Baden/Staatshandbuch 1880/003: Unterschied zwischen den Versionen

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Baden, Ettlingen, Durlach und Pforzheim, war inzwischen durch Erwerbungen erweitert worden und konnte bei dieser Belehnung bezeichnet werden als das "Land von Graben bis gen Mühlburg an der Alb und von da bis an die Schwarzach mit der Hard, der Stadt Ettlingen sc.", wozu Rudolf VI. von den Grafen von Freiburg ihre Lehensherrschaften in der Ortenau erkaufte, ferner die Burg Rothenfels und den Ort Reichenbach. Sein Sohn Bernhard I., der Große, † 1431, theilt das Land mit seinem Bruder Rudolf VII. durch den Heidelberger Vertrag, der zugleich festsetzt, daß die Markgrafschaft nie anders als zwischen zwei Erben männlichen Geschlechts getheilt und kein Theil veräußert werden soll. Außer anderem erwirbt er durch seine Gemahlin die Grafschaft Sponheim, gemeinschaftlich mit Graf Friedrich von Veldenz auf Grund des Beinheimer Entscheids. Nach Rudolf's Tod vereinigt und hinterläßt er die ganze Markgrafschaft seinem Sohn Jakob I., † 1453. Die testamentarische Dreitheilung der Lande unter dieses letzteren Söhne kam zum Theil nicht zum Vollzug, und wurde zum Theil 1457 wieder aufgehoben und Karl I., † 1473, erhält nach dem Wegfall der Brüder das ganze Land; er vollendet die Erwerbung von Eberstein und geräth im unglücklichen Pfälzer Krieg in die Gefangenschaft Friedrichs des Streitbaren von der Pfalz. Sein Sohn Christof I. schließt 1490 mit dem letzten Hochberger Markgrafen einen Erbvertrag, auf dessen Grund er 1503 den Rest der Hochberg'schen Lande erwirbt. Für seien VErdienste erhält er von Kaiser Maximilian I. außer anderem die Herrschaft Rodemachern und Reichersberg im Luxemburg'schen, † 1527. Von seinen 8 Söhnen theilen 2 die Länder: Bernhard III. erhält die obere Markgrafschaft und die Luxemburg'schen und Sponheim'schen Lande, † 1536, Ernst I. die untere Markgrafschaft mit Durlach und Pforzheim und die Hochberg'schen Lande. In den badischen Landen führt Bernhard III. die Reformation ein, gegen welche der Vater eine vermittelnde Stellung eingenommen hatte, jedoch wird in der Folge die katholische Kirche wieder hergestellt.
 
{{NE}}Der Baden-Badische Zweig theilt sich mit Bernhard's III. Tode in den Badischen Zweig und den von Rodemachern. Der erste erlischt nach Philibert, † 1569, mit dessen Sohn Philipp II. 1588; im zweiten folgt auf Christof II., † 1575, Eduard Fortunat, der nach dem Aussterben des badischen Zweiges dessen Länder übernimmt und seine Brüder mit

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Baden, Ettlingen, Durlach und Pforzheim, war inzwischen durch Erwerbungen erweitert worden und konnte bei dieser Belehnung bezeichnet werden als das "Land von Graben bis gen Mühlburg an der Alb und von da bis an die Schwarzach mit der Hard, der Stadt Ettlingen sc.", wozu Rudolf VI. von den Grafen von Freiburg ihre Lehensherrschaften in der Ortenau erkaufte, ferner die Burg Rothenfels und den Ort Reichenbach. Sein Sohn Bernhard I., der Große, † 1431, theilt das Land mit seinem Bruder Rudolf VII. durch den Heidelberger Vertrag, der zugleich festsetzt, daß die Markgrafschaft nie anders als zwischen zwei Erben männlichen Geschlechts getheilt und kein Theil veräußert werden soll. Außer anderem erwirbt er durch seine Gemahlin die Grafschaft Sponheim, gemeinschaftlich mit Graf Friedrich von Veldenz auf Grund des Beinheimer Entscheids. Nach Rudolf's Tod vereinigt und hinterläßt er die ganze Markgrafschaft seinem Sohn Jakob I., † 1453. Die testamentarische Dreitheilung der Lande unter dieses letzteren Söhne kam zum Theil nicht zum Vollzug, und wurde zum Theil 1457 wieder aufgehoben und Karl I., † 1473, erhält nach dem Wegfall der Brüder das ganze Land; er vollendet die Erwerbung von Eberstein und geräth im unglücklichen Pfälzer Krieg in die Gefangenschaft Friedrichs des Streitbaren von der Pfalz. Sein Sohn Christof I. schließt 1490 mit dem letzten Hochberger Markgrafen einen Erbvertrag, auf dessen Grund er 1503 den Rest der Hochberg'schen Lande erwirbt. Für seien VErdienste erhält er von Kaiser Maximilian I. außer anderem die Herrschaft Rodemachern und Reichersberg im Luxemburg'schen, † 1527. Von seinen 8 Söhnen theilen 2 die Länder: Bernhard III. erhält die obere Markgrafschaft und die Luxemburg'schen und Sponheim'schen Lande, † 1536, Ernst I. die untere Markgrafschaft mit Durlach und Pforzheim und die Hochberg'schen Lande. In den badischen Landen führt Bernhard III. die Reformation ein, gegen welche der Vater eine vermittelnde Stellung eingenommen hatte, jedoch wird in der Folge die katholische Kirche wieder hergestellt.

      Der Baden-Badische Zweig theilt sich mit Bernhard's III. Tode in den Badischen Zweig und den von Rodemachern. Der erste erlischt nach Philibert, † 1569, mit dessen Sohn Philipp II. 1588; im zweiten folgt auf Christof II., † 1575, Eduard Fortunat, der nach dem Aussterben des badischen Zweiges dessen Länder übernimmt und seine Brüder mit