnädigster Herrschaft die Stadtsfreiheiten erhalten, allezeit und zwar von undencklichen Jahren her, zu handeln getrachtet, ist auch darinnen jederzeit glücklich gewesen; weßhalben ihr dann Anno 1619 von dem damahligen Herzog Wolfgang Wilhelm die Stadt-privilegia (daß sie dörfen aus sich selbsten mit Zuziehung der Beambten, jährlich einen ganz neuen Rath erwehlen, und daß die Beambten ihnen in ihrer Jurisdiction keinen Eingrif thun dörfen) gnädigst mitgetheilt worden. Nebst obgemelten mitgeteilten Stadts-privilegiis, sind ihr auch die Handlungs-privilegia, betreffend Garn und Leinenbandt, mit Zuziehung der Garn-Meister und Handelsgenossen, vou obgemeltem Herzog eingewilligt und confirmirt worden.
Solche aber bestehen kürzlich darin, daß die 4 Garn-Meister, deren einer in Ober-Barmen, der ander in Unter-Barmen, der dritte in der Stadt, der 4te in dem Ambt wohnhaft, die Freiheit haben, die wieder die Handlungs-Ordnung peccirende nach willkühr zu strafen, ohne daß einer deshalben zu appelliren vermag; es müssen auch die Handelsgenossen deshalben einen Eidt schwöhren, und ist ihnen eine gewisse Zahl des Gewichts gesezt, wieviel Garn sie jährlich bleichen dörfen, auch wann sie zu bleichen den Anfang machen, uud wieder aufhören müssen. Ihr Handel, wie gesagt, bestehet in Garn und Leinenbandt, welches erstere sie von auswerts aus dem Lüneburgischen und Hessischen hohlen, dasselbe bleichen, und wiederumb, entweder ohnverarbeitet, oder Leinenbandt davon gemacht, also vertreiben. Daher sindt in dieser Stadt und Ambt so viel Bleichen, Weber und Streichmühlen, auf welchen lezten das Leinenbandt gestrichen und glat gemacht wird.
Wegen gemelten Unglücks, da nemlich diese Stadt Anno 1687 ganz abgebrandt, ist ihnen von dem Durchlauchtigsten izo regierenden Churfürsten und Herrn H. Johann Wilhelm eine 20jährige Freiheit de dato des Schadens, in welcher Zeit sie aller Schazzung und Steuer frei sein sollen, gnädigst mitgetheilt worden, daher sich (99) diese Stadt baldt wieder erhohlet und vorizo wieder in einem guten Standt ist.
Also nun, wie gesagt, bestehet dieser Stadt Nahrung vornemlich in Handel, und zwar obgemeltem in specie. Sie handeln auch mit Wein, Korn und allerhandt Stoffen, was mann insgemein an einem Orth benöthigt ist, doch sind die leztens von keiner solchen Achtung als die erste. Dasjenige, was das Landt umb die Stadt von Früchten und Viehzucht trägt oder hat, ist nicht mehr, als was sie selbsten benöthiget. Die Einwohner sind zeit der Reformation meistens der sogenannten reformirten Religion zugethan gewesen, aber nach dem Brandt haben sich auch viele von der Augspurgischen Confession daselbst niedergelassen und vor etlichen Jahren ist denen Patribus Jesuitarum von Gnädigster Churfürstlicher Landesherschaft ein Kloster und Kirche zu bauen vergönnet worden, daß also alle 3 in dem Römischen Reich placidirte Religionen nunmehr an obgemeltem Orth anzutreffen.
Leztens ist nicht zu vergessen, weilen diese Stadt im Jahr 1709 von dem jezt regierenden Churfürsten und H. H. Johann Wilhelm das privilegium erhalten, ihre eigene Streitigkeiten unter sich zu schlichten, oder vielmehr aus ihnen selbsten einen Richter zu erwehlen, so ist sie nunmehro dem Ambtsrichter daselbst nicht mehr unterworfen und genießet also eine völlige Freiheit einer Stadt und zwar solche, deren andere Städt im Landt sich gleichfals bisher bedienet.
Von denen sogenandten Freyheiten, wie auch Schlössern, die im Landt gelegen.
Von denen Freyheiten ist nichts besonders anzumerken, als daß in der Freyheit ter Burgh viel wüllene Decken auf die Betten, wie auch auf Pferdte zu gebrauchen, gemacht werden, solche führen sie gemeiniglich in Brabandt, und treiben ihren Handel damit. Das dabey gelegene Schloß, welches hierin mit verzeichnet zu sehen, war vor diesem eine Residenz der alten Grafen von den Bergen, wie auch einiger Herzoge, solches aber ist von dem Keyserlichen General Plettenberg demolirt worden, und ist aus der uhrsach in keinem Standt einige Herschaft zu logiren. Ingleichen war das Schloß Huckeswagen auch eine Residenz der Grafen von den Bergen, welches die uhrsach, dessen Abzeichnung diesem Werck einzuverleiben. Dabey lieget eine Freyheit, in (100) welcher die Einwohner wüllene Lacken zu machen und solches zu färben, beschäftiget sindt. Sonsten ist nichts merckwürdiges zu berühren. Mulheim am Rhein trachtet zwar einigen Handel zu treiben, wegen der nah dabey gelegenen Stadt Cöln aber kann solcher Ort damit nicht wohl fortkommen; der Orth ist ganz offen, bestehet darneben beynah nur aus einer langen Straßen.
Von den übrigen Freyheiten ist nichts zu melden, weshalben an stadt solcher von denen im Landt merckwürdigen Schlössern, die noch in einem guten Standt sindt, etwas anführen will, und zwar
von dem Schloß Benrath.
