Computergenealogie/2001/03: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (→‎Software: Link Bahlow)
K (Linkkorrektur)
Zeile 18: Zeile 18:
Wer im Internet eine Website zum Abruf bereitstellt, ist Diensteanbieter im Sinne des bereits am 01.08.1997 in Kraft getretenen Teledienstegesetzes (TDG), http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm. Nach § 5 Absatz 1 TDG haftet jeder Diensteanbieter für eigene Seiteninhalte nach den allgemeinen Gesetzen. Auch für fremde (etwa durch Links verknüpfte) Inhalte ist ein Diensteanbieter verantwortlich, wenn er von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm zumutbar ist, die Nutzung dieser fremden Inhalte zu verhindern (§ 5 Absatz 2 TDG).
Wer im Internet eine Website zum Abruf bereitstellt, ist Diensteanbieter im Sinne des bereits am 01.08.1997 in Kraft getretenen Teledienstegesetzes (TDG), http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm. Nach § 5 Absatz 1 TDG haftet jeder Diensteanbieter für eigene Seiteninhalte nach den allgemeinen Gesetzen. Auch für fremde (etwa durch Links verknüpfte) Inhalte ist ein Diensteanbieter verantwortlich, wenn er von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm zumutbar ist, die Nutzung dieser fremden Inhalte zu verhindern (§ 5 Absatz 2 TDG).


Fremde Seiteninhalte werden dabei wie "eigene Inhalte" mit uneingeschränkter Haftungsfolge behandelt, wenn man sich die Inhalte "fremder Seiten" zu Eigen macht. Von einem "zu Eigen machen" kann schon dann ausgegangen werden, wenn fremde Inhalte vollständig oder in Form des Framings in die eigenen Seiten eingebunden werden (vgl. z. B. LG Lübeck, Urteil vom 24.11.1998 -
Fremde Seiteninhalte werden dabei wie "eigene Inhalte" mit uneingeschränkter Haftungsfolge behandelt, wenn man sich die Inhalte "fremder Seiten" zu Eigen macht. Von einem "zu Eigen machen" kann schon dann ausgegangen werden, wenn fremde Inhalte vollständig oder in Form des Framings in die eigenen Seiten eingebunden werden (vgl. z. B. LG Lübeck, Urteil vom 24.11.1998). Aber auch bei normal gesetzten Links können bereits wohlwollende Kommentare oder andere Umstände als ausreichend angesehen werden, selbst wenn man sich "floskelhaft" von den fremden Inhalten distanziert (LG Hamburg, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O.) oder die rechtswidrigen Seiten erst über einen weiteren Link zu erreichen sind - selbst wenn dieser nur auf der verlinkten Seite liegt (LG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1998).
http://www.netlaw.de/urteile/lglue_1.htm). Aber auch bei normal gesetzten Links können bereits wohlwollende Kommentare oder andere Umstände als ausreichend angesehen werden, selbst wenn man sich "floskelhaft" von den fremden Inhalten distanziert (LG Hamburg, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O.) oder die rechtswidrigen Seiten erst über einen weiteren Link zu erreichen sind - selbst wenn dieser nur auf der verlinkten Seite liegt (LG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1998, http://www.netlaw.de/urteile/lgf_6.htm).


Fazit: Sehen Sie sich fremde Websites kritisch an, bevor Sie Links setzen. Informieren Sie den Betreiber der Website, auf die Sie verlinken wollen und versichern Sie sich, dass der "Verlinkte" mit ihrem Link einverstanden ist. Sehen Sie ohne ausdrückliche Zustimmung des "Verlinkten" davon ab, dessen Seiten in eigene Frames einzubinden und verlinken Sie auch nur die jeweilige Startseite. Es ist ausserdem durchaus sinnvoll, gesetzte Links in regelmässigen Abständen zu überprüfen und sich darüber zu informieren, was sich denn auf der "fremden Website" so getan hat.
Fazit: Sehen Sie sich fremde Websites kritisch an, bevor Sie Links setzen. Informieren Sie den Betreiber der Website, auf die Sie verlinken wollen und versichern Sie sich, dass der "Verlinkte" mit ihrem Link einverstanden ist. Sehen Sie ohne ausdrückliche Zustimmung des "Verlinkten" davon ab, dessen Seiten in eigene Frames einzubinden und verlinken Sie auch nur die jeweilige Startseite. Es ist ausserdem durchaus sinnvoll, gesetzte Links in regelmässigen Abständen zu überprüfen und sich darüber zu informieren, was sich denn auf der "fremden Website" so getan hat.
Zeile 65: Zeile 64:
'''Familiennamen-Lexikon'''
'''Familiennamen-Lexikon'''


Das "Familiennamen-Lexikon" bietet Karsten Rudorf, Salzwedel, als Bestandteil seines Programmsystems RS-Ahnen an; es kann auch separat als Freeware von seiner Hompage http://www.t-online.de/home/karstenrudorf/umsonst.htm heruntergeladen werden. Der Autor hat aus verschiedenen Quellen, die in der früheren DDR erschienen sind, ein elektronisches Lexikon zur Bedeutung von Familiennamen zusammengestellt. Die Datenbank umfasst bisher 1501 Namen.
Das "Familiennamen-Lexikon" bietet Karsten Rudorf, Salzwedel, als Bestandteil seines Programmsystems RS-Ahnen an; es kann auch separat als Freeware von seiner Hompage http://www.rsahnen.info/ heruntergeladen werden. Der Autor hat aus verschiedenen Quellen, die in der früheren DDR erschienen sind, ein elektronisches Lexikon zur Bedeutung von Familiennamen zusammengestellt. Die Datenbank umfasst bisher 1501 Namen.


