Westfälische Frei- und Femgerichte/01: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
nur im ehemaligen Westfalen. Dasselbe | nur im ehemaligen Westfalen. Dasselbe | ||
umfaßt die jetzige preußische Provinz gleichen | umfaßt die jetzige preußische Provinz gleichen | ||
Namens mit Ausschluß der | Namens mit Ausschluß der erst 1816 | ||
damit vereinigten Kreise Siegen und Wittgenstein, die | damit vereinigten Kreise Siegen und Wittgenstein, die | ||
Landdrostei Osnabrück, Theile des Großherzogthums | Landdrostei Osnabrück, Theile des Großherzogthums | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Köln, auch einige an den Reg.-Bezirk Münster | Köln, auch einige an den Reg.-Bezirk Münster | ||
grenzende Kirchspiele des Reg.-Bez. Düsseldorf und | grenzende Kirchspiele des Reg.-Bez. Düsseldorf und | ||
des Königreichs der Niederlande <ref> | des Königreichs der Niederlande <ref>femgericht1</ref> Im Nachstehenden | ||
eine kurze Darstellung ihreer Verfassung, Competenz-Verhältnisse, | eine kurze Darstellung ihreer Verfassung, Competenz-Verhältnisse, | ||
des Verfahrens bei denselben u.s.w. | des Verfahrens bei denselben u.s.w. |
Version vom 12. September 2011, 18:20 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Westfälische Frei- und Femgerichte | |
<<<Vorherige Seite [IV] |
Nächste Seite>>> [02] |
Datei:Westf-Frei-und-Femgerichte.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
Diese Gerichte ganz eigenthümlicher Art bestanden,
wie schon die Benennung zeigt,
nur im ehemaligen Westfalen. Dasselbe
umfaßt die jetzige preußische Provinz gleichen
Namens mit Ausschluß der erst 1816
damit vereinigten Kreise Siegen und Wittgenstein, die
Landdrostei Osnabrück, Theile des Großherzogthums
Oldenburg, die Fürstenthümer Waldeck, Lippe-Detmold
und Lippe-Bückeburg, den Kreis Gummmersbach, Reg.-Bez.
Köln, auch einige an den Reg.-Bezirk Münster
grenzende Kirchspiele des Reg.-Bez. Düsseldorf und
des Königreichs der Niederlande [1] Im Nachstehenden
eine kurze Darstellung ihreer Verfassung, Competenz-Verhältnisse,
des Verfahrens bei denselben u.s.w.
§ 1. In der Mehrzahl der Schriften über den Gegenstand wird als unzweifelhaft angenommmen, daß die Gerichte von Karl d. Gr. gegründet worden. M. s. darüber u. A. die Cosmographie des Aeneas Sylvius (1458 zum Papst gewählt), diplomatische Beiträge von Köster (Dortmund und Leipzig 1797 S. 121) -- Calvör Saxonia inferior (Goslar 1714) S. 173 u.s.w. Die Gerichte selbst nannten in alten Rechtsbüchern und in den Verhandlungen ihrer General-Kapitel (§ 26 unten) Karl d. Gr. geradezu ihren
- ↑ femgericht1