Dieses Schloß ist in einem guten Standt und liegt in einer feinen Ebne, sintemahl es gar nah am Rhein gelegen, und weilen es auch nur zwey gute Stundt von der Churfürstlichen Residenz Düsseldorf entfernet ist, wird solches von dem jeztregierenden Churfürsten, absonderlich wann die Jagtzeiten ankommen, dann und wann bewohnt, es ist seine Ordonanz belangendt nicht übel gebauet und fast auf die Art eines ansehnlichen Jagthauses eingerichtet, darneben mit vielen Altanen versehen, hat einen großen Hof, ansehnlichen Garten, schöne Teich oder Gräben und laufet von demselben eine schöne Allee oder Spaziergang nach einer daselbst gebaueten kleinen Capellen, die eine 1/4 Stund davon abgelegen, und wornach die Catholischen alle Jahr von Düsseldorf durch gemeltes Schloß ihre Wallfahrt verrichten.
Von dem Schloß Bensberg.
An diesem Ort war vor einigen Jahren nur ein altes Jagthauß, welches auch noch vorhanden und in der Abzeichnung des Prospects mit angedeutet ist. Nachgehends hat der Durchlauchtigste Churfürst Johann Wilhelm ein ganz neues ansehnliches Schloß (welches in beygefügtem verzeichneten Prospekt gleichfals zu sehen) daselbst lassen aufrichten. Dieses neue Schloß ist 1706 angefangen worden und nunmehro fast ganz ausgemacht. Die Situation gedachten Schlosses, oder vielmehr der Prospect desselben, ist ungemein schön, sintemahl mann von dar bis nacher Cöln, ja noch weit über Cöln in das Cölnische Landt weit weg sehen kann, dann es liegt so hoch, daß man über alle herumbliegende Waldungen (deren es viel da herumb hat) mit einem ungehinderten Gesicht (101) frey weg siehet, und ohnerachtet es so hoch gelegen, stehet es doch auf keiner Praecipipe, sondern mann kann mit großem gemach hinauf gehen, reiten und fahren; die Größe gedachten Schlosses ist auch solcher Gestalt inacht genommen, daß es einem König nicht zu klein würde fallen darin zu wohnen. Inwendig ist es aufs schönste gezieret, nicht allein mit Stucatur-Arbeit, sondern auch künstlichen Gemahlten, auswendig praesentiret es sich wegen seiner Größe sehr ansehnlich, und ist alle Regularitet, die in der Architektur zu observiren nöthig, daran gebraucht worden. Mann wird weit in Teutschlandt reisen, ehe mann dergleichen zn sehen antreffen wird, deswegen ein Reisender der Mühe, seinen Weg dahin zu nehmen und solches zu besehen, sich nicht soll dauern lassen, dann er wird sein genügen in Besichtigung desselben finden.
Von denen vornehmsten Klöstern und zwar von dem berühmten Kloster Altenberg.
Es ist das Kloster Altenberg eines von den merckwürdigsten Dingen in dem Bergischen Landt, dasselbe liegt nur etliche Stunden von dem Rhein ab, und wird von Cöln 3 Stundt (wie wohl solche nicht klein, sondern aufs wenigste 3 1/2 Stundt sindt) gerechnet. Dieses Kloster ist fundirt im Jahre 1133 von Eberhardt Grafen von den Bergen, dessen Bruder Adolph geheißen, und welche gestorben im Jahr 1152. Das Kirchgebau hat ihres gleichen wenig in den benachbarten Landen, und das Kloster, sambt denen dabey liegenden Gärten, ist ansehnlich erbauet, doch lieget solches so tief im Thal, daß es einem nicht ehr ins Gesicht kompt, bis mann fast ganz nahe dabey ist, wie dann desselben Situation aus beygefügter Abzeichnung einigermaßen abzunehmen.
Vor ohngefehr 400 und etlichen Jahren geschahe bey gemeltem Kloster ein solcher Wolckenbruch, daß 10 München darinn ertruncken, und die übrigen sich anf den Thurn salviren müssen, auch wurde alles solcher Gestalt weggcschwemmet, daß nach Verlaufung des Wassers kaum so viel an Vorrath übrig geblieben, denen noch geretteten Geistlichen eine Mahlzeit zu lassen.
Mann kann hier ein und andere Antiquiteten, die zur Historie dienen, finden, dann daselbst etliche Erzbischöfe und Grafen von den Bergen begraben liegen; unter andern habe das Grabmahl Gerhardi Grafen von Berg und Rauelsberg (welcher den Hubertus-Orden gestiftet und im Jahr 1479 gestorben) alda (102) gesehen; dießes melde, weilen gedachter Orden von dem Durchlauchtigsten izt noch regierenden Churfürsten Johann Wilhelm im Jahr 1708 wieder erneuert wurden. Die Münche bemelten Convents nennen sich Cistertienser und folgen den Reguln Bernhardi; wer ein mehrers davon zu wissen begierig ist, dem recommendire ich eine Reiße selbsten dahin zu thun uud solches anzusehen, sintemahl der curieuse Liebhaber von denen H. Geistlichen daselbst nicht nur wohl empfangen, sondern anch die Zeit seines Verbleibens daselbst freygehalten wird werden, weilen dieses leztere in denen 8tatutis gedachten Klosters mit begriffen.
Von dem Convent zu Siegberg ist schon in der Beschreibung der Stadt Siegberg das Nöthigste gemeldet worden, und das Kloster Heisterbach ist auch nicht gering, daher bey dieser Gelegenheit seiner gedenken wollen.