Installation und Bedienung des Programms sind einfach. Es kann und will kein Ersatz für z.B. den "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" sein. Das kompakte Programm (insgesamt 1,5 MB gross) ist aber sehr gut geeignet für den "schnellen Check zwischendurch": Wenn man hier nicht fündig wird (und das kann bei der Grösse der Datenbank durchaus passieren), kann man immer noch im "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" nachschlagen. Das Nachschauen per Mausklick lohnt sich aber: In der Datenbank des Programms finden sich einige Namen, die im "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" nicht verzeichnet sind. Daher ergänzen sich beide Medien bestens.
Installation und Bedienung des Programms sind einfach. Es kann und will kein Ersatz für z.B. den "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" sein. Das kompakte Programm (insgesamt 1,5 MB gross) ist aber sehr gut geeignet für den "schnellen Check zwischendurch": Wenn man hier nicht fündig wird (und das kann bei der Grösse der Datenbank durchaus passieren), kann man immer noch im "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" nachschlagen. Das Nachschauen per Mausklick lohnt sich aber: In der Datenbank des Programms finden sich einige Namen, die im "[[Bahlow:_Deutsches_Namenlexikon|Bahlow]]" nicht verzeichnet sind. Daher ergänzen sich beide Medien bestens.
Zeile 115: Zeile 114:
Die AGoFF ist heute ein Verein mit mehr als 1.000 Mitgliedern, die sich mit der Erforschung ihrer Vorfahren in den ehemaligen deutschen Reichsgebieten östlich der Oder und Neiße, dem Sudetenland und allen osteuropäischen Siedlungsgebieten befassen. Die AGoFF hat sich bereits frühzeitig die neuen medientechnischen Möglichkeiten zunutze gemacht, eine Vereinshomepage – http://agoff.genealogy.net - sowie eine vereinseigene Forscherdatenbank - http://db.genealogy.net/AGoFF/ - eingerichtet und für die Vereinsmitglieder zudem noch eine Mailingliste etabliert (Anmeldung unter http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/agoff-l). Die sich im Online-Bereich bietenden Kommunikationsmöglichkeiten werden zwischenzeitlich bereits von mehr als einem Drittel der Vereinsmitglieder regelmäßig in Anspruch genommen.
Die AGoFF ist heute ein Verein mit mehr als 1.000 Mitgliedern, die sich mit der Erforschung ihrer Vorfahren in den ehemaligen deutschen Reichsgebieten östlich der Oder und Neiße, dem Sudetenland und allen osteuropäischen Siedlungsgebieten befassen. Die AGoFF hat sich bereits frühzeitig die neuen medientechnischen Möglichkeiten zunutze gemacht, eine Vereinshomepage – http://agoff.genealogy.net - sowie eine vereinseigene Forscherdatenbank - http://db.genealogy.net/AGoFF/ - eingerichtet und für die Vereinsmitglieder zudem noch eine Mailingliste etabliert (Anmeldung unter http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/agoff-l). Die sich im Online-Bereich bietenden Kommunikationsmöglichkeiten werden zwischenzeitlich bereits von mehr als einem Drittel der Vereinsmitglieder regelmäßig in Anspruch genommen.


Für einen Jahresbeitrag von DM 86 Mark (für Mitglieder im Ausland DM 98 Mark) erhalten die Mitglieder die viermal jährlich unter Mitwirkung der AGoFF erscheinende Zeitschrift Ostdeutsche Familienkunde (OFK), von der seit 1953 15 Bände erschienen sind. Daneben gibt der Verein die Zeitschrift Archiv ostdeutscher Familienforscher (AOFF) heraus, die der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen kleineren Umfangs dient und von der seit 1953 14 Bände erscheinen sind. Inhaltsverzeichnis und Namensregister zum AOFF stehen unter http://www.gca.ch/AoFF.htm auch online zur Verfügung. Ein besonders wichtiges von der AGoFF herausgegebenes Hilfsmittel, der „AGoFF-Wegweiser – Wegweiser für Forschungen nach Vorfahren aus den ostdeutschen und sudetendeutschen Gebieten sowie aus den deutschen Siedlungsräumen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa“, wird demnächst in fünfter Auflage erscheinen. (Hans-Jürgen Wolf)
Für einen Jahresbeitrag von DM 86 Mark (für Mitglieder im Ausland DM 98 Mark) erhalten die Mitglieder die viermal jährlich unter Mitwirkung der AGoFF erscheinende Zeitschrift Ostdeutsche Familienkunde (OFK), von der seit 1953 15 Bände erschienen sind. Daneben gibt der Verein die Zeitschrift Archiv ostdeutscher Familienforscher (AOFF) heraus, die der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen kleineren Umfangs dient und von der seit 1953 14 Bände erscheinen sind. Inhaltsverzeichnis und Namensregister zum AOFF stehen unter http://db.genealogy.net/AGoFF/AOFF/index.html auch online zur Verfügung. Ein besonders wichtiges von der AGoFF herausgegebenes Hilfsmittel, der „AGoFF-Wegweiser – Wegweiser für Forschungen nach Vorfahren aus den ostdeutschen und sudetendeutschen Gebieten sowie aus den deutschen Siedlungsräumen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa“, wird demnächst in fünfter Auflage erscheinen. (Hans-Jürgen Wolf)


--------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------
Zeile 121: Zeile 120:
'''Neuer Vorstand im Dachverband'''
'''Neuer Vorstand im Dachverband'''


Am 24.Februar 2001 fand in Kassel eine ausserordentliche Mitgliederversammlung der DAGV statt.
Am 24.Februar 2001 fand in Kassel eine außerordentliche Mitgliederversammlung der DAGV statt.


In einer Aussprache über die künftige Struktur der DAGV beschlossen die Anwesenden eine Geschäftsstelle für die DAGV einzurichten. Die Aufgabe der Geschäftsstelle wird zunächst vom Institut für personengeschichtliche Forschungen in Bensheim übernommen.
In einer Aussprache über die künftige Struktur der DAGV beschlossen die Anwesenden eine Geschäftsstelle für die DAGV einzurichten. Die Aufgabe der Geschäftsstelle wird zunächst vom Institut für personengeschichtliche Forschungen in Bensheim übernommen.

