GOV-Daten Evangelische Kirche in Mitteldeutschland: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „=Organisation= Die kleinste organisatorische Einheit der EKM ist die Kirchengemeinde gem. [1] Art 21 Die EKM umfasst sowohl Gemeinden *Lutherischen Bekenntnisses ...“) |
|||
Zeile 60: | Zeile 60: | ||
Gehört zu „EKM“ | Gehört zu „EKM“ | ||
=== | ===Propstsprengel=== | ||
Ist Sprengel | Ist Sprengel | ||
Zeile 66: | Zeile 66: | ||
Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) | Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) | ||
==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden == | ==Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden == | ||
=== Kirche=== | === Kirche=== |
Version vom 12. Juni 2011, 15:20 Uhr
Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der EKM ist die Kirchengemeinde gem. [1] Art 21 Die EKM umfasst sowohl Gemeinden
- Lutherischen Bekenntnisses
- Reformierten Bekenntnisses
- Beider Bekenntnisse
Kirchengemeinden können unter bestimmten Bedingungen in Sprengel unterteilt werden. Gem [5] § 13
Kirchengemeinden können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengefasst werden. Gem. [1] Art 32 und [5]. Noch bestehende Parochialverbände (Gesamtverbände) der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sind Kirchengemeindeverbänden gleichgestellt. Gem [5] § 16
Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel. Gem. [1] Art 42
Gemeinden werden in Kirchenkreise zusammengefasst. Gem. [1] Abschnitt V, insbes. Art 34.
Reformierte Gemeinden bilden einen reformierten Kirchenkreis Gem. [1] Art 52
Reformierte Gemeinden gehören gleichzeitig dem Örtlichen Kirchenkreis an Gem. [5] §11
Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. [1] Art. 65
Historie der Strukturreformen
Es sind zurzeit 5 Probstsprengel vorgesehen, die ab 2009 gegründet wurden/werden. Gem. [3] & [4]
Modellierung im GOV
Zu einer allgemeinen Einführung in die Datenmodellierung siehe hier: | http://wiki-de.genealogy.net/GOV/Anleitung
Religion
Gem http://wiki-de.genealogy.net/FOKO/Konfession
Lutherisches Bekenntnis: lu
Reformiert: rf
Bei Objekten mit beiden Konfessionen:
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Kirchengemeinde => Kirchengemeinde
Kirchengemeindeverband => Kirchspiel
Kirchenkreis => Kirchenkreis
Propstsprengel => Sprengel
Pfarrstelle => Pfarrei
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
Gehört zu „Kirchenkreis“ oder „Kirchengemeindeverband“
Hat Konfession lu oder rf
Kirchengemeindeverband
Ist Kirchspiel
Gehört zu „Kirchenkreis“
Heißt Kirchengemeindeverband xy
Kirchenkreis
Gehört zu „Propstprengel“
Ausnahme für den reformierten Kirchenkreis:
Gehört zu „EKM“
Propstsprengel
Ist Sprengel
Heißt Propstsprengel xy
Gehört zu object_334433 (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Kirche
Steht in „staatlicher Verwaltungseinheit“ (Ort, Dorf, Gemeinde…)
Repräsentiert „Kirchengemeinde“
staatliche Verwaltungseinheit
Staatliche Verwaltungseinheit können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc sein. Für Details siehe
- Bundesland Thüringen
- Freistaat Sachsen
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
Gehört zu „Kirchengemeinde“
Gesetze
[1] Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM (Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 5. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/9618
[2] Propstsprengelgesetz – PropstSprG – (Kirchengesetz über Anzahl und Sitz der Regionalbischöfe (Pröpste) sowie über die Bezeichnung und Abgrenzung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 4. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/10019
[3] Verordnung über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. Januar 2009 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12501
[4] Beschlüsse des Landeskirchenrates der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 19. Februar/16. April 2010 | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/14846
[5] Kirchengemeindestrukturgesetz – KGStruktG (Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 21. November 2009 GÜLTIG ab | http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12738