Feldmark (Flur): Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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Feldmark, die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen (Schnade) bezeichnet.  
Feldmark, die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen ([[Schnade]]) bezeichnet.  


Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die F. an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Schnade|Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie früher an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.
Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die F. an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen ([[Schnade|Grenzgang]]), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie früher an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.


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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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[[Kategorie:Landwirtschaft]]
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Version vom 1. Februar 2011, 07:39 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Landwirtschaft > Feldmark (Flur)

Einleitung

Feldmark, die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder (Grenz-) Steinen (Schnade) bezeichnet.

Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die F. an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie früher an solchen Stellen z.B. in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.