Ungeldherr: Unterschied zwischen den Versionen

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Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
In Württemberg auch Umgelder genannt
In Württemberg auch Umgelder genannt


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Aktuelle Version vom 29. April 2011, 12:03 Uhr

Ungelder, Ungeldherr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher

In Württemberg auch Umgelder genannt