Domkapitel: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Domkapitel | === Domkapitel nach der Reformation === | ||
In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst<ref>{{Wikipedia-Link|Domkapitel#Reformation|Domkapitel Reformation}}</ref> | In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst<ref>{{Wikipedia-Link|Domkapitel#Reformation|Domkapitel Reformation}}</ref> | ||
=== Domkapitel als Fonds und Stiftung === | |||
In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt<ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref>. | |||
== Einzelne Definitionen == | == Einzelne Definitionen == |
Version vom 15. Mai 2011, 11:48 Uhr
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Der Begriff
Domkapitel in einem Fürstbistum im HRR
Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel und dem "Hochfürstlichen Hofstaat" zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.
Domkapitel nach der Reformation
In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst[1]
Domkapitel als Fonds und Stiftung
In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt[2].
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
82 - Domkapitel (Herrschaft) -
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Domkapitel (Herrschaft),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Domkapitel Reformation. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.