GOV-Daten Evangelische Kirche in Mitteldeutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Gehört zu „EKM“
Gehört zu „EKM“
===Probstsprengel====
===Propstsprengel===
Ist Sprengel
Ist Sprengel


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Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)
Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden ==
=== Kirche===
=== Kirche===

Version vom 12. Juni 2011, 15:20 Uhr

Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der EKM ist die Kirchengemeinde gem. [1] Art 21 Die EKM umfasst sowohl Gemeinden

  • Lutherischen Bekenntnisses
  • Reformierten Bekenntnisses
  • Beider Bekenntnisse

Kirchengemeinden können unter bestimmten Bedingungen in Sprengel unterteilt werden. Gem [5] § 13

Kirchengemeinden können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengefasst werden. Gem. [1] Art 32 und [5]. Noch bestehende Parochialverbände (Gesamtverbände) der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sind Kirchengemeindeverbänden gleichgestellt. Gem [5] § 16

Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel. Gem. [1] Art 42

Gemeinden werden in Kirchenkreise zusammengefasst. Gem. [1] Abschnitt V, insbes. Art 34.

Reformierte Gemeinden bilden einen reformierten Kirchenkreis Gem. [1] Art 52

Reformierte Gemeinden gehören gleichzeitig dem Örtlichen Kirchenkreis an Gem. [5] §11

Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. [1] Art. 65

Historie der Strukturreformen

Es sind zurzeit 5 Probstsprengel vorgesehen, die ab 2009 gegründet wurden/werden. Gem. [3] & [4]

Modellierung im GOV

Zu einer allgemeinen Einführung in die Datenmodellierung siehe hier: | http://wiki-de.genealogy.net/GOV/Anleitung

Religion

Gem http://wiki-de.genealogy.net/FOKO/Konfession

Lutherisches Bekenntnis: lu

Reformiert: rf

Bei Objekten mit beiden Konfessionen:

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Kirchengemeinde => Kirchengemeinde

Kirchengemeindeverband => Kirchspiel

Kirchenkreis => Kirchenkreis

Propstsprengel => Sprengel

Pfarrstelle => Pfarrei

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Kirchengemeinde

Gehört zu „Kirchenkreis“ oder „Kirchengemeindeverband“

Hat Konfession lu oder rf

Kirchengemeindeverband

Ist Kirchspiel

Gehört zu „Kirchenkreis“

Heißt Kirchengemeindeverband xy

Kirchenkreis

Gehört zu „Propstprengel“

Ausnahme für den reformierten Kirchenkreis:

Gehört zu „EKM“

Propstsprengel

Ist Sprengel

Heißt Propstsprengel xy

Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Kirche

Steht in „staatlicher Verwaltungseinheit“ (Ort, Dorf, Gemeinde…)

Repräsentiert „Kirchengemeinde“

staatliche Verwaltungseinheit

Staatliche Verwaltungseinheit können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc sein. Für Details siehe

  • Bundesland Thüringen
  • Freistaat Sachsen
  • Brandenburg
  • Sachsen-Anhalt

Gehört zu „Kirchengemeinde“

Gesetze

[1] Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM (Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 5. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/9618

[2] Propstsprengelgesetz – PropstSprG – (Kirchengesetz über Anzahl und Sitz der Regionalbischöfe (Pröpste) sowie über die Bezeichnung und Abgrenzung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 4. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/10019

[3] Verordnung über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12501

[4] Beschlüsse des Landeskirchenrates der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 19. Februar/16. April 2010 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/14846

[5] Kirchengemeindestrukturgesetz – KGStruktG (Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 21. November 2009 GÜLTIG ab | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12738

Bearbeiter

Benutzer:RJordan