Version vom 21. Juni 2007, 13:39 Uhr

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Thema aus unserem letzten Newsletter sorgte im Februar für heftige Diskussionen in diversen Mailinglisten: Das Buch "Die IQ-Falle" von Volkmar Weiss; der Rezensent greift das Thema in diesem Monat nochmals auf, nachdem er Gelegenheit hatte, selbst mit dem Autor über sein umstrittenes Buch zu sprechen.

Auch ein Thema dieses Newsletters warnt vor einer "Falle": Die Haftung für Hyperlinks, die von der eigenen Homepage in die Weiten des WWW weisen.

Für uns, die Redaktion von "Computergenealogie", bringt der Monat März die zweite Premiere des Jahres: In Kürze erscheint die erste gedruckte Ausgabe unseres Magazins. (Renate Ell)

Internet

Drum prüfe, wer einen Link setzt

Externe Hyperlinks - (k)ein Haftungsrisiko?

Im Anschluss an ein Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 - http://www.jurathek.de/stadler/urteile13.htm - erfreuen sich "Disclaimer" - rechtliche Hinweise oder Haftungsfreizeichnungen - auch bei privaten Homepagebetreibern einer wachsenden Beliebtheit. Die inhaltliche Palette dieser offenbar als juristisches Allheilmittel angesehenen Erklärungen ist ausserordentlich vielfältig. Neben der sozusagen standardisiert anzutreffenden Distanzierung von allen Inhalten fremder Websites, zu denen Links gesetzt wurden, finden sich auch weitergehende Unschuldsbeteuerungen bis hin zu Erklärungen mit besonderem Unterhaltungswert, wie "die Inhalte verlinkter Seiten überhaupt nicht zu kennen". In dieser Form gestaltete Disclaimer sind rechtlich weitgehend wirkungslos und bestenfalls geeignet, dem jeweiligen Verwender die trügerische Sicherheit zu vermitteln, er verhalte sich rechtmässig.

Wer im Internet eine Website zum Abruf bereitstellt, ist Diensteanbieter im Sinne des bereits am 01.08.1997 in Kraft getretenen Teledienstegesetzes (TDG), http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm. Nach § 5 Absatz 1 TDG haftet jeder Diensteanbieter für eigene Seiteninhalte nach den allgemeinen Gesetzen. Auch für fremde (etwa durch Links verknüpfte) Inhalte ist ein Diensteanbieter verantwortlich, wenn er von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm zumutbar ist, die Nutzung dieser fremden Inhalte zu verhindern (§ 5 Absatz 2 TDG).

Fremde Seiteninhalte werden dabei wie "eigene Inhalte" mit uneingeschränkter Haftungsfolge behandelt, wenn man sich die Inhalte "fremder Seiten" zu Eigen macht. Von einem "zu Eigen machen" kann schon dann ausgegangen werden, wenn fremde Inhalte vollständig oder in Form des Framings in die eigenen Seiten eingebunden werden (vgl. z. B. LG Lübeck, Urteil vom 24.11.1998). Aber auch bei normal gesetzten Links können bereits wohlwollende Kommentare oder andere Umstände als ausreichend angesehen werden, selbst wenn man sich "floskelhaft" von den fremden Inhalten distanziert (LG Hamburg, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O.) oder die rechtswidrigen Seiten erst über einen weiteren Link zu erreichen sind - selbst wenn dieser nur auf der verlinkten Seite liegt (LG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1998).

Fazit: Sehen Sie sich fremde Websites kritisch an, bevor Sie Links setzen. Informieren Sie den Betreiber der Website, auf die Sie verlinken wollen und versichern Sie sich, dass der "Verlinkte" mit ihrem Link einverstanden ist. Sehen Sie ohne ausdrückliche Zustimmung des "Verlinkten" davon ab, dessen Seiten in eigene Frames einzubinden und verlinken Sie auch nur die jeweilige Startseite. Es ist ausserdem durchaus sinnvoll, gesetzte Links in regelmässigen Abständen zu überprüfen und sich darüber zu informieren, was sich denn auf der "fremden Website" so getan hat. (Hans-Jürgen Wolf)


Unter dem virtuellen Hammer

Was Online-Auktionen zu bieten haben

Online-Auktionen sind Websites, auf denen potentielle Verkäufer Beschreibungen (und manchmal auch Bilder) von Gegenständen veröffentlichen, die sie verkaufen möchten. Die mögliche Dauer einer Auktion reicht von ein paar Tagen zu einer Woche oder länger. Man kann sich bei der Auktions-Site registrieren und kann dann seine Gebote online abgeben. Andere bieten dagegen, schlagen manchmal erst in der allerletzten Sekunde zu um Erfolg zu haben. Wer am Ende einer Auktion das höchste Gebot abgegeben hat, tritt mit dem Verkäufer via E-Mail in Kontakt und verabredet die Zahlungs- Modalitäten. Wer etwas verkaufen will, muss sich ebenfalls bei der Auktions-Site registrieren und zahlt üblicherweise eine Gebühr, um seine Ware anbieten zu können.

Jede Auktions-Website hat eine Suchfunktion, über die man genealogisch relevante Angebote findet – vorausgesetzt, die Beschreibung des Verkaufsgegenstandes enthält entsprechende Begriffe. Man sollte sich über die Eingabemöglichkeiten der Suchbegriffe – Groß- und Kleinschreibung, Verwendung von Platzhaltern („Wildcards“) – informieren. Bei E-Bay beispielsweise führt „Genealog*“ zum Erfolg, auch „Famili*“ – aber mit diesem Begriff findet man beispielsweise die Software „Familienstammbaum“ oder ein Buch über Familiennamen ebenso wie Familie-Feuerstein-Artikel.

Die Spannbreite genealogisch relevanter Materialien, die man bei Auktionen ersteigern kann, ist weit: Bücher, Software, Karten, Fotos, Militaria und mehr. Beispielsweise fanden sich Ende Februar mit dem Suchbegriff „Genealog*“ bei www.ebay.de unter anderem Sonderschriften und andere Veröffentlichungen des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen und andere genealogische Literatur zu Preisen zwischen 10 und 210 Mark, bei de.auctions.yahoo.com/de vier Bücher für fünf bis 25 Mark. Weitere Auktions-Sites findet man über web.de, Suchbegriff „Auktionen“.

