Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)/IX: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
(Text erfasst)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)|VIII|8|X|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)|VIII|8|X|unkorrigiert}}</noinclude>
auch zu berichten, „wann solche anfangen“
<ref>GStAM, K.bl. 389/8d, fol. 126.</ref>
Leider sind die Akten über diese Visitation,
welche die hier geforderten Angaben enthalten müßten, nicht mehr erhalten.
 
Im wesentlichen handelt es sich bei den bisher besprochenen Verhältnissen im
Herzogtum Zweibrücken um die KB der Reformierten. Schon frühzeitig waren die
Herzöge von dem lutherischen zu dem reformierten Bekenntnis übergegangen (1588).
Das ganze Land mußte sich natürlich dem Landesherrn anschließen. Nur ein Teil der
in der vorderen Pfalz gelegenen Besitzungen — der Ort Kandel und die Herrschaft
Guttenberg — waren lutherisch geblieben. Es kann daher nicht wundern, wenn
lutherische KB nur in geringer Zahl vorhanden sind. Erst am Ende des 17. und im
18. Jahrhundert mehren sich mit der Neu- oder Wiedererrichtung lutherischer Pfarreien
auch die KB.
 
Ähnlich ist es mit den katholischen KB im Herzogtum. Sie erscheinen ebenfalls erst
am Ende des 17. und im 18. Jahrhundert, zu einer Zeit also, wo die Ausübung der katholischen
Religion wieder gestattet war. Trotzdem muß als feststehend anerkannt werden,
daß in den Ländern der Herzoge von Zweibrücken weit eher wie in der Kurpfalz, nämlich
schon anfangs der 80 er Jahre des 16. Jahrhunderts, KB allgemein in Gebrauch waren.
Von den aus diesen Gebieten stammenden auf uns gekommenen KB beginnen im 16. Jahrhundert
2 lutherische und 8 reformierte; im 17. Jahrhundert 7 katholische, 4 lutherische
und 19 reformierte; im 18. Jahrhundert 15 katholische, 15 lutherische und 17 reformierte.
Nicht mehr erhalten sind die KB von 2 katholischen, 3 lutherischen und 16 reformierten
Pfarreien. die allerdings meist nur kurze Zeit bestanden.
 
Die zahlreichen kleinen Herrschaftsgebiete — es gab deren nicht weniger als 37 —
folgten dem Beispiele ihrer großen, richtunggebenden Nachbarn, Kurpfalz und Zweibrücken.
Auch bei ihnen fand überall, mit Ausnahme der den katholisch gebliebenen
Hochstiften Speier und Worms gehörenden Teile, die Reformation Eingang. Und dem
nachbarlichem Vorbilde folgten sie meist auch in der Einführung der KB.
 
In den Leiningen’schen Landen, in deren Besitz sich mehrere Linien teilten,
war die Reformation — hier, wie fast durchweg in den kleineren Territorien, in der
Form der lutherischen Lehre — im Anfang der 70 er Jahre des 16. Jahrhunderts durchgeführt.
In ihnen galt die aus der mecklenburgischen (1552) und der württembergischen
(1553) Kirchenordnung entstandene Leiningen'sche Kirchenordnung von 1566
<ref>Richter 2, 288.</ref>,
die allerdings
ausdrückliche Bestimmungen über die KB nicht enthält. Vielleicht fanden sie auch,
ohne daß sie durch die Landesregierung eigens befohlen wurden, Eingang, weil sie von
den angrenzenden kurpfälzischen und zweibrücken'schen Pfarreien her bekannt waren
und von dort aus übernommen wurden. Jedenfalls finden wir sie gegen Ende des
16. Jahrh. auch in den unter der Landeshoheit der Grafen von Leiningen stehenden
Pfarreien eingeführt.
 
Auch in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, die den Grafen von Nassau
gehörten, hatten die Pfarreien (die Grafschaft war 1559 lutherisch geworden) frühzeitig
KB im Gebrauch. Erlasse, durch die ihre Einführung befohlen worden wäre, sind mir
zwar nicht bekannt geworden. Auch sind aus dieser frühen Zeit KB nicht erhalten.
Vielmehr beginnen die ältesten KB nassauischer Pfarreien erst nach dem 30jährigen
Krieg: die von Göllheim 1654 und die von Albisheim 1668. Aus den Visitationsakten
<ref>StA Wiesbaden, Herrsch. Kirchheim u. Stauf, Generalia X a, zu Nr. 4, Heft 1, 3 u. 4.</ref>
ist
jedoch ersichtlich, daß die Bücher bereits um 1600 „nach der Ordnung gehalten“ wurden.
 
