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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2011, 11:08 Uhr
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Grünewald
Andreas Grünewald
Testament
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Seite, Nr. 5 [1650]
08.11.1650. Andreas Grünewald, Bürger und Schneider zu Leisnig, und sein Weib Barbara
haben die Stadtgerichte – Herrn Abraham Kunze, Stadtrichter und die Schöppen Martin
Gaudlitz und Johann Borßdorf sowie den Stadtschreiber und Notar Bartholomäus Köpping
– zu sich in ihre Behausung neben Herrn Christoph Rieckers Wohnung im anderen Viertel
der Stadt gelegen gebeten, um ihren letzten Willen kund zu tun.
Sie fanden Andreas Grünwald auf der Bank liegend, mit Leibesbeschwerden beladen, aber
bei gutem Verstand vor. Er hatte »ein wohl schlechtes Vermögen und nur ein geringes Häußlein«. Da er und sein Weib ohne Leibeserben geblieben sind, vermacht er seiner Frau, so er
vor ihr stürbe, seine gesamte Hinterlassenschaft als »donatione mortur causa«, außer dem
Heergerät, das sein Schwager Andreas Morgenstern, als seiner Schwester Christinen Ehemann, Schulmeister zu Börtewitz, haben soll.
Gleichermaßen setzt nun Frau Barbara (kriegerischer Vormund war Paul Stubenrauch) ihren
Ehemann zum Alleinerben ein, so sie vor ihm mit Tode abgehen würde, außer ihren Geraden64. Ihre nächsten nicht namentlich genannten Freunde sollen ein Neuschock erhalten.
So geschehen, Leisnig den 8. November Ao.1650.
Gez.: Abraham Kunze, Stadtrichter; Martin Gaudlitz und Hans Borßdorf, Schöppen;
Bartholomäus Köpping, Not. Publ. p.t. Actuarius Leisnic.
Publiciret uffm Rathhause den 7. November 1651 im Beyseyn Barbaran, Andreaß Grünewalds Wittibe und derselben kriegerischen Vormundes Paul Stubenrauch, sowohl Christinen
des Testatoris Andreaß Grünewald leibliche Schwester und derselben ehelicher und kriegerischer Vormund, Andreas Morgenstern, Schulmeister zu Börtewitz.
Zur Forschung
Im Register zum Taufbuch Leisnig gibt es zwischen 1637 und 1650 keine Taufen Grünwald.
Grünewald in den Landsteuer-Registern
1644
Grünwaldt; Andreas 2. Viertel; 11 Nsch.
1628, 1612, 1602 und 1595 kein Grünwald in den Registern
64
Es wird nicht gesagt, wer die Gerade bekommen soll.
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