Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/032: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(fertig)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
|-
|-
| style="vertical-align:top" | 8.
| style="vertical-align:top" | 8.
| '''Todenschilde''', die in den Kirchen aufgehangen sind. Fast allezeit ist auch das Wappen der Gemahlin oder der Gemahlinnen in kleinen gemahlten Schildchen mit am Todenschilde. Da diese Schildchen nur durch eingeleimte hölzerne Zapfen angefügt sind, so können sie, wenn man die Todenschilde, um sie frisch mahlen zu lassen, herabnimmt, leicht unter einander vermengt werden. Auf diesen Fall hat man zu denken, wenn die Wappen der Gemahlinnen an den Todenschilden den Heyrathsbriefen oder andern glaubwürdigen Dokumenten widersprechen<ref>Ein Beispiel hievon steht in meiner <tt>Hist. Holzschuher.</tt> in der Vorrede S. 9 f.</ref>.
| '''Todenschilde''', die in den Kirchen aufgehangen sind. Fast allezeit ist auch das Wappen der Gemahlin oder der Gemahlinnen in kleinen gemahlten Schildchen mit am Todenschilde. Da diese Schildchen nur durch eingeleimte hölzerne Zapfen angefügt sind, so können sie, wenn man die Todenschilde, um sie frisch mahlen zu lassen, herabnimmt, leicht unter einander vermengt werden. Auf diesen Fall hat man zu denken, wenn die Wappen der Gemahlinnen an den Todenschilden den Heyrathsbriefen oder andern glaubwürdigen Dokumenten widersprechen<ref>Ein Beispiel hievon steht in meiner <tt>[[Historia genealogica Dominorum Holzschuherorum ab Aspach et Harlach in Thalheim (Gatterer)|Hist. Holzschuher.]]</tt> in der Vorrede S. 9 f.</ref>.
|-
|-
| style="vertical-align:top" | 9.
| style="vertical-align:top" | 9.

Version vom 21. Dezember 2011, 00:06 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[031]
Nächste Seite>>>
[033]
Datei:Abriss-Genealogie-Gatterer-clean.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


  Inschriften grose Vorsicht nöthig. Neue Buchstaben in einem alten Denkmale können dem Denkmale selbst die Beweiskraft an sich zwar nicht rauben: nur darf so ein Denkmal andern zuverlässigen Beweisen nicht widersprechen.
5. Gemahlte Fenster in Kirchen und Kapellen.
6. Inschriften an gestifteten Altären, mit knienden Personen und Wappen.
7. Gemählde in Kirchen, meistens mit Namen und Wappen, zuweilen selbst von den Anen.
8. Todenschilde, die in den Kirchen aufgehangen sind. Fast allezeit ist auch das Wappen der Gemahlin oder der Gemahlinnen in kleinen gemahlten Schildchen mit am Todenschilde. Da diese Schildchen nur durch eingeleimte hölzerne Zapfen angefügt sind, so können sie, wenn man die Todenschilde, um sie frisch mahlen zu lassen, herabnimmt, leicht unter einander vermengt werden. Auf diesen Fall hat man zu denken, wenn die Wappen der Gemahlinnen an den Todenschilden den Heyrathsbriefen oder andern glaubwürdigen Dokumenten widersprechen[1].
9. Sterbetafeln einer Familie, die an den Wänden der Kirchen aufgehangen sind.
10. Grabmäler.
11. Leichensteine.
12. Epitaphien überhaupt. Bey diesen 3 leztern Arten von Denkmälern findet man gemeiniglich auch Wappen.
  1. Ein Beispiel hievon steht in meiner Hist. Holzschuher. in der Vorrede S. 9 f.