In das 16. Jahrhundert hinein reichen ferner noch die lutherischen KB der {{Sperrschrift|Reichsstädte}}
Speier und Landau und der zur letzteren gehörenden Landpfarreien Dammheim
und Nußdorf. In Speier hatte der Rat mit Erlaß vom 25. Juni 1593 (a. St.) den evangelischen
Kirchen die Führung von Taufbüchern anbefohlen
<ref>Mayerhofer 9 f.</ref>.
Erhalten sind die der
St. Georgs- und der Predigerkirche, während die der Augustinerkirche, die ebenfalls
1593 von dem damaligen Pfarrer M. Christoph Algeier begonnen worden waren
<ref>König, J. M., Reformations-Gesch. d. Stadt Speier (Speier 1834) 84.</ref>,
verloren gingen. Diese KB wurden — und zwar nur als Taufbücher — zunächst bis
zum Jahre der Zerstörung der Stadt durch die Franzosen (1689) geführt, um erst wieder
— und jetzt auch als Ehe- und Totenbücher — nach der Wiedererbauung der Stadt
1698 fortgesetzt zu werden. Wesentlich früher wie in Speier beginnen die KB in Landau.
Hier sind Tauf- und Ehebücher bereits seit 1564 im Gebrauch, während Totenregister
erst seit 1685 geführt wurden.
 
Die heute noch erhaltenen KB der übrigen {{Sperrschrift|kleineren Herrschaftsgebiete}}
sind mit einziger Ausnahme der KB der Pfarrei Rhodt, die mit dem Jahre 1570 d. i. mit
der Einführung der Reformation beginnen, durchweg jüngeren Datums, wenn auch Spuren
älterer KB deren Gebrauch auch schon im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts erkennen
lassen.
 
In den der Reformation beigetretenen Gebieten der heutigen Rheinpfalz gab es
jedenfalls — das darf zusammenfassend als Ergebnis festgestellt werden — vor dem
 
----
<references />

Version vom 14. Oktober 2011, 12:14 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)
Inhalt
Vorwort  |  Abkürzungen  |  Einleitung
Nachträge  |  Berichtigungen

Personenregister  |  Ortsregister
<<<Vorherige Seite
[VIII]
Nächste Seite>>>
[X]
Datei:MUELLER-KB-Pfalz-1925.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


auch zu berichten, „wann solche anfangen“ [1] Leider sind die Akten über diese Visitation, welche die hier geforderten Angaben enthalten müßten, nicht mehr erhalten.

Im wesentlichen handelt es sich bei den bisher besprochenen Verhältnissen im Herzogtum Zweibrücken um die KB der Reformierten. Schon frühzeitig waren die Herzöge von dem lutherischen zu dem reformierten Bekenntnis übergegangen (1588). Das ganze Land mußte sich natürlich dem Landesherrn anschließen. Nur ein Teil der in der vorderen Pfalz gelegenen Besitzungen — der Ort Kandel und die Herrschaft Guttenberg — waren lutherisch geblieben. Es kann daher nicht wundern, wenn lutherische KB nur in geringer Zahl vorhanden sind. Erst am Ende des 17. und im 18. Jahrhundert mehren sich mit der Neu- oder Wiedererrichtung lutherischer Pfarreien auch die KB.

Ähnlich ist es mit den katholischen KB im Herzogtum. Sie erscheinen ebenfalls erst am Ende des 17. und im 18. Jahrhundert, zu einer Zeit also, wo die Ausübung der katholischen Religion wieder gestattet war. Trotzdem muß als feststehend anerkannt werden, daß in den Ländern der Herzoge von Zweibrücken weit eher wie in der Kurpfalz, nämlich schon anfangs der 80 er Jahre des 16. Jahrhunderts, KB allgemein in Gebrauch waren. Von den aus diesen Gebieten stammenden auf uns gekommenen KB beginnen im 16. Jahrhundert 2 lutherische und 8 reformierte; im 17. Jahrhundert 7 katholische, 4 lutherische und 19 reformierte; im 18. Jahrhundert 15 katholische, 15 lutherische und 17 reformierte. Nicht mehr erhalten sind die KB von 2 katholischen, 3 lutherischen und 16 reformierten Pfarreien. die allerdings meist nur kurze Zeit bestanden.