Nuu will ich von denen vorbenandten 13 Aembtern, welche das ganze Landt ausmachen, reden. Weßhalben der Leßer eines jeden Ambts Charte zuvor wohl betrachten wolle, weilen dasjenige, was hier in der Beschreibung nicht gemeldet, in denen Charten wird zu finden seyn, sintemahl solche das Landt besser, als die Wortbeschreibung, in gewissen Stücken vorstellen künnen.
Vom Ambt Windeck.
Dieses Ambt bestehet ans 7 Kirchspielen, nemlich 1. Much, 2. Eckenhagen, 3. Morsbach, 4. Rosbach, 5. Walbervel, 6. Dattefeldt, 7. Leuscheid. Die ersten zwey Kirchspiel sind so groß, als die übrigen 5 zusammen. Die meisten sind der Lutherischen Religion, als Eckenhagen, Rosbach, Walbervel und Leuscheidt; Dattefeldt aber, Much und Morsbach sind Catholisch.
Dieses Ambt, obgleich darinnen mehrentheils Haber wächßt, ist jedoch gut, weilen die Leut darin fleißig uud mit Viehzucht und Handel den Mangel Zu ersezzen suchen.
Von dem Ambt Steinbach.
Solches bestehet aus 9 Kirchspielen, als 1. Wupperfurth, 2. Lindlar, 3. Oberrath, 4. Bechen, 5. Ulpe, 6. Kürten, 7. Hochkeppel, 8. Wipperfeldt, 9. Engelskirchen. Die 3 ersten Kirchspiel sind die grösten und alle zusammen der Catholischen Religion zugethan. Es ist zwar ein sehr großes Ambt, aber wegen der vielen unfruchtbahren Berge etwas rauh, und träget daher fast (103) nirgends nichts als Haberfrüchte. Obsfrüchte sind darin wenig anzutreffen, hingegen findet mann desto mehr Rindvieh und Schwein. Hauptwaldungen hat es nicht, sondern nur gleichsam Büsch zum Brenholz und Reif zu den Fässern daraus zu machen, von welchem sich nicht wenig Menschen in dem Ambt ernehren, sintemal solche alle nacher Cöln oder Bonn gebracht und daselbst verkauft werden. In dem Dorf Lindlar wohnen vorizo viele Steinhauer, weilen daselbst schöne Stein zu Platten sich finden.
Von dem Ambt Blanckenberg.
Das Ambt Blanckenberg hat ohne die Stadt oder Vogtey Siegberg, welche zu diesem Ambt muß gerechnet werden, 13 Kirchspiel: als 1. Menden, 2. Lühmer, 3. Honrath, 4. Neunkirchen, 5. Winterscheid, 6. Ruppichteradt, 7. Edorf, 8. Egen, 9. Gestingen, 10. Ober-Plehs. 11. Stelldorf, 12. Uckerath, 13. Herchen. Unter allen diesen Kirchspielen ist Honrath allein Lutherisch, die andern alle sind Catholisch. Darneben zu wissen, daß dieses Ambt vor diesem eine Grafschaft gewesen, ehe und bevor solches den Bergischen Landen incorporirt geworden. Damahlige Herrschaft hatte ihren Sizz auf dem Schloß, hart an der Stadt Blanckenberg gelegen, und welches izo ganz ruiniret ist.
Das Landt ist überall sehr gut, sintemahl es nicht sehr bergigt, auch fängt der Weinwachs darin schon an, andere Früchte sind ebenfals darin nach Verlangen anzutreffen, und an Viehzucht ist kein Mangel. Ueber das laufen schone Bäche durch das Ambt in die Sieg, welches leztere Wasser nicht gering, sondern, wie oben bey Beschreibung der Stadt Siegberg gedacht, schon von den Inwohnern mit kleinen Schiffen, zum Handel nöthig, befahren wird.
Von dem Ambt Portz.
Dieses Ambt ist wie obgemeltes ein schönes großes Ambt, hat ohne die Herrlichkeit Otendahl und die Scheiderhöhe, welches leztere ein besonder Kirchspiel ist, 20 Kirchspiel: als 1. Flittert, 2. Dünnewaldt, 3. Pafrath, 4. Glabbach, 5. Duhrscheid, 6. Herckelrath, 7. Immekeppel, 8. Bensberg, 9. Raefrath, 10. Merheim, 11. Mülheim, 12. Hömer, 13. Ohrbach, 14. Wahn, 15. Langelt, 16. Ober-Sündorp, 17. Nieder-Sündorp, 18. Ensen, 19. Sandt, 20. Stammen.
(104)
Unter diesen allen ist Mülheim allein Evangelisch, die andern alle, sambt der Herrlichkeit Otendahl und obbenandter Scheiderhöh, sind Catholisch, welche leztere in dieser Beschreibung deswegen gleichsam davon absondere, weilen sie nicht unter dem Ambtsrichter stehen, sondern ihre besondere Richters haben.
Dieses Ambt, ob es gleich etlicher Orten auch sehr bergigt, so ist es doch zum Theil, wo es am Rhein gelegen, gleich andere Aembter, der Orten flach und hat folglich gut Landt.
Hierin ist das schöne Schloß Bensberg gelegen, davon schon oben gedacht worden, und weilen große Waldungen in diesem Ambt umb Bensberg herum sich finden, so sind anch schöne Jagten da anzutreffen. Mann kann gleichfals aus der Charte dieses Ambtes wohl sehen, daß mehr Dörfer darinnen zu finden, als in denen folgenden, und daher schließen, daß das Landt an nirgends nichts, was zum menschlichen Aufenthalt nöthig, Mangel habe.