Bevor Sie bieten, sollten Sie sich über die angemessenen Preise informieren. Bei Büchern bietet sich ein Vergleich mit Angeboten von Antiquariats-Sites wie www.justbooks.de an. Und wenn Sie ein Stück unbedingt haben wollen, sollten Sie mit Ihrem Gebot bis ganz zuletzt warten – andere könnten allerdings genauso denken. Sie können sich auch vor dem Kauf über den Verkäufer informieren, Links führen Sie zu anderen Angeboten und zu Feedbacks von früheren Käufern.

(George G. Morgan, übersetzt und überarbeitet; der Original-Artikel ist unter www.ancestry.com/library/view/columns/george/3192.asp zu finden.)


Bald 1.000.000.000 Namen online

Die "Church News" der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage kündigten schon am 20.1.2001 an: "A billion names soon to be accessible online". Ab Februar werden grosse Mengen neuer Daten auf die Website http://www.familysearch.org hochgeladen, so dass der Gesamtdatenbestand am Jahresende bei einer Milliarde Namen liegen wird (vorher ca. 650 Millionen).

Der Family History Library Catalog, der beispielsweise alle verfügbaren Mikrofilme von Kirchenbüchern und anderen Quellen auflistet, wird ebenfalls regelmässig erweitert. Insgesamt verfügt die Family History Library über 2,16 Mio. Mikrofilmrollen, 173.795 Mikrofiche-Sets, 288.000 Bücher, 14.000 genealogische Zeitschriften und Veröffentlichungen sowie 8.000 Karten. (Birgit Wendt)



Gewusst wie

Batchnummern

Daten aus Kirchenbüchern hat die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) unter anderem im „International Genealogical Index“, kurz IGI, erschlossen. Die Daten stammen teilweise aus kompletten Kirchenbuchabschriften, teilweise von Familienforschern. Dabei ist jeder Eintrag in einem Kirchenbuch über die so genannte Batchnummer erfasst. Die Seite http://www.genealogy.net/gene/faqs/batch_faq.html erläutert, wie man mit den Batchnummern arbeiten kann.

Um im IGI erfassten Kirchenbuch-Einträge zu finden, muss man vom gesuchten Ort eine Batchnummer in Erfahrung bringen. Das ist leider nur über einen Umweg möglich, da zumindest online keine Datenbank dieser Nummern existiert. Um also herauszufinden, ob ein Kirchenbuch schon im IGI erfasst ist, gibt man auf der Suchseite des im „International Genealogical Index“, http://www.familysearch.org/Search/searchigi.asp einen Namen aus dem Kirchspiel ein und wählt dann einen passenden Eintrag aus der Ergebnisliste. Auf diese Weise bekommt man eine passende Batchnummer. Diese gibt man wiederum in das passende Feld auf der oben genannten Suchseite ein und bekommt dann eine alphabetische Liste aller im IGI gespeicherten Namen aus dem jeweiligen Kirchenbuch. Man kann auch nach Kindern eines bestimmten Elternpaares suchen, indem man die Region, den vollen Namen des Vaters und den Vornamen der Mutter eingibt.

Wer Batchnummern zu einem Ort gefunden hat, kann diese nun in im genealogischen Ortsverzeichnis GOV beim jeweiligen Ort eintragen – und damit anderen den Umweg über die IGI-Suchseite ersparen. (Volker Wilmsen, re)

Software

Familiennamen-Lexikon

Das "Familiennamen-Lexikon" bietet Karsten Rudorf, Salzwedel, als Bestandteil seines Programmsystems RS-Ahnen an; es kann auch separat als Freeware von seiner Hompage http://www.rsahnen.info/ heruntergeladen werden. Der Autor hat aus verschiedenen Quellen, die in der früheren DDR erschienen sind, ein elektronisches Lexikon zur Bedeutung von Familiennamen zusammengestellt. Die Datenbank umfasst bisher 1501 Namen.

Installation und Bedienung des Programms sind einfach. Es kann und will kein Ersatz für z.B. den "Bahlow" sein. Das kompakte Programm (insgesamt 1,5 MB gross) ist aber sehr gut geeignet für den "schnellen Check zwischendurch": Wenn man hier nicht fündig wird (und das kann bei der Grösse der Datenbank durchaus passieren), kann man immer noch im "Bahlow" nachschlagen. Das Nachschauen per Mausklick lohnt sich aber: In der Datenbank des Programms finden sich einige Namen, die im "Bahlow" nicht verzeichnet sind. Daher ergänzen sich beide Medien bestens. (Volker Neuhäuser)


Neue PAF-Version

Seit einigen Wochen ist auf FamilySearch (http://www.familysearch.org/) eine neue Version des Genealogie-Programms PAF (Personal Ancestral File) erhältlich, allerdings momentan nur auf Englisch. Noch dieses Jahr soll es die Version 5.0 aber auch in weiteren Sprachen geben. Wer bereits PAF 4.0.x benutzt, kann die neue englische Version 5.0.x durchaus parallel zu seiner bisherigen Version installieren. Die Software kann wie bisher kostenlos heruntergeladen werden. (Birgit Wendt)

Vereine

Visitenkarte 1

Westfälische Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung

Die Westfälische Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung (WGGF) wurde 1925 gegründet und steht unter der Schirmherrschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Die heute über 700 Mitglieder setzen sich zusammen aus Genealogen und familiengeschichtlich Interessierten für die historische Landschaft Westfalen. Der Verein fördert die Genealogie und Familienforschung in Westfalen durch die Sammlung und Veröffentlichung von Quellen und Arbeiten sowie Vortragsveranstaltungen, die regelmäßig jeden zweiten Mittwoch im Monat in den Räumen des Westfälischen Archivamtes (Adresse s.u.) stattfinden.