Die zahlreichen kleinen Herrschaftsgebiete — es gab deren nicht weniger als 37 — folgten dem Beispiele ihrer großen, richtunggebenden Nachbarn, Kurpfalz und Zweibrücken. Auch bei ihnen fand überall, mit Ausnahme der den katholisch gebliebenen Hochstiften Speier und Worms gehörenden Teile, die Reformation Eingang. Und dem nachbarlichem Vorbilde folgten sie meist auch in der Einführung der KB.

In den Leiningen’schen Landen, in deren Besitz sich mehrere Linien teilten, war die Reformation — hier, wie fast durchweg in den kleineren Territorien, in der Form der lutherischen Lehre — im Anfang der 70 er Jahre des 16. Jahrhunderts durchgeführt. In ihnen galt die aus der mecklenburgischen (1552) und der württembergischen (1553) Kirchenordnung entstandene Leiningen'sche Kirchenordnung von 1566 [2], die allerdings ausdrückliche Bestimmungen über die KB nicht enthält. Vielleicht fanden sie auch, ohne daß sie durch die Landesregierung eigens befohlen wurden, Eingang, weil sie von den angrenzenden kurpfälzischen und zweibrücken'schen Pfarreien her bekannt waren und von dort aus übernommen wurden. Jedenfalls finden wir sie gegen Ende des 16. Jahrh. auch in den unter der Landeshoheit der Grafen von Leiningen stehenden Pfarreien eingeführt.

Auch in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, die den Grafen von Nassau gehörten, hatten die Pfarreien (die Grafschaft war 1559 lutherisch geworden) frühzeitig KB im Gebrauch. Erlasse, durch die ihre Einführung befohlen worden wäre, sind mir zwar nicht bekannt geworden. Auch sind aus dieser frühen Zeit KB nicht erhalten. Vielmehr beginnen die ältesten KB nassauischer Pfarreien erst nach dem 30jährigen Krieg: die von Göllheim 1654 und die von Albisheim 1668. Aus den Visitationsakten [3] ist jedoch ersichtlich, daß die Bücher bereits um 1600 „nach der Ordnung gehalten“ wurden.

In das 16. Jahrhundert hinein reichen ferner noch die lutherischen KB der Reichsstädte Speier und Landau und der zur letzteren gehörenden Landpfarreien Dammheim und Nußdorf. In Speier hatte der Rat mit Erlaß vom 25. Juni 1593 (a. St.) den evangelischen Kirchen die Führung von Taufbüchern anbefohlen [4]. Erhalten sind die der St. Georgs- und der Predigerkirche, während die der Augustinerkirche, die ebenfalls 1593 von dem damaligen Pfarrer M. Christoph Algeier begonnen worden waren [5], verloren gingen. Diese KB wurden — und zwar nur als Taufbücher — zunächst bis zum Jahre der Zerstörung der Stadt durch die Franzosen (1689) geführt, um erst wieder — und jetzt auch als Ehe- und Totenbücher — nach der Wiedererbauung der Stadt 1698 fortgesetzt zu werden. Wesentlich früher wie in Speier beginnen die KB in Landau. Hier sind Tauf- und Ehebücher bereits seit 1564 im Gebrauch, während Totenregister erst seit 1685 geführt wurden.

Die heute noch erhaltenen KB der übrigen kleineren Herrschaftsgebiete sind mit einziger Ausnahme der KB der Pfarrei Rhodt, die mit dem Jahre 1570 d. i. mit der Einführung der Reformation beginnen, durchweg jüngeren Datums, wenn auch Spuren älterer KB deren Gebrauch auch schon im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts erkennen lassen.

In den der Reformation beigetretenen Gebieten der heutigen Rheinpfalz gab es jedenfalls — das darf zusammenfassend als Ergebnis festgestellt werden — vor dem


  1. GStAM, K.bl. 389/8d, fol. 126.
  2. Richter 2, 288.
  3. StA Wiesbaden, Herrsch. Kirchheim u. Stauf, Generalia X a, zu Nr. 4, Heft 1, 3 u. 4.
  4. Mayerhofer 9 f.
  5. König, J. M., Reformations-Gesch. d. Stadt Speier (Speier 1834) 84.