Archidiakonat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese | Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden. | ||
Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im [[Bistum Münster]] wurden die [[Dechant|Dechanten]]. | Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im [[Bistum Münster]] wurden die [[Dechant|Dechanten]]. | ||
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Version vom 15. April 2011, 11:59 Uhr
Einleitung
Ein Archidiakonat, im Mittelalter auch „Bann“, später teilweise Dekanat, Dekanie oder Christianität, war der Amtsbezirk eines Archidiakons.
Die Archidiakone hielten die regionalen Sendgerichte ab, eine kirchliche, öffentliche Bußzucht, von daher wurde das Amtsgebiet auch als „Bann“ bezeichnet.
Die Archidiakonate waren noch über das Mittelalter hinaus mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jahrhundert hinein dynastischen Familienkreisen entstammten.
Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden.
Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im Bistum Münster wurden die Dechanten.