Vor einigen Jahren, als das neue Schloß gebaut worden, hat man nicht alzuweit davon einen Alabasterberg gefunden, welches dann bey dem vorhabenden Gebäu sehr nuzbar gefallen.
Von dem Ambt Lewenberg.
Diesem Ambt wird die Vogtey Lülsdorf beygezehlet und bestehet solche aus 4 Kirchspielen als: 1. Lülsdorf, 2. Mondorf, 3. Bercheim, 4. Volberg. Ohne diese gedachte Kirchspiel aber hat das Theil, welches unter dem Amtsrichter stehet, noch 9 Kirchspiel: 1. Ober-Cassel, 2. Nieder-Cassel, 3. Rath, 4. Sieglohr, 5. Rantzel, 6. Oberdollendorf, 7. Unterdollendorf, 8. Honnef, 9. Gilgenberg.
Alle diese benandte Kirchspiel, ausgenommen Ober-Cassel, sind Catholisch, und das Ambt, ob es gleich meistentheils am Rhein gelegen, ist doch etlicher Orten über die maßen bergigt, sintemahl das hohe Gebürg, die Sieben Gebürg genandt, darin liegen. Sonsten ist es ein gutes Ambt und Landt, znmahlen dasjenige, was unten am Rhein gelegen.
Von dem Ambt Miselo.
Es bestehet das ganze Ambt in 10 Kirchspielen, darunter die zwey erstbenandte Lutherisch, die übrigen alle Catholisch; als 1. Burscheid, 2. Leichling, 3. Lützekirchen, 4. Neukirchen, 5. Witzheller, 6. Steinbuckel, 7. Westorf, 8. Bürrig, 9. Oplaten, 10. Schlebusch. (105) Dieses Ambt ist zwar gegen andere und die vorige zu rechnen, klein, jedoch dabey sehr gut und ist dasjenige, ans welchem das meiste Obst verkauft und in Schiffe auf den Rhein gebracht wird, gegen dem Rhein hat es nur ein wenig Fläche, landwerts aber viele Berge.
Von dem Ambt Metman.
Es wird solches, in das Ober- und Unter-Ambt getheilet, das Ober-Ambt hat 2 große Kirchspiel, nemlich 1. Metman und 2. Wülfrath. Das Unter-Ambt bestehet aus 4 Kirchspielen 1. Gerresheim, 2. Erckrath, 3. Ellert, 4. Hubelrath. Die zwey erstgedachte Kirchspiel des Ober-Ambts sindt reformirt, die übrigen Catholisch.
Das Landt belangendt, ist solches über die Maßen schön und gut und wird dieses Ambt vor eines von den besten im ganzen Herzogthumb gerechnet, weilen darinnen schöner Fruchtwachs, Viehzucht, auch Fischereyen zu finden. Benebenst iztgedachtem werden in demselben schöne Pferdte gezogen, die von frembden zu Kutschpferden gebraucht und da gekauft oder abgehohlt werden. In diesem Ambt an der Düsselbach, zwischen dem Feldhoff und Hof Karstein, ist das sogenandte Gestein gelegen, (welches große Höhlen in den Bergen sindt) nnd nach welchen bisweilen einige Frembden, solches zu sehen, eine Reiße dahin anstellen.
Von dem Ambt Solingen.
Die Herrlichkeit Schüller, welche ein Theil dieses Ambts, aber dem Ambtsrichter nicht unterworfen, bestehet aus 3 Kirchspielen: 1. Grüten, 2. Schüller, 3. Dussel. Die Kirchspiel aber, welche unter dem Ambtsrichter, sind folgende: 1. Solingen. 2. Waldt, 3. Sondbarn, 4. Grefrath, 5. Hilden, 6. Haan, unter diesen ist Grefrath, Grüten, Düssel, Hilden und Haan Catholisch, die übrigen oder 3 ersten Evangelisch.
Izt gemeltes Ambt hat viele Berge, ja ist lauter Berge, dennoch aber wächst an einigen Orten schöne Frucht; die meisten Inwohner sind Handwercksleute nnd Kaufleut, daher siehet mann in demselben so viel Werckstädte, so viel Schleifkotten, Hämmer und Schmieden; sintemahl in diesem Ambt die meisten Eisenwaaren von Degen, Messern und andern Dingen gemacht werden und in frembde Lande versandt.
(106)
Der Leßer besiehe hiermit zugleich die Beschreibung der Stadt Solingen, ingleichen die Charte dieses Ambts, alwo er an den Wassern alle Werckstädte gezeichnet finden wird.
In dem Kirchspiel Schüller, bei den Höfen Furth genandt, wird ein schöner schwarzer Marmor gebrochen, und daselbst umb ein gering Geld verarbeitet.
Von dem Ambt Bornefeldt.
Das Ambt Bornefeldt hat 5 Kirchspiel ohne die Stadt Lennep mit ihrer Bürgerschaft; die Nahmen solcher sindt: 1. Remscheidt. 2. Dabrighusen, 3. Dünn, 4. Warmeskirchcn, 5. Hückeswagen.
Die zwey ersten sind Lutherischer Religion, die 3 lezten aber reformirt. In dem Kirchspiel Remscheidt sind sehr viel Eisenhämmer, wie aus der Charte des Ambtes zu sehen, und die Einwohner handeln auch viel mit Eisenwahren. Uebrigens ist das Landt gut und bringt gute Früchte; die Landstraße, welche durch dieses Ambt lauft, bringt demselben anch etwas Nahrung, absonderlich denen in Warmeskirchen. Es wohnen nebst obgemelten viele Fuhrleut in diesem Ambt, welche ihre Knechte außer Landts auf den Straßen halten, und damit ihren Gewin suchen.
