Ungeldherr: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher | Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher | ||
In Württemberg auch Umgelder genannt | In Württemberg auch Umgelder genannt | ||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] |
Aktuelle Version vom 29. April 2011, 12:03 Uhr
Ungelder, Ungeldherr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
In Württemberg auch Umgelder genannt