Durch die Zusammenarbeit mit westfälischen Archiven und Bibliotheken, Vertretern der genealogisch-heraldischen Wissenschaft, dem Westfälischen Heimatbund sowie Vereinen der Orts- und Landesgeschichte kann der Verein den Mitgliedern eine qualifizierte Beratung bieten, bei Bedarf vermittelt er auch Fachkräfte für Einzelforschungen.

Mitglieder erhalten vier mal jährlich die Zeitschrift „Beiträge zur westfälischen Familienforschung“ sowie die „Familienkundlichen Nachrichten“ aus dem Verlag Degener. Die Geschäftsstelle des Vereins organisiert Sammeleinkäufe von genealogischen Publikationen für Mitglieder. In der vereinseigenen Bibliothek können während der Öffnungszeiten des Westfälischen Archivamtes (montags bis freitags 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr) verschiedene Archivalien eingesehen werden (keine Ausleihe): Zusammenstellungen und Abdrucke wichtiger genealogischer Quellen, Aufsätze zur Geschichte westfälischer Persönlichkeiten und Familien sowie Literaturberichte und Buchanzeigen über Publikationen aus dem Raum Westfalen. Die vereinseigene Bibliothek wird ständig aktualisiert durch den Tausch von Schriften mit 50 in- und ausländischen genealogischen und historischen Gesellschaften und Vereinen und den Ankauf wichtiger Standardwerke.

Ein Verzeichnis der Beiträge zur westfälischen Familienforschung ist online verfügbar (PDF-Format, ca. 245 KB), ebenso der Band 52 „Höfe im Münsterland“. Das Mitgliederverzeichnis mit Informationen über die von den Mitgliedern bearbeiteten Familien und Räume (Indices) ist zum Preis von 22,-- DM erhältlich, eine Online-Veröffentlichung ist geplant.

Der Verein betreibt einen eigene Homepage unter der Adresse http://www.westfalengen.de oder http://www.genealogy.net/gene/vereine/wggf

Vereinsmitglieder können sich über eine interne Mailingliste austauschen, die zurzeit ca. 25 Prozent der Mitglieder erreicht (Anmeldung über mailingliste@westfalengen.de). Die zentrale E-Mail-Adresse der WGGF ist Gesellschaft@WestfalenGen.de. (Volker Neuhäuser)

Postadresse: Westf. Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung, c/o Westfälisches Archivamt 48133 Münster

Besuchsanschrift: Jahnstraße 26 48147 Münster


Visitenkarte 2

Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher

Die Anfänge der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher (AgoFF) gehen zurück auf einen kleinen Kreis von Genealogen, die ab 1947/48 eine zunächst nicht vereinsrechtlich organisierte Form der Zusammenarbeit gepflegt haben. Eine stetig wachsende Teilnehmerzahl und die bereits zu Beginn der 50er Jahre aufgenommene Publikationstätigkeit ließen es allerdings bald geboten erscheinen, sich strafferer und vereinsrechtlich abgesicherter Organisationsstrukturen zu bedienen, die im Verlauf des Jahres 1958 durch Verabschiedung einer Satzung und durch die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Herne geschaffen wurden.

Die AGoFF ist heute ein Verein mit mehr als 1.000 Mitgliedern, die sich mit der Erforschung ihrer Vorfahren in den ehemaligen deutschen Reichsgebieten östlich der Oder und Neiße, dem Sudetenland und allen osteuropäischen Siedlungsgebieten befassen. Die AGoFF hat sich bereits frühzeitig die neuen medientechnischen Möglichkeiten zunutze gemacht, eine Vereinshomepage – http://agoff.genealogy.net - sowie eine vereinseigene Forscherdatenbank - http://db.genealogy.net/AGoFF/ - eingerichtet und für die Vereinsmitglieder zudem noch eine Mailingliste etabliert (Anmeldung unter http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/agoff-l). Die sich im Online-Bereich bietenden Kommunikationsmöglichkeiten werden zwischenzeitlich bereits von mehr als einem Drittel der Vereinsmitglieder regelmäßig in Anspruch genommen.

Für einen Jahresbeitrag von DM 86 Mark (für Mitglieder im Ausland DM 98 Mark) erhalten die Mitglieder die viermal jährlich unter Mitwirkung der AGoFF erscheinende Zeitschrift Ostdeutsche Familienkunde (OFK), von der seit 1953 15 Bände erschienen sind. Daneben gibt der Verein die Zeitschrift Archiv ostdeutscher Familienforscher (AOFF) heraus, die der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen kleineren Umfangs dient und von der seit 1953 14 Bände erscheinen sind. Inhaltsverzeichnis und Namensregister zum AOFF stehen unter http://db.genealogy.net/AGoFF/AOFF/index.html auch online zur Verfügung. Ein besonders wichtiges von der AGoFF herausgegebenes Hilfsmittel, der „AGoFF-Wegweiser – Wegweiser für Forschungen nach Vorfahren aus den ostdeutschen und sudetendeutschen Gebieten sowie aus den deutschen Siedlungsräumen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa“, wird demnächst in fünfter Auflage erscheinen. (Hans-Jürgen Wolf)


Neuer Vorstand im Dachverband

Am 24.Februar 2001 fand in Kassel eine außerordentliche Mitgliederversammlung der DAGV statt.

In einer Aussprache über die künftige Struktur der DAGV beschlossen die Anwesenden eine Geschäftsstelle für die DAGV einzurichten. Die Aufgabe der Geschäftsstelle wird zunächst vom Institut für personengeschichtliche Forschungen in Bensheim übernommen.

Dieter Schubert berichtete über den Fortschritt der Vorbereitungen zum 53. Genealogentag in Potsdam. Dieser findet vom 14. bis 17.9.2001 statt und wird vom "Herold" ausgerichtet.