Von dem Ambt Beyenburg.
Solches ist zwar groß, aber doch nicht so gut und reich von Inwohnern, als andere Aembter, nichts destoweniger halten sich zu Herberinghusen und Lüdringhusen wackere wohlhabende Kaufleute auf, deren Handel in Eisenwahr bestehet. In der Bürgerschaft Rath vorm Waldt, wie dann auch in dem übrigen Theil dieses Ambtes nehren sich die Menschen vom Ackerbau, und machen dasjenige, was etwa das Landt getragen hat, oder die Viehzucht darreicht, in den Städten Cöln und Bonn zu Geldt. Es hat dieses Ambt ohne die Bürgerschaft Rath vorm Waldt zu rechnen, welche auch ein Kirchspiel ausmachet, drey Kirchspiel, als 1. Steenhusen, 2. Lüdringshusen, 3. Remlingsrath. Diese 2 lezte sind lutherischer Religion, das erste aber ist Catholisch.
Von dem Ambt Elverfeldt mit denen Barmen.
Die Barmen bestehen nur aus einem Kirchspiel und haben einen besonderen Richter; das Ambt Elverseldt aber hat nur zwey Kirchspiel als 1. Elverfeldt, 2. Cronenberg, welche beyde, ja (107) alle 3 Evangelischer Religion zu seyn sich bekennen. In diesem Ambt sindt viele Bleichen, worauf das Garn gebleichet wird, und womit die Kaufleut, deren viel in der Stadt Elverfeldt wohnen, nachgehends großen Handel treiben. Nebst gemeltem nehren sich viele bey dem Ackerbau mit Leinenbandt zu weben, denn aus dem gebleichten Garn solches in Menge gemacht wird, der Leßer lasse sich gefallen hier zu lesen, was in Beschreibung der Stadt Elverfeldt gemeldet worden.
Von dem Ambt Ratingen.
Dieses ist sehr groß, weilen es vor diesem zwey Aembter gewesen, deren das eine das Küchen-Ambt oder Angermündt, das andere das Ambt Ratingen genennet worden; izo sind solche beyde in eines gebracht, oder stehen unter einem Amtsrichter und wird solches, dieweilen es, wie gedacht, groß, in das Ober- und Unterambt getheilt.
In dem Oberambt sind 4 Kirchspiel, als 1. Velbert, 2. Heiligenhus, welche beyde lutherischer Religion, 3. Homberg, welches reformirt, 4. Ratingen, welches sambt allen folgenden im Unterambt der Catholischen Religion beygethan.
Das Unterambt nun hat folgende 7 Kirchspiel, 1. Kalckum, 2. Witilter, (d. i. Wittlar) 3. Angermünd, 4. Mülchheim, 5. Linterop, 6. Huckum, 7. Roth. Dieses ganzen Ambtes Einwohner sind meistentheils Ackerleut, und nehren sich davon allein. Das Landt ist fast gar nicht bergigt, absonderlich im Unterambt, welches ganz flach, darneben am Rhein gelegen ist. Die Bauern brennen viel Kalck nnd führen solchen hernach an andere Oerter, ziehen darneben einige Pferdte, die aber nur schlecht, und mit denen im Ambt Metman nicht zu vergleichen sindt.
Von dem Ambt Monheim.
Dieses Ambt pflegt wie das vorige in das Ober- und Unterambt getheilt zu werden, und weilen die Bürgerschaft Düsseldorf sambt der Herrlichkeit Reichrath dazu gezehlet worden, so ist solches kein kleines Ambt. Die Bürgerschaft Düsseldorf bestehet ohne die Stadt aus 4 Kirchspielen, 1. Derendorf, 2. Billig, 3. Ham, 4. Weert (d. i. Volmerswerth). Die Herrlichkeit Reichrath ist nur 1 Kirchspiel, und der übrigen, welche unter dem Ambtsrichter gehören, sind im Unterambt 3, als 1. Himmelgeist, 2. Itter, (108) 3. Benrath, welche sambt denen vorgedachten alle Catholischer Religion.
Im Ober-Ambt sindt gleichfals 3 Kirchspiel, als 1. Monheim, 2. Rheindorf, 3. Reusrath, welche auch der Catholischen Religion, außgenommen das Dorf Ordenbach am Rhein und eine 1/2 Stunde von Benrath gelegen, welches reformiit. Iztgedachtes Ambt liegt ganz am Rhein, und ist aller Orten flach, daher eines gesegneten Bodens, trägt gute Früchte und hat was ein Landtmann zn haben bedarf.
So viel habe von dem Herzogthumb Berg melden sollen und können, was aber hier in der Beschreibung etwann unterlassen worden, können beygefügte Charten der Aembter und Zeichnungen der Stadt alles suppliren.
Nachwort.
