Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/454: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:22 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 38.


24) Maria Albohn von Hattenrod, wegen Landstreicherei im dritten Rückfalle durch Urtheil vom 31. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 1 Jahr nach verbüßter Strafe.
25) Elisabetha Körber von Altenbuseck, wegen einfachen Diebstahls im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 13. Juni 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Entziehung der warmen Kost je um den andern Tag und einsame Einsperrung während 3 Wochen am Anfang, in der Mitte und am Ende der Strafzeit.
26) Georg Häuser von Hopfmannsfeld wegen einfachen Diebstahls und Fälschung im ersten Rückfalle sodann Landstreicherei im zweiten Betretungsfalle durch Urtheil vom 16. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während 8 Tagen zu Anfang eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 1 Jahr nach verbüßter Strafe.
27) Konrad Knierim von Alsfeld, wegen Landstreicherei im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 21. Juni 1851 in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
28) Elisabetha Schwarz von Vilbel, wegen Landstreicherei im zweiten Rückfalle und Bruchs der Confination durch Urtheil vom 16. Mai 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch einsame Einsperrung und Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während 14 Tagen eines jeden Quartals.
29) Ferdinand und Catharina Elisabetha Schmalz von Schlitz, wegen Blutschande durch Urtheil vom 28. Juni 1851 Jedes derselben in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
30) Georg Schnebel, Schuhmachergeselle von Erbach im Herzogthum Nassau, wegen einfachen Diebstahls im zweiten Rückfalle durch Urtheil vom 29. April 1851 in eine Zuchthausstrafe von 4 Monaten als Zusatz zu der von dem Assisenhofe der Provinz Rheinhessen durch Urtheil vom 15. Februar 1850 ausgesprochenen 6jährigen Zuchthausstrafe.

III. Von den Stadt- und Landgerichten der Provinz Oberhessen.
a) Von Großh. Stadtgericht Gießen.

1) Ernst Steinmüller von Gießen, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 17. April 1851 in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten 8 Tagen jeden Vierteljahrs.
2) Johannes Konrad von Beuern, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 9. Juni 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten 14 Tagen eines jeden Vierteljahrs.
3) Caspar Kaiser von Lauterbach wegen Bettelns durch Urtheil vom 6. Juni 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.

b) Von Gr. Landgericht Alsfeld.

1) Andreas Georg von Rainrod, wegen Landstreicherei im 2. Betretungsfalle in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und, nach deren Verbüßuug, Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren durch Urtheil vom 25. October 1850.
2) Heinrich v. Keutz von Reuters, wegen kleinen Diebstahls im vierten Rückfalle in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung in den ersten 8 Wochen des 1., 5., 9. und 12. Monats der Strafzeit durch Urtheil vom 18. Januar 1851.
3) Johann Bickert von Kemmerzell, Kurfürstl. Hess. Obergerichts- Bezirks Fulda, wegen Landstreicherei und Bruchs der Confination in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft in den ersten 14 Tagen des