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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:22 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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- Es wurden verurtheilt:
I. durch das Großh.—Assisengericht zu Mainz.
1) Georg Deschner, Schreinergeselle aus Partenheim, wegen Falschmünzens, durch Urtheil vom 11. Februar 1851, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren, zugleich wurde verordnet, daß an dieser Strafe nach Art. 34 des Strafgesetzbuchs 6 Wochen in Abzug zu bringen seyen.
2) a) Heinrich Trüb, Musterzeichner aus Horchen, b) Abraham Ludwig Sixt, Techniker aus Basel, wegen Schriftfälschung durch Urtheil vom 12. Februar 1851 und zwar Trüb in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Jahrs durch einsame Einsperrung; Sixt in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren; zugleich wurde verordnet, daß von diesen Strafen nach Art. 34 des Strafgesetzbuchs bei beiden 6 Wochen in Abzug zu bringen seyen.
3) Georg Schnebel, Schuhmachergeselle aus Erbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 15. Februar 1851, in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Jahrs durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; zugleich wurde verordnet, daß an dieser Strafe nach Art. 30 des Strafgesetzbuchs 6 Wochen in Abzug zu bringen seyen.
4) Karl Joseph Stocklasa, Taglöhner aus Gabsheim, wegen Raubs, durch Urtheil vom 17. Februar 1851, zu lehenslänglicher Zuchthausstrafe.
5) Heinrich Holzhäuser, Webergeselle aus Appenheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Februar 1851, in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
6) Friedrich August Behr, Tabak- und Cigarrenhändler aus Mainz, wegen betrügerischen Bankrutts, durch Urtheil vom 20. Februar 1851, in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
7) Ludwig Blenker, Weinhändler aus Worms, wegen betrügerischen Bankrutts durch Urtheil vom 20. Februar 1851, in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren mit der Bestimmung, daß hierin die gegen denselben durch Urtheil des Großh. Kreisgerichts zu Alzey vom 11. October 1850 in contumaciam wegen einfachen Bankrutts erkannte Gefängnißstrafe mit 2 Monaten inbegriffen seyn
soll.
8) a) Franz Heinrich Zitz, Advokat-Anwalt aus Mainz; b) Ludwig Bamberger, Gerichtsaccessist aus Mainz; c) Friedrich Bührmann, Notariatsgehülfe aus Mainz; d) Friedrich Schütz, Literat aus Mainz; e) German Metternich, Literat aus Mainz; f) Georg Ladomus, Kaufmann aus Mainz; g) Wilhelm Krätzer, Handlungsdiener aus Mainz; h) Ludwig Blenker, Weinhändler aus Worms; i) Ferdinand von Löhr, praktischer Arzt aus Worms; j) Georg Heinrich Christoph Schmitt, ohne Gewerbe aus Worms; k) Karl Balthasar Hedderich, Taglöhner aus Worms; l) Conrad Emil Haas, Tabakshändler aus Worms; m) Joseph von Diepenbrock, Königlich Preußischer Lieutenant außer Dienst, zuletzt in Worms sich aufhaltend; n) Johann Jakob Becker, Taglöhner aus Worms; o) Karl Ludwig Laubenheimer, Küfer aus Worms; p) Adam Büttinger, Hornist aus Worms; q) Valentin Lauermann, Makler aus Worms; r) Joseph Marx, Goldarbeiter aus Worms; s) Julius Hauck, Handlungsdiener aus Worms; t) Peter Anton Singer, Ackersmann aus Bubenheim; u) Peter Singer, Ackersmann aus Bubenheim; v) Jakob Nix, Metzger aus Bingen; w) Ferdinand Haas, ehemals Student aus Alzey; x) August Vollmer, Holzhändler aus Oppenheim; y) Johann Gies, Taglöhner aus Fürth, wegen Verletzung von Staatsverträgen, Aufforderung und Vorbereitung des Hochverraths, sowie der Vorbereitung des Hochverraths im Complott, des Aufruhrs, der Verleitung zum Treubruche, Erpressung, Landesverraths, Drohung, Körperverletzung, Gewaltthätigkeit, willkührlicher Verhaftung, Todtschlags, Plünderung und Gewalt an