Die Handschrift auf starkem weißem Schreib- und Zeichenpapier, der die vorstehende Beschreibung entnommen ist, hat von außen gemessen eine Höhe von 37 1/2, eine Breite von 23 und eine Dicke von 3 Ctm. Äußerst regelmäßig uud zwar vom Verfasser selbst geschrieben, zeigt sie auf jeder Seite 23 Zeilen und eine beschriebene Fäche von 25 Ctm. Höhe und 15 1/2 Ctm. Breite, auf jeder Zeile 50—56 Buchstaben. Auf den Text (26 Folien) folgen die sehr sauber ausgeführten Karten und Zeichnungen und zwar 1. Ducatus Montium, 2.—15. die Karten der Ämter Löwenberg, Porz, Miselohe, Monheim, Ober- und Unter-Ratingen (d. i. Angermuud), Mettmann, Solingen, Elberfeld mit den Barmen, Beyenburg, Blankenberg, Bornefeld, Steinbach, Windeck, ferner die Karten 16. der Herrschaften Schöller und Broich, 17. der Herrschaft Hardenberg. Es folgen 18.—30. die Abbildungen der Städte Düsseldorf (Rheinansicht), Lennep, Wipperfürth, Ratingen mit Gerresheim, Radevormwald, Solingen; der Schlösser Benrath und Bensberg, der Stadt Siegburg, der Freiheit Mülheim am Rhein (Rheinansicht), des Klosters Altenberg, des Schlosses Burg, (ter Borgh), des Schlosses Hückeswagen. Den Beschluß machen (109) 31.-35. Karten der Jülichschen Amter Caster, Bergheim, Jülich-Aldenhoven, Eschweiler-Wilhelmstein, Düren-Nörvenich.
Durch ihr feines Äußere (Einband in Maroquin mit eingepreßten Goldverzierungen, das Kurpfälzische Wappen mit dem Kurfürstlichen Monogramm zu beiden Seiten in der Mitte, und Goldschnitt der Papierränder) kennzeichnet sich die Handschrift als ein Dedikationsexemplar ihres Verfassers, des Baumeisters und Geographen Erich Philipp Plönnies, zu Händen des regierenden Kurfürsten von der Pfalz. Aus Speyer gebürtig, war Plönnies um 1703 Professor der Mathematik zu Gießen und zugleich Hessen-Darmstädtischer Oberbaumeister gewesen, scheint sich dann um 1708 am Niederrhein, insbesondere zu Wesel, aufgehalten zu haben und als Ingenieur in Pfälzisch-Bergischen Diensten thatig gewesen zu sein. Späterhin ward er Landbaudirektor im Fürstentum Nassau-Siegen. (Vgl. Strieder's Hess. Gelehrtengesch. II. S. 122.) Daß eine Veröffentlichung der Karten nebst Text durch den Druck vom Verf. beabsichtigt war, deutet er selbst an in einer gleichfalls eigenhändigen, dem Texte vorangestellten „Nöthigen Anmerkung“, d. d. Siegen, den 7. September 1727, in welcher er zugleich auf die noch erforderliche Revision uud Korrektur der Karten durch die Richter uud Amtskundigen nnd die durch die Amtsschreiber anzuzeigende richtigere Schreibung der Ortsnamen hinweist, da er damals nicht anders habe schreiben können, „als solche Nahmen von den Bauern sind gesprochen oder pronunciret worden“. Um dieselbe Zeit, als Plönnies diese Notiz hinzufügte, ist die Handschrift (welche 1715 verfaßt und dem Kurfürsten Johann Wilhelm dediziert, dagegen auf den Einbanddeckeln links vom Wappen das Monogramm des Bruders und Nachfolgers Karl Philipp (1716—1742) zeigt) wahrscheinlich in das Kurfürstliche Archiv gelangt, wo sie der Wasserbaumeister Wiebeking 1788 fand und für seine 1790 erschienene Gesamtkarte des Herzogtums Berg verwertete.[3]
Indem wir uns vorbehalten, im Anschlüsse an die Veröffentlichung des Plönnies'schen Textes, eine Auswahl der Ansichten uud Pläne vervielfältigen zu lassen, wird es am Platze sein, über die (110) allmähliche Entwicklung der Bergischen Ämterverfassnng hier Einiges einzuschalten.
Als die Edelherren vom Berge (de Monte) auf privaten und öffentlichen Gerechtsamen, den Vogteischaften der Abtei Deutz sowie der Haupthöfe der erzbischöflichen Tafel, des Domkapitels und verschiedener geistlicher Korporationen des Erzstifts, dem Wildbanne in den Forsten des Deutzer Gaues, Pfand- und Lehnbesitzungen aus der Hand der Kölnischen Kirche und Anderem ihre Gewalt erbauten und eine Grafschaft Berg (comitatus de Monte, comitatus Montensis) sich bildete, welche, abgesehen von dem süd-ostwärts abgelegenen Windeck, von Mülheim am Rhein über Monheim und Hilden, den Bereich von Burg an der Wupper, sowie Schloß uud Land Angermund einschließend, bis gen Elberfeld reichte und bald durch die Einverleibung der Besitzungen kleiner Dynasten wie der Edelherrn von Ratingen, Linnep, Tevern, Eller und Hückeswagen erweitert wurde, traten aus der Reihe der den Grafen umgebenden Ministerialen naturgemäß diejenigen in den Vordergrund, welche mit der Verwaltung eines der vier Hofämter (des Marschalls, Truchseßen, Schenken und Kämmerers) betraut waren. Von diesen Hofbeamten, deren Personen im 13. und noch im 14. Jahrhunderte oft und anscheinend nach kurzer Frist wechselten, war der Truchseß oder Drost (dapifer) im Bergischen unzweifelhaft der bedeutendste und wird daher anch in den Urkunden zumeist und vor den andern Beamten genannt.