GOV-Daten Evangelische Kirche in Hessen und Nassau: Unterschied zwischen den Versionen
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Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55 | Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55 | ||
Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56 | Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56 |
Version vom 17. Juli 2011, 17:14 Uhr
GenWiki & GOV
Organisation
Die Kirchengemeinde ist die kleinste organsiatorische Einheit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gem [1] Artikel 1
Kirchengemeinden können Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände bilden. Gem. [1] Artikel 4
Die Kirchengemeinden eines Gebiets bilden ein Dekanat. Gem [1] Artikel 20
Dekanate können Dekanatsverbände bilden. Gem. [1] Artikel 67
Mehrere Dekanate bilden eine Propstei. Gem. [1] Artikel 55
Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 56
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Religion
Gemäß Liste der Konfessionen gelten für die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau folgende Bekenntnisse:
- Evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
- Evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf [1]
- französisch-reformiertes Bekenntnis: fr
Alle Gemeinden können sich unabhängig von ihrem Bekentnis als Evangelische Kirchengemeinde bezeichnen. Gem. [1] Artikel 3
Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Objekten der kirchlichen Verwaltung
Beziehung zu Archiven
Gesetze
[1] Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 17. März 1949, in der Neufassung vom 21. April 1966, zuletzt geändert am 5. Dezember 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Gültig für die Waldensergemeinden und deutsch-reformierte Gemeinden