GOV-Daten Evangelisch-reformierte Kirche: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
=Organisation= | =Organisation= | ||
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 5 | |||
Eine Pfarrstelle kann für mehrere Kirchengemeinden zuständig sein. Gem. [1] Artikel 6 | |||
Eine Kirchengemeinde kann mehrere Pfarrstellen haben. Gem [1] Artikel 45 | |||
Die Kirchengemeinden bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 65 | |||
=Historie der Strukturreformen= | =Historie der Strukturreformen= |
Version vom 23. Juli 2011, 14:16 Uhr
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 5
Eine Pfarrstelle kann für mehrere Kirchengemeinden zuständig sein. Gem. [1] Artikel 6
Eine Kirchengemeinde kann mehrere Pfarrstellen haben. Gem [1] Artikel 45
Die Kirchengemeinden bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 65
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Religion
Die Evangelisch-reformierte Kirche und ihre Kirchengemeinden habem als Bekenntnis:
- evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
(Gemäß Liste der Konfessionen)
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) vom 9. Juni 1988, zuletzt geändert am 13. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