[4] Denn er war der eigentliche Aufseher über die herrschaftlichen Güter, dem die Verrechnung der Einkünfte derselben in letzter Instanz oblag. Aus seiner ursprünglich einfacheren Stellung ward allmählich das Amt des Landdrosten von Berg, während diesem untergeordnet auf den Schlössern und Frohnhöfen besondere Drosten, hin und wieder auch Amtleute (officiales, officiati) und Vögte (advooati) erscheinen.[5] Auf den Stamm- und Hauptsitzen der Bergischen (111) Grafen zu Altenberg (Mons vetus, Berge), Burg (Novum castrum), Angermund, Windeck, Bensberg zuerst eingesetzt, haben diese Drosten, Amtleute oder Kellner — derselbe Peter von Calcum (Calcheym, Kalcheim) heißt 1355 „officiatus“ und „amptman“ ter Byenborgh, 1356 und 1358 „kelner“, 1358 dapifer in Biginchborgh (Beyenburg) — in ihrer rechnenden uud beaufsichtigenden Thätigkeit langsam aber sicher die Kreise gezogen, in uud aus denen sich nach uud nach die Ämter des Landes bildeten. Mit den Drosten wirkten hierbei vereint die Kastellane oder Schloßverwalter, Vögte und Richter. Es ist ein festumgrenzter Bezirk, der 1296 als „iurisdictio nostra que Veste dicitur apud Porze“ begegnet (Kremer Beitr. z. Gülich. und Berg. Gesch. III., Urkk. S. 217); 1298 besteht in dem 1260 zur Grafschaft hinzu erworbenen Hückeswagen ein Kellnereiamt (officium cellerarie, s. Lacomblet, Urk.-Buch II. 1006); 1327 und 1341 geschieht des Schloßbezirks von Angermund und der Eingesessenen desselben Erwähnuug (a. a, O. III. 226. 227. 369.), 1356 des Amtes Mettmann, 1355 bis 1362 des Amtes und der Amtmänner zur Beyenburg. 1362 des Amtmanns zu Monheim, desjenigen zu Windeck und des Kellners zur Burg.[6] Nimmt man dazu, daß 1358 sechs Amtleute uud fünf Städte (Siegburg, Wipperfürth, Lennep, Ratingen und Düsseldorf) aufgezählt werden,[7] so wie daß die frühesten Spuren Bergischer Kellnereirechnungen der Zeit um 1360 angehören, so wird man kaum fehl gehen, wenn man den Zusammenschluß der Ämter im Bergischen dem Jahrzehnt zwischen 1350 und 1360 (112) zuweist. Nicht volle zwanzig Jahre nachdem im Erzstifte Köln die Ämtereinteilung durchgebildet war[8], treten in der durch die Erwerbung von Blankenberg veranlaßten Verschreibungsurkunde vom 6. September 1363 als Mitaussteller die Städte sowie die Dorfschaften beziehentlich Kirchspiele der Grafschaft und zwar letztere im Rahmen ihrer Ämter entgegen:[9] diese sind Amt und Land Angermund mit dem Hanptgerichtsorte Kreuzberg, „Breiterbrucgen“ (d. i. Landgericht in der Brüggen), Mülheim a. d. Ruhr und Homberg, Amt Monheim mit Monheim, Hitdorf, Rheindorf, Reusrath, Richrath, Himmelgeist, Bilk und Hamm; Amt Mettmann mit Mettmann, Gerresheim und Erkrath; Amt Solingen mit Wald, Sonnborn, Grüten, Düssel, Schöller und Hilden; Amt Miselohe (Meyseloe) mit Opladen, Neukirchen, Lützenkirchen, Leichlingen, Wiesdorf, Burscheid, Witzhelden, Schlebusch und Bürrig (Burge); Amt Bornefeld (Byrnvelde) mit Dhünn, Wermelskirchen, Lüttringhausen, Remscheid und Dabringhausen; Kirchspiel Hückeswagen (Hukeshoven); Amt Bensberg (Bainsbure) mit Odenthal, Paffrath, Stammheim, Dürscheid (Durse), Bensberg, Porz, Volberg, Lülsdorf, Mondorf uud Bergheim; Amt Steinbach mit Wipperfeld, Kürten, Olpe, Lindlar, Overath, Engelskirchen, Keppel oder Hochkeppel sowie dem Kirchspiel Wipperfürth. Dieselben Ämter und Ortschaften werden in einer weiteren Verschreibung vom 8. Juni 1387 wiederholt[10] und noch in Hebelisten aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts sind die Ämter Angermund, Monheim, Mettmann, Solingen, Miselohe. Bornefeld, Steinbach, Porz-Bensberg mit Lülsdorf als die alten acht Hauptämter des Bergischen Landes allein berücksichtigt. Aber im Laufe der Zeit stieg die Zahl der Ämter sowohl infolge auderweiter Zuteilung und Zusammenlegung einzelner Stücke derselben (113) als vermöge neuer Acquisitionen, indem durch Einverleibung der Ortschaften Golzheim, Derendorf, Hamm und Bilk (1384 und 1394) in den Stadtverband des um 1380 fürstliche Residenz gewordenen Düsseldorf der Schloßbereich erweitert und das Amt, die sogenannte Oberkellnerei Düsseldorf geschaffen ward (jedenfalls vor 1405), das Amt Beyenburg durch Hinzunahme von Lüttringhausen sich arrondierte, Vogtei Lülsdorf als Amt heraustrat aus dem Bestande von Porz, die Herrschaften Blankenberg (nach 1363), Elberfeld (1427—30)[11] und Löwenberg (1490, sechs Jahre nach dem Ankaufe durch Herzog Wilhelm II. von Jülich-Berg im März 1484, s. Lacomblet, U. B. IV. 425) Bergischen Amtmännern untergeben wurden, endlich auch die Vogtei Siegburg mit ihrem Gebiete thatsächlich ein abgesondertes Amt des Herzogtums blieb. Hückeswagen stand seit 1555, die Zeit des Schwarzenbergischen Besitzes (1631—1653) ausgenommen, mit Bornefeld in administrativer Union, Lülsdorf desgleichen später mit Löwenberg, ward jedoch im 18. Jahrhundert wieder ein Amt für sich.
Daß die Einteilung der Ämter, wie sie Plönnies freilich nicht ohne einzelne Ungenauigkeiten und Auslassungen gibt — (da z.B. Rantzel zu den Kirchspielen von Lülsdorf, nicht von Löwenberg, Barmen zum Amt Beyenburg, nicht zu Elberfeld gehörte, auch beim Amt Blankenberg Niederpleis und Wahlscheid fehlen —), im ganzen und großen bis zur völligen Aufhebung der alten Verfassung des Landes (1807) die gleiche gewesen, lehrt ein Blick in die der Schrift von Th. J. J. Lenzen: „Beyträge zur Statistik des Herzogthumes Berg“ (Düsseldorf, 1802) auf Seite 65 bis 96 beigegebenen Tabellen. Da es nicht möglich ist, an diesem Orte auf die Verhältnisse der Bergischen Ämter und den Inhalt des Plönnies'schen Textes näher einzugehen, müssen wir lediglich auf jenes noch immer brauchbare Buch verweisen. Erinnert sei schließlich nur noch daran, daß die sechs Herrlichkeiten bei Plönnies (Broich, Hardenberg, Landsberg, Schöller, Richrath, Odenthal, von denen die beiden erstern als s. g. Unterherrschaften in bevorrechteter Stellung zu einem Unterherrentage verbunden waren) Mannlehen der Bergischen Kurie gewesen sind und daß die zehn Städte und acht Freiheiten, welche der Verf. aufführt, wie im Kölnischen und Jülichschen gewissermaßen privilegierte Ausschnitte in und außerhalb der Amtskreise darstellten.
Anmerkungen
- ↑ Zum ersten Male hier nach der Orginalhandschrift des Verf. (St.-A. Düss.) veröffentlicht. Vgl. unten das Nachwort.
- ↑ Zu alten Zeit Ms.
- ↑ Eine Abschrift des Plönnies'schen Textes findet sich in den handschriftlichen, um 1797 abgeschlossenen Kollektaneen des Jülich-Bergischen Vizekanzlers Georg Joseph Frhr. von Knapp Vol. II. fol. 1-24. (St.-A. Düsseldorf).
- ↑ Vgl. die Urkk. von 1202 und 1218 bei Lacomblet U.-B. IV. 645 und II. 71, und zur Sache a. a. O. II, 67. 107. Albert Zobbo ist Drost (dapifer noster) 1249—59, s. a. a. O. II. 355. 394. 445. 475; Adolf von Stammheim 1260 (das. 493), Adolf von Wile 1262 (das. 521), Engelbert von Milinvorst 1265 (das. 556), 1273 Heinrich von Ufthe (Oefte), 1278 Jacob von Uphoven (das. 658, 712), 1280 und 1286 Heinrich v. d. Horst (Kremer Beitr. III. Urkk. S. 167, Lacomblet a. a. O. II. 971).
- ↑ So z. B. 1238 Engilbertus dapifer de Bensbure (Lac. U.-B. II. 233), 1257 Godescalk als „officialis de Munheim“ (a. a. O. 445), 1260 Adolf von Wile als Vogt zu Windeck und Amtmann (officialis) der Gräfin Margaretha von Berg für Hückeswagen (a. a. O. 493, Note). Das Landdrostenamt von Berg, dessen Träger Heinrich v. d. Horst 1280 „dapifer de Monte“ genannt wird (Kremer a. a. O.), ist übrigens wohl zu unterscheiden von der in Folge der Erhebung der Grafschaft zum Herzogtum 1380 geschaffenen, aber bereits 1407 wieder eingegangenen Erbdrostenwürde. Als faktische Ober-Amtmänner begegnen die Landdrosten mindestens seit 1358 (vgl. Lacomblet, U.-B. III. 582).
- ↑ Amtmann zur Beyenburg ist 1355 bis 1360 nud 1362 der schon genannte Peter von Calcum, dazwischen im Juni 1360 Konrad von Elner, gegen Ende 1360 und 1361 Ritter Heinrich Scerpe (Schirp); Amtmann zu Monheim 1356 Hermann von Winkelhausen, 1362 Ritter Konrad von Elner; Amtmann zu Windeck 1362 Gerhard von Wildenburg. Kellner zur Burg 1362 Dietrich Smende von Heltorf; Drost des Grafen von Berg 1362 Dietrich von dem Vorste. Alle diese Genannten sind Ministerialen des Grafen, Glieder der um dieselbe Zeit sich mehr und mehr konsolidierenden Ritterschaft des Landes.
- ↑ Lacomblet, U.-B. III. 582.
- ↑ Vgl. Lacomblet U.-B. III. 362. 417. 420. 465., insbesondere die wichtige Urkunde vom 11. Nov. 1344, das. III. 416.
- ↑ S. Lacomblet, Archiv f. d. Gesch. des Niederrheins, IV. S. 147 f.
- ↑ Orig. im Privatbesitze zu Düsseldorf. Ausgelassen sind in der obigen Aufzählung das Amt Beyenburg (welches außer der Freiheit damals nur Remlingrade und Barmen umfaßt haben kann), die Kellnerei Burg, der nur die gleichnamige Freiheit als einzige Ortschaft unterstellt war, und die seit dem 13. Jahrhundert den Bergischcn Grafen zuständige Vogtei Siegburg (1363 als burch ind ampt Syberg bezeichnet, s. Lac. U.-B. III. 644). Im Jahre 1451 war Burg mit Beyenburg in der Person des Amtmanns Johann Quade vereinigt.
- ↑ S. Ztschr. des B. G.-V. I. S. 238.