Diskussion:Essingen (Württemberg): Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:Fabaes|Fabaes]] 14:44, 19. Sep. 2011 (CEST)
Heinz Bohn, Essingen - 19.09.2011
19.09.2011

Version vom 19. September 2011, 12:44 Uhr

Auszug aus meiner Essinger Chronik, Stand 19.09.2011: "Am 29. November 1805 wird auch Essingen Württemberg einverleibt. Der woellwarthsche Rentamtmann Gleich berichtet darüber: „Was zu erwarten war, ist diesen Nachmittag eingetreten. Der Oberamtmann und Revisor von Aalen kam nebst neun Chevaux (leichte Reiter) zunächst ins Schloss. An allen öffentlichen Gebäuden wurden die württembergischen Wappen und am Schloss noch ein Patent angeschlagen. Ein bei der Kirche stehender Zollstock mit dem woellwarthschen und degenfeldschen Wappen wurde unter meinem Protest umgehauen. Von Essingen aus begaben sich die Herren nach Hohenroden und hefteten dort ebenfalls ein Patent und württembergische Wappen an das Tor, über dem schon ein preußischer Adler stand und steht.“

Rentamtmann Maximilian Gleich verfasst verschiedene Protestschreiben sowohl gegen die Aufhebung der woellwarthschen Hoheitsrechte als auch gegen die Übernahme des woellwarthschen Gebietes in kurwürttembergische Verwaltung, die alle erfolglos bleiben.

Württembergische Landeshoheit tritt 1806 in Kraft.

Mit dem Eintritt der württembergischen Lan-deshoheit im Jahre 1806 verändern sich schnell alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Pfeiler einer über viele Jahrhunderte dauernden Herrschaft. Die bisherige Reichsfreiheit des woellwarthschen Territoriums erlischt und geht an Württemberg über, welches Napoleon ab 1. Januar 1806 zum Königreich erhoben hatte. Als Kaiser Franz II. am 6. August die Krone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation niederlegt, ist auch das Deutsche Reich aufgelöst. Für die Jurisdiktion, die hohe Gerichtsbarkeit, ist nunmehr aus-schließlich das Königreich Württemberg zu-ständig. Das Nominations- und Kollaturrecht, also die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Polizeigewalt, verbleiben dagegen noch bei der Patrimonialherrschaft. In Essingen erfolgt die Huldigung der bisherigen reichsritterschaftlichen Einwohnerschaft auf den württembergischen König Friedrich I. am 18. Oktober 1806 unter dem württembergischen Kreishauptmann Ge-heimrat von Bauer aus Ellwangen auf dem hiesigen Schlosshof. Eugen von Woellwarth (#223) bittet zuvor um Dispensation von der Eidesleistung wegen Krankheit.

Nachdem an dieser ersten Huldigung auch zahlreiche weitere Essinger Einwohner nicht anwesend waren, erfolgt eine weitere Huldigung am 7. Dezember 1806."

Daher erfolgt eine Änderung von "1802" auf "1806"

"Patrimonialgerichtsbarkeit der Woellwarth erlischt 1809 - Woellwarthsches Gebiet wird dem Ober¬¬amt Aalen zugeschlagen

Mit dem Eintritt der württembergischen Lan-deshoheit im Jahre 1809 erlischt auch die Patrimonialgerichtsbarkeit der bisherigen Herrschaft. Infolge dessen wird Essingen nebst Hohenroden, Birkhof, Forst und Dauerwang dem königlichen Oberamtsbezirk Aalen zugeschlagen, Hermanns¬feld und Zollhof werden bis 1811 Mögglingen und damit dem Bezirk Gmünd zugeteilt."

Daher erfolgte Änderung der Zuordnung zum Oberamt Aalen auf 1809.

Liebe Grüße --Fabaes 14:44, 19. Sep. 2011 (CEST) 19.09.2011