Nach dem Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden Gerd Gramlich wurde zum neuen Vorsitzenden PD Dr. Herrmann Metzke aus Jena gewählt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Holger Zierdt, Göttingen, Schriftführer Dieter Schubert aus Potsdam. Das Amt des Schatzmeisters stand nicht zur Wahl; Peter Porschen, Rösrath bleibt im Amt. (Arthur Teschler)


Termine

Computergenealogie-Informationstag in Erkelenz

Am Samstag, den 17. März 2001, 10-17 Uhr findet im Kloster Hohenbusch in Erkelenz zum fünften Mal ein Tag der Computergenealogie statt. Hier erfährt man das Neueste über Genealogie-Programme, Internet, Datenbanken, Kirchenbuchverkartungen, CD-ROMs und Bücher.

Der Eintritt ist für alle kostenlos, für eine kleine Mahlzeit ist gesorgt. Anbieter werden gebeten, sich mit ihren Platzwünschen baldmöglichst anzumelden bei: wgff@genealogy.net. (Günter Junkers)


Für den Monat März sind darüber hinaus 29 genealogische Termine in Biberach, Bremen, Dresden, Essen, Göttingen, Hamburg, Hannover, München, Münster, Nordhorn, Osnabrück, Pforzheim, St. Gallen und Stuttgart im "genealogischen Kalender" eingetragen. Die Inhalte der Veranstaltungen, sowie Uhrzeiten, Ortsangaben und Veranstalter finden Sie unter http://www.genealogy.net/gene/kalender.html.


Nachruf

Helmut Agena

Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die traurige Nachricht, dass unser Mitglied Helmut Agena am 1. Februar 2001 in Hamburg verstorben ist. Er erlag den Folgen eines Krebsleidens. Helmut Agena wurde am 14.1.1930 in Evingsen im Sauerland geboren. Die Vorfahren väterlicherseits stammen aus Ostfriesland.

Helmut Agena war Mitglied im Team von genealogy.net und hat dort massgeblich zu den Ostfrieslandseiten und den Seiten "seines Vereins", der Upstalsboomgesellschaft Aurich, beigetragen. Im November vergangenen Jahres konnte er die Ergebnisse seiner langjährigen genealogischen Forschungen im "Deutschen Geschlechterbuch" veröffentlichen. Die Besprechung des Buches in dieser Ausgabe hat er uns noch kurz vor seinem Tod zugestellt. Wir verlieren in Helmut Agena ein sehr aktives Mitglied. Seiner Frau und seinen vier erwachsenen Töchtern gilt unsere Anteilnahme. (Im Namen des Vereins für Computergenealogie: Arthur Teschler, 1. Vorsitzender)


Vorstandswahlen beim Roland zu Dortmund

Am 13.02.2000 wurde Vorstand des Roland zu Dortmund neu gewählt. Alle Positionen wurden neu besetzt:

1.Vorsitzende: Roswitha Bliese, An den Thunbüschen 25, 58239 Schwerte (Ergste), roswitha.bliese@web.de 2.Vorsitzender: Dieter Tönjes, Am Hülsenberg 153a 44227 Dortmund, dietoenjes@telda.net 1. Schriftführer: (für die genealogischen Anfragen) Eva Holtkamp, Eichenstr. 29, 45731 Waltrop, e.holtkamp@gmx.de 2. Schriftführer: (für Protokolle und das "Rolandheftchen") Christian Loefke, Domänenstr. 12, 44225 Dortmund-Hombruch, loefke@web.de 1. Schatzmeisterin: Hildegard Söffge, Talstr. 16, 59439 Holzwickede 2. Schaftzmeister: Werner Strauß, Nelkenstr. 2, 44 289 Dortmund 1. Kassenprüfer: Wilhelm Wiemann, Sommerbergweg 12, 44 267 Dortmund 2. Kassenprüfer: Dankwart Kliche, Am Hilgenbaum 12, 44 269 Dortmund

Somit sind wieder alle Vorstandsposten besetzt, die nach Rücktritten aus gesundheitlichen Gründen vakant waren. (Volker Neuhäuser)

Medien

Alles nur Satire?

Diskussion über "Die IQ-Falle"

Das im letzten Newsletter besprochene Buch „Die IQ-Falle“ von Volkmar Weiss nur als „interessant“ zu empfehlen, war stark untertrieben. Denn es behandelt, wie es auch der Verlag angekündigt hat, ein „brisantes“ Thema. Das bewies auch die Heftigkeit der Diskussion in mehreren genealogischen Mailinglisten, als Buchauszüge in der „Welt am Sonntag“ vom 4. Februar zitiert wurden. Für Familienforscher ist das Buch von besonderer Brisanz, weil Dr. Volkmar Weiss auch ein renommierter Genealoge und Leiter der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig ist.

In der alten Grundfrage, ob die Intelligenz und andere Eigenschaften von der Erbanlage oder der Umwelt dominiert werden, entschieden sich die an der Diskussion beteiligten Genealogen eindeutig zugunsten von Umwelt und Erziehung. Den Ausführungen in der „Welt am Sonntag“ wurde Nähe zu rassenhygienischer Argumentation der NS-Zeit vorgeworfen. Sinngemäße Distanzierung kam auch in den Vorbehalten der Rezension im letzten Newsletter zum Ausdruck und muss nicht wiederholt werden. Dabei wurde besonders auf die utopischen Visionen im Schlusskapitel „Reflexionen ...“ hingewiesen.

Volkmar Weiss hat inzwischen in einem Telefonat mit dem Rezensenten geäußert, dass dieser ganze Abschnitt als Satire zu lesen und zu verstehen sei, und nicht wörtlich genommen werden könne. Nun ist Satire aber immer ernst gemeint, gerade von prophetischen Visionären wie Orwell, Swift, Nietzsche und anderen. In „Die IQ-Falle“ ist die Zielrichtig der Satire eindeutig die politische „Gleichheitsideologie“ und die „Herrschaft der Mittelmäßigkeit“ durch das allgemeine Wahlrecht, die Political Correctness der Sprache, die Zersetzung des (dreistufigen) Bildungswesens, und durch den „Zeitgeist“ überhaupt – lauter Reizbegriffe für jeden aufrechten Konservativen!

Die resigniert-„satirischen“ Reflexionen sind ein emotionaler Ausbruch und stehen voll im Kontext des wissenschaftlich argumentierenden Hauptteils des Buches. Hier wäre auch ein Verlagslektor gefordert gewesen, die verwirrende Vermischung von Fakten und polemischer Satire in e i n e m Buch zu verhindern. Aber was kann man von einem Spezialverlag für Kochen, Jagen, NS-Militaria, Apologetika und Abendlandsuntergänge erwarten?

Nochmals: Wem als Genealogen/Familienforscher die selbstkritische Frage nach dem Selbstverständnis seines Hobbys ein Anliegen ist, der findet am Beispiel dieses Buches provokative Entscheidungshilfe für ethische Grenzziehung bei den Themen Vererbung und Konsequenzen der Gentechnologie. Der Verfasser meint übrigens düster prophezeiend, dass sein Buch „vielleicht der letzte Versuch“ sei, „politisch unkorrekte Auffassungen überhaupt noch sprachlich zu artikulieren“. (Hans-Peter Wessel)

Volkmar Weiss: Die IQ-Falle. Intelligenz, Sozialstruktur und Politiker. 312 Seiten. Graz: Stocker, 2000. ISBN 3-7020-0882-9. Die Besprechung aus dem letzten Newsletter ist unter http://www.computergenealogie.de/2001/02_2001.html#falle zu finden


Auf dem Holzweg

"Internet-Ratgeber" nennt falsche Adressen

Der 116 Seiten starke „Internet-Ratgeber für Ahnenforscher“ von Herbert Schmidt kann in zwei Abschnitte eingeteilt werden: allgemeine Informationen zum Internet und Hinweise für den Familienforscher.

Die Kapitel Grundlagen des Internet, Software (Browser), Suchmaschinen sowie ein Glossar (im Anhang) sind recht ausführlich und sehr grundlegend gehalten. Sie sollten auch für den Familienforscher verständlich sein, der sich die Benützung des Internet erst überlegt. Die Hinweise für den Familienforscher sind in virtuelle Kataloge von Bibliotheken, Einstiegspunkte für Genealogen sowie URLs für diverse Zwecke gegliedert; in einem weiteren Kapitel sind alle URLs noch mal tabellarisch zusammengefasst.

Während die Grundlagen-Kapitel für den Neuling durchaus hilfreich sein können, sind die Hinweise zur Familienforschung leider enttäuschend. In vielen Fällen (z.B. bei Suchmaschinen) werden dort angebotene genealogische Informationen erwähnt; diese muss man sich allerdings selbst suchen, da nur die URL der allgemeine Startseite aufgeführt ist. Viele URLs sind nicht mehr aktuell. Besonders störend fällt dies beim Deutschen Genealogie-Server auf, der vorwiegend als www.genealogy.com zitiert wird - eine Adresse, die schon seit Ende 1998 nicht mehr stimmt und heute ein kommerzielles US-Angebot enthält. Für den Deutschen Genealogie-Server werden insgesamt vier verschiedene, teilweise veraltete Adressen angegeben - und dabei der Eindruck erweckt, es handle sich um unterschiedliche Angebote und nicht um Spiegelserver. Mehrere URLs sind schlicht falsch (falsche Directory-Angaben, Groß-/Kleinschrift nicht beachtet). Besonders enttäuscht wird der Leser, der in der Schweiz Familienforschung betreibt: Zu den verschiedenen Stichworten sind URLs aus Deutschland, Österreich, dem nicht-deutschsprachigen Europa und Übersee aufgeführt - aber keine einzige Schweizer Seite (wenn man von der Eigenwerbung für den Verlag absieht). Was bei einem in Deutschland erschienenen Buch traurig wäre, berührt bei einem Schweizer Verlag peinlich. Dabei soll hier nicht verschwiegen werden, dass durchaus auch viele nützliche Links erwähnt werden.

Dazu kommt, dass der Begriff "Internet" weitgehend einseitig als "World Wide Web" interpretiert wird: es fehlen Hinweise auf die wichtigen Möglichkeiten, die Newsgroups und Mailinglisten dem Familienforscher bieten, wo man sie findet und wie man sie nutzt.

Fazit: Wer nicht einfach "Surfen", sondern sich mit einem Buch darauf vorbereiten will, findet in "Ahnenforschung online für Dummies" von Matthew L. Helm und April Leigh Helm (deutsche Bearbeitung durch Birgit Wendt), das ebenfalls 2000 erschienen ist, ein (trotz des gewöhnungsbedürftigen Titels) vorzuziehendes Werk - mit mehr, besseren und aktuelleren Informationen. (Wolf Seelentag)

Herbert Schmidt: Internet-Ratgeber für Ahnenforscher, SmartBooks Publishing AG, Kilchberg (Schweiz), 2000


Ostfriesland zum ersten, zum zweiten

Geschlechterbuch in zwei Bänden

Stattliche 834 Seiten stark ist das 7. Ostfriesische Geschlechterbuch (OGB 7), das der C. A. Starke Verlag (Limburg) im Dezember als Band 212 des Deutschen Geschlechterbuchs veröffentlichte. Die ausführlichen Ahnenlisten hätten das Format gesprengt und erscheinen nun als Ergänzungsband.

Das ObG 7 enthält neun Haupt-Stammfolgen: Agena 1 aus Osteel, Busemann aus Bunde, Edenhuizen aus Nüttermoor, Hoek/Hook aus Ihren, Hoppe aus Funnix, Klinkenborg aus Kirchborgum, Kromminga aus Jengum, Seebens 1 aus Eilsum und Silomon aus Kloster Sielmönken bei Uttum. Diese sind mit vier Wappen, zwei Hausmarken, 50 Bildseiten und Vornamen-Registern ausgestattet. Im Anhang enthält der Band weitere 45 Kurz-Stammfolgen oder Stammfolgen-Auszüge verwandter Familien, einen Nachtrag sowie das Gesamtregister. Schwerpunkt der Darstellung sind die heute lebenden Familienmitglieder.

Neu im Rahmen des DGB ist die Aufnahme von "Stammhalterinnen", die den Stammesnamen an ihre leiblichen Kinder weitergeben, und die Anpassung an heutige gesellschaftliche Realitäten durch generelle Verwendung der Zeichen "o-o" für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und "o|o" für Scheidung bzw. Trennung.

Den Ergänzungsband mit "Ahnenlisten zum OGB 7" veröffentlicht der Bearbeiter des OGB, J. Enno Schuh im Selbstverlag; interessierte Familienforscher können den Band direkt bei ihm oder bei den Einsendern der Stammfolgen bestellen. (Helmut H. Agena)

Deutsches Geschlechterbuch, Band 212, ISBN 3-7980-0212-6; Ahnenlisten zum OGB 7, zu bestellen bei J. Enno Schuh, J_Enno_Schuh@hotmail.com

Der Autor dieses Beitrags verstarb Anfang Februar, einen Nachruf veröffentlichen wir in der Rubrik „Vereine“.

Wissen

Wenn Computer hören lernen

Der phonetische Algorithmus "Soundex"

Angenommen, wir durchstöbern eine alte Quelle, z.B. ein Kirchenbuch auf der Suche nach einer Person mit dem Nachnamen „Meyer“. Wir wissen sofort, dass wir auch nach den Namen „Meier“, „Maier“, „Mayer“ – um nur ein paar zu nennen – Ausschau halten müssen. Wie soll das aber eine Maschine erkennen? Ähnliche Probleme ergeben sich bei der alphabetischen Sortierung, wenn der Nachname sich ausgerechnet in beim ersten Buchstaben trotz fast gleicher Aussprache unterschiedlich schreibt. Beispielsweise hat man „Zedlitz“ früher auch mal „Czedlitz“ geschrieben hat – man muss also bei „Z“ und auch bei „C“ nachsehen. Für solche Fälle wurden „phonetische Algorithmen“ entwickelt, die ähnlich klingenden Namen ähnliche Werte zuordnen und damit nahe beieinander einsortieren.

Ein frühes Verfahren stammt von einem Herrn Russel und wurde aus dem Anlas einer amerikanischen Volkszählung erfunden. Dieser Algorithmus ist unter dem Namen Soundex, manchmal auch mit dem Zusatz „nach Russel“ bekannt und wird auch heute noch verwendet, vor allem im angloamerikanischen Raum.

Und so funktioniert das Verfahren, zum Beispiel für den sächsischen Ort Zedtlitz: Ein Soundex-Code hat immer 4 Stellen, eingerahmt in eckige Klammern. Im ersten Schritt trennt das Programm den Anfangsbuchstaben vom Rest des Namens, der verarbeitet werden muss: [ Z - edtlitz ]. Nun werden alle Vokale, sämtliche H, W und Y aus dem Namen gestrichen: [ Z - dtltz ]. Die Konsonanten übersetzt das Programm nun nach folgender Tabelle in Ziffern:

~ B, F, P, V = 1

~ C, Z, S, G, J, K, Q, X = 2

~ D, T = 3

~ L = 4

~ N, M = 5

~ R = 6


„Zedtlitz“ ergibt also zunächst [ Z33432 ]. Stehen nun zwei oder mehr gleiche Ziffern hintereinander, bleibt nur eine davon: [ Z3432 ]. Jetzt nur die ersten 3 Ziffern behalten oder gegebenenfalls mit Nullen auffüllen – fertig ist der Soundex-Code [ Z343 ]. Das ist übrigens auch der Code für „Zedlitz“. Klingen ja auch sehr ähnlich – hat also funktioniert.

Aber wie man leicht einsieht, eignet sich der Russel-Soundex nicht gut dazu, Namen nach ihrem Klang zu sortieren, wenn sich der erste Buchstabe unterscheidet – wie im anfangs erwähnten Beispiel. Es ist auch etwas „gewagt“, einen ganzen Namen auf lediglich 4 Stellen zusammenzustreichen – auf einen einzigen Soundex-Code kommen so Dutzende passende Namen, die nicht unbedingt einen ähnlichen Klang haben. Dazu kommt noch, dass die Ersetzungstabelle aufgrund ihrer Herkunft natürlich auf den englischsprachigen Raum ausgerichtet ist und so bei deutschen Namen und Wörtern oft merkwürdige Ergebnisse liefert. Ein paar Beispiele: E530 steht für Schmidt und Sandemann, H562 für Heinrich und Hammerschlag, Z343 für Zedlitz und Zotteldecke.

In der nächsten Ausgabe geht es darum, wie Herr Russel das Verfahren „verfeinert“ hat und so der „Russel's refined soundex code“ entstand. In weiteren Ausgaben folgen der Ansatz von Daitch-Mokotoff und ein moderner phonetischer Algorithmus, wie er beispielsweise bei FOKO eingesetzt wird. (Jesper Zedlitz)

Kaleidoskop

Sieben auf einen Streich: neue Vorlage

Eine neue, sehr interessante Vorlage, die eigentlich fast schon ein Familienforschungsprogramm darstellt, ergänzt das im Newsletter 02/2001 vorgestellte Angebot auf dem deutschen Genealogieserver unter http://www.genealogy.net/vorlagen. Richard Wilhelm (rw@nikocity.de) hat eine umfangreiche Excel-Vorlage entwickelt, die aus drei Blättern besteht.

Auf Blatt 1 werden alle Personen und Familiendaten eingegeben. Blatt 2 stellt eine Stammbaumansicht in der Art einer Stammtafel über fünf Generationen zusammen. Blatt 3 präsentiert die Daten in einer sehr umfangreichen Ahnentafel über sieben Generationen, die auf DIN-A-3-Format ausgedruckt werden kann. Beide Stammtafeln kann man jeweils neu erstellen lassen, indem man auf Blatt 2 (im grauen Feld) die Nummer einer anderen Person als Startperson eingibt. Dabei gelten die Nummerierungs-Regeln nach Kekulé. (Klaus-Peter Wessel, re)