Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/021: Unterschied zwischen den Versionen
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1) die Herkunft, 2) Zeit und Ort der Geburt, 3) Stand, Amt, Würde etc. 4) Zeit und Ort des Todes, 5) die Vermählung, da dann wieder des Gemahls oder der Gemahlin Herkunft, Geburt, Stand, Würde, Tod etc. nach Zeit und Ort bestimmt werden, 6) die Kinder, sowol weiblichen als männlichen Geschlechts. Die Abkömmlinge der Kinder weiblichen Geschlechts werden nur alsdann aufgestellt, wenn durch sie, nach Verlöschung der Mannslinie der Stamm fortgeführt wird: oder auch, wenn sonst etwas von Belang auf der weiblichen Nachkommenschaft beruhet. Da die Geschlechtstafeln der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so muß alles möglichst vollständig und genau angezeigt werden; bey den Zeitbestimmungen darf man selbst die Monatstage nicht auslassen. Es verstehet sich, daß diese Vollständig- und Genauigkeit in den ältern Zeiten selten gefordert werden kan. Man thut indessen alles mögliche, was man nur irgends kan: hilft sich auch zuweilen durch Wahrscheinlichkeiten und Muthmassungen. | |||
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Entwurf der '''Anentafeln''' ([[{{BASEPAGENAME}}/018|§. 19]]). Diese Tafeln enthalten nur allein die vollständigen Tauf- und Geschlechts-Namen von jeder, sowol männlichen als weiblichen Person. Zeit- und Ortbestimmung von der Geburt, Vermählung und Tod werden in der Beweisführung nachgetragen. Und dieß geschieht aus Noth. Denn da in den Anentafeln die ganze Folge der Anen nur auf dern Oberseite von einem Blatt Papier oder Pergamen dargestellt werden muß, um den ganzen Zusammenhang der Abstammung auf einmal und ununterbrochen übersetzen und betrachten |
Version vom 23. Dezember 2010, 17:25 Uhr
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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1) die Herkunft, 2) Zeit und Ort der Geburt, 3) Stand, Amt, Würde etc. 4) Zeit und Ort des Todes, 5) die Vermählung, da dann wieder des Gemahls oder der Gemahlin Herkunft, Geburt, Stand, Würde, Tod etc. nach Zeit und Ort bestimmt werden, 6) die Kinder, sowol weiblichen als männlichen Geschlechts. Die Abkömmlinge der Kinder weiblichen Geschlechts werden nur alsdann aufgestellt, wenn durch sie, nach Verlöschung der Mannslinie der Stamm fortgeführt wird: oder auch, wenn sonst etwas von Belang auf der weiblichen Nachkommenschaft beruhet. Da die Geschlechtstafeln der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so muß alles möglichst vollständig und genau angezeigt werden; bey den Zeitbestimmungen darf man selbst die Monatstage nicht auslassen. Es verstehet sich, daß diese Vollständig- und Genauigkeit in den ältern Zeiten selten gefordert werden kan. Man thut indessen alles mögliche, was man nur irgends kan: hilft sich auch zuweilen durch Wahrscheinlichkeiten und Muthmassungen.
§. 26.
Entwurf der Anentafeln (§. 19). Diese Tafeln enthalten nur allein die vollständigen Tauf- und Geschlechts-Namen von jeder, sowol männlichen als weiblichen Person. Zeit- und Ortbestimmung von der Geburt, Vermählung und Tod werden in der Beweisführung nachgetragen. Und dieß geschieht aus Noth. Denn da in den Anentafeln die ganze Folge der Anen nur auf dern Oberseite von einem Blatt Papier oder Pergamen dargestellt werden muß, um den ganzen Zusammenhang der Abstammung auf einmal und ununterbrochen übersetzen und betrachten