Niederlagsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2021, 14:32 Uhr
Regional >Verwaltung > Marktrecht > Niederlagsrecht
Niederlagsrecht, wie das Stapelrecht ein Privileg, wonach die eingeführten Waren nur an Bürger der privilegierten Stadt verkauft werden durften, oder denselben doch eine zeitlang zum Kauf angeboten werden mussten. [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm