Gemeinschaft Guttenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2011, 13:37 Uhr
Guttenberg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Guttenberg. |
Herrschaft Guttenberg [1]
Lage und Besitz
Ab dem 13. Jh. bis einschließlich des 18. Jh. gehörte Kandel, demnach rund 500 Jahre, zur Herrschaft Guttenberg. Sie führt ihren Namen von der Guttenburg auf dem Guttenberg, wo sich die Otterbachquelle befindet. Nach den Gepflogenheiten des fränkischen Rechts bauten sich Herrschaftsbereiche nach dem „Quell- oder Fluss-System“ auf, sodass sich entlang des Otterbachs und des Dierbachs diese Herrschaft hinzog. Während andernorts sich Herrschaften rund um den Burgsitz ausdehnten (z.B. Wegelnburg, Lindelbrunn), so erstreckt sich die Herrschaft Guttenberg systemgerecht in 20 km Länge und 4-5 km Breite in die Rheinebene hinein. Diese Längenausdehnung begründet auch die Zweiteilung in eine „Obere“ und eine „Untere“ Herrschaft. Zur Oberen Herrschaft Guttenberg gehörten die Dörfer Dörrenbach, Oberotterbach, Niederotterbach, Rechtenbach. Allerdings wurde dieser ein außerhalb liegender „Streubesitz“ , das Dorf Münchweiler am Klingbach, zugeordnet. Die Untere Herrschaft Guttenberg umfasste die Dörfer Minfeld, Vollmersweiler, Freckenfeld, Höfen, Minderslachen und Kandel. Hauptort war Minfeld. Dabei war die Zugehörigkeit Vollmersweiler wechselnd, denn sie war von der Ortszugehörigkeit des Schultheißen abhängig und Niederotterbach und Vollmersweiler hatten einen gemeinsamen Schultheiß. Wohnte dieser in Niederotterbach, so gehörte auch Vollmersweiler zur Oberen Gemeinschaft, wohnte er dagegen in Vollmersweiler, so gehörte auch Niederotterbach zur Unteren Herrschaft.
Name
Der Name „Herrschaft Guttenberg“ steht für mehrere Bezeichnungen, die in den Archivalien als „Reichslehen“, zu Beginn des 14. Jh. als „Reichspfandschaft“, dann als „Gemeinschaft Guttenberg“ und schließlich als „Amt Guttenberg“ oder (ab 1768) als „Oberamt Guttenberg“ zu finden sind. Auch zeigt sich eine unterschiedliche Schreibweise von „Guttenberg“.
Gründung der Gemeinschaft Guttenberg
Der Herrschaftsbereich in der Begründung auf dem „Quell- und Flusssystem“ deutet auf eine recht frühe Entstehung. Zum Vergleich mag das „Amt Landeck“ des Klosters Klingenmünster herangezogen werden, das sich entlang des Klingbaches bis Schwegenheim in der Nähe des Rheins hinzog. Die Gründung der Herrschaft Guttenberg ist nur aus dem Zusammenhang mit der allgemeinen deutschen Geschichte erklärbar. Wir ersehen aus Kaiserurkunden, dass Kaiser Otto der Große seiner 2. Gemahlin Adelheid, eine berühmte Frau aus einem burgundischen Karolingergeschlecht, die spätere „Heilige Adelheid“i, die Höfe Seltz und Steinweiler übergab. Das war 968 und 991. Sie gründete in Seltz ein Benediktinerkloster und schenkte diesem ihre beiden Höfe als wirtschaftliche Grundlage. Ferner zeigt die Ortsgeschichte von Dörrenbach, Ober- und Niederotterbach, dass diese Dörfer bereits 993 dem Kloster Seltz gehörten. Kaiser Otto III. hatte auf Wunsch seiner Großmutter kurz vor ihrem Tode (999) eben diese drei Dörfer als weitere Schenkungen an das Kloster gegeben. Das Kloster Seltz hatte diesen Güterbesitz bis zur französischen Revolution und greift somit in unsren Raum. Ferner ist anzunehmen, dass vom Steinweilerer Raum her die Besiedelung der Kandeler Gemarkung erfolgte. Hierfür sprechen zwei Gründe: Erstens ergibt sich aus den Ortsnamen und ihren Endungen, dass sich die Entwicklung des Siedlungsraumes in der Südpfalz auf die Landnahmegrenze bis etwa (von Norden her) nur bis zum Klingbach vorgestoßen war und nur zwei vorgeschobene Siedlungen (Schweinheim und Haifenheim =“Höfen“) im breiten und tiefen Waldgebiet (wovon heute nur noch der Bienwald ein Restbestand ist) zu finden sind. Alle Ortsnamen dieses später gerodeten Gebiets deuten auf die „Ausbauzeit“ nach der Landnahme (Dr. H. Zeiß). Zweitens: Steinweiler war ohne jeden Zweifel „Urpfarrei“ zu der auch Kandels Kapelle (ohne Pfarrsitz) gehörte. In Steinweiler hatte das Kloster Seltz und das Bistum Speyer einen umfangreichen Güterbesitz. Die Klöster und die Bistums-Kirchenfürsten waren diejenigen, die Rodungsarbeiten durchführen ließen und die urbar gemachte Räume besiedelten. Mag Höfen (als Haifenheim) um 800 genannt, schon vor Steinweiler bestanden haben, Minderslachen und Kandel sind spätere Gründungen und erst im 12. Jh. erscheinen die „Ritter von Kannel“ (1150) als Dienstmannen des Bischofs von Speyer.
Entwicklung der Gemeinschaft Guttenberg
Vom 13. Jh. an ist Kandel Bestandteil der Herrschaft Guttenberg. Der „Hubhof“ in Kandel war in jener Zeit ein umfangreicher Gutshof des Kloster Seltz. Im Gesamtkomplex ist festzustellen, dass bei den meisten Gemeinden, die wir dann in der Gemeinschaft Guttenberg wiederfinden, es sich im 13. Jh. Um Kloster- oder Kirchengut handelt, das eben als „Reichsgut“ zur Reichsburg Guttenburg kam. Zu irgendeinem Kirchengut gehörten alle Orte des südpfälzischen Raumes. Während der Großteil der Herrschaft Guttenberg zum Kloster Seltz gehörte, so machten Rechtenbach (zu Kloster Weißenburg) und Münchweiler am Klingbach (zum Kloster Klingenmünster) die Ausnahme. Auf welche Weise und zu welchem Datum ist meist unbekannt, da sich zugehörige Archivalien nicht auffinden lassen. Vorgänge, die während der Herrschaft der Salier- und Stauferkaiser stattfanden, bleiben vielfach ohne Nachweis. Erst später, Rechtenbach im 13. Jh. und „Mönchweiler“ 1588 wurden diese Orte zur Herrschaft Guttenberg gehörig benannt. Aus späteren Urkunden ist nachhinein der frühere Besitz oft erst erkennbar. So weiß man aus einer Urkunde des 17. Jh., dass das Kloster das Dorf Rechtenbach einmal den Herren von Guttenberg als Lehen übergab. Es muss hier überhaupt herausgestellt werden, dass auf den Besitzer eines gutes nicht nur die Nutznießung, sondern auch dessen Schutz fällt. Wenn nun im sog. „Kirchlichen Mittelalter“ die Kirche der Hauptkulturträger ist und zur (2.) abendländischen Kulturblüte führte (romanische Stil), wer aber nahm sich in unsicheren und kriegerischen Zeitläufen der wehrlosen Klosterabtei an? Da nutzen Schutzbriefe der Kaiser und Könige nichts, wenn sie weit weg waren. Sicherheit gewährte eine feste Stätte auf überragender Höhe, ein fester Luginsland (Bergfried) mit Pfahlwerk, Graben und Mauer geschützt. Den kirchlichen Würdenträgern und geistlichen Körperschaften fehlte der bewehrte weltliche Arm, sodass sie ritterlichen Lehensträger annehmen mussten, denen dafür auch Einkünfte aus dem Gebiet zu kamen. Der Sitz der ritterlichen Lehnsherren für die Gemeinschaft Guttenberg dürfte zu Beginn des 12. Jh. als „Guttenburg“ in der oberen Mundat des Klosters Weißenburg, in der Nähe der Otterbachquelle erbaut worden sein. Auf einem freiliegenden Felsen, schwer einnehmbar, mit weitblickendem „Luginsland“ über die ganze Herrschaft bis Kandel. Von den Herren von Guttenberg erfahren wir erstmals aus einer Archivalie, die besagt, dass ein Landolf von Guttenburg eine Schenkungsurkunde vor dem Marienaltar des Klosters Eußerthall niedergelegt habe (1150). Der berühmteste Charlottenburg tritt 1172 auf: Ulrich von Guttenburg. Das kann man aus einer Urkunde entnahmen, die durch kaiserlichen Legat der Stadt Siena (Italien) ihre von Kaiser Barbarossa verliehenen Rechte bestätigt. In dieser Urkunde tritt Ulrich von Guttenburg als Zeuge auf. Außerdem kann man in dieser Urkunde entnehmen, dass sich unser Herr Ulrich beim Gefolge am Hofe Kaiser Barbarossas befand. Auch später, 1186 befand sich Ulrich im Gefolge Barbarossas, als dieser über die Alpen zog, um seinen Sohn Heinrich mit der normannischen Prinzessin Constanze zu vermählen. Er wird benannt als Kaiser Barbarossa über den Grafen von Genf die Acht verhängt (1186). Aber dieser Ulrich war nicht nur eine Ministerialer (Lehensmann) des Kaisers, sondern auch ein Minnesänger. Er war Schüler des bedeutendsten Lyrikers seiner Zeit: Friedrich von Hausen. Seine Lieder sind in der „Manessischen Handschrift“ enthalten (Univ. Archiv Heidelberg und Kloster Weingarten). Das Auftreten eines Ritters von Guttenberg (in Urkunden des Reiches) führte zunächst in die Unklarheit darüber, wo den diese „Guttenburg“ liege und man vermutete, dass es sich um eine Guttenburg im Klettgau handele. Seit einer Veröffentlichung im „Pfälzer Museum“ vom Jahr 1906 besteht kein Zweifel mehr, dass es sich nur um die eine Guttenburg in der Pfalz handelt. Ulrich hat trotz der langfristigen Abwesenheit auf den Zügen mit Kaiser Barbarossa in seinem Heimatraum nachhaltige Wurzeln gefasst. So ist von ihm gesagt, dass er als der „Ewige Student“ die Klosterschule Weißenburg besuchte. Auch in der Sage lebt er fort.ii Mit ihm ist das Geschlecht der Guttenburger ausgestorben. Wahrscheinlich ist er ledig, bei einer der vielen Fehden der Stauferkaiser in Italien umgekommen. Die Burg bestand weiter. Sie wird erstmals 1246 in einem Urkundenverzeichnis erwähnt. Die Urkunde selbst ging verloren, jedoch ist dem Urkundenverzeichnis zu entnahmen, dass sie „die Verleihung der Burg mit Zubehör (so nannte man zunächst die Herrschaft Guttenberg) an die Grafen von Leiningen“ enthalten habe. Leider fehlt aber der Beweis dafür und bereits 1247 werden die Grafen von Leiningen mit dem Dorf St. Paul (Hinweis „Pauliner Schlößchen“) genannt. Dass die Leininger von der Herrschaft Guttenberg das Dorf Minfeld in Besitz hatten, ist nach einigen Büchern mit 1261 angegeben. Urkundlich wissen wir aber, dass 1300 der deutsche König Albrecht von Österreich dem Leininger Grafen Friedrich, den er als Landvogt von Speyer wieder eingesetzt hatte, die Herrschaft Guttenberg verliehen hatte. Eine „Wiederverleihung“, was zur Festigung der Rechte in jener Zeit öfters vor kam. Man muss in Betracht ziehen, dass dieser Friedrich von Leiningen ein Anhänger des Gegenkönigs Adolph von Nassau war und nach der Schlacht von Göllheim (in der ja Adolph besiegt worden war) mit anderen Rittesleuten über schwenkte zum Lager der Habsburger mit dem nun allgemein anerkannten König von Österreich. Zur Belohnung für das Überschwenken und zur Sicherung der Gefolgschaft wurde wohl der Leininger wieder in seine alten Rechte eingesetzt. Dazu gehörte eben auch unsere Herrschaft Guttenberg. Aber so sollten sich die Leininger nicht allzu lange dieses ungeschmälerten Besitzes erfreuen. Die Burgherrschaft war ja pfandweise überlassen, d.h. Der Leininger hatte dem deutschen König Geld geliehen. Als Pfand war außer der Guttenburg noch die Falkenburg verliehen. Dann hatte der deutsche Kaiser „Ludwig der Bayer“, der ja immer in Geldnöten war, erneut die Burg samt Dörfer 1330 an die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht verliehen. Der Aufstieg der Kurpfalz begann. Die nochmalige Verpfändung hatte aber keine große Bedeutung, denn die erste Verpfändung an die Leininger hatte ja Vorrecht. Da verlieh Graf Emich von Leiningen 1375 an Kaiser Karl IV. 5.000 Heller. Für deren Rückzahlung mussten sich die 11 Reichsstädte im Elsass verbürgen. Kaiser Karl IV. Bezahlte das Darlehen aber nicht zurück. Emich hielt sich dann an die Bürgen, die aber auch nicht zahlten. Nun führte er gegen diese eine Fehde, in der die Städte zwar nicht eingenommen werden konnten, aber deren Umland schwer beschädigt wurde. Der Schaden soll sich dabei auf über 100.000 fl. Belaufen haben. Deshalb wurde er vorgeladen vor das Hofgericht in Nürnberg. Der Leininger erschien nicht und verfiel nach damaligem Recht der „Reichsacht“. Da erhielt der Kurfürst von der Pfalz den Auftrag die Falkenburg und die Guttenburg (dies4e beiden Burgen werden bis etwa zum 14. Jh. immer zusammengehörig genannt) um die Pfandsumme von 30.000 fl (Goldgulden) an sich zu nehmen. Jedoch der Kurfürst hatte nicht so viel Geld, sodass er eben wieder an diesen Emich von Leiningen die Hälfte der beiden Burgen, dazu ¾ der dazu gehörigen Dörfer verpfändete. Es wurden zwar Kriegshandlungen vermieden, aber die Kurpfalz zog nunmehr als Miteigentümer hier in das Guttenberger Land ein. Von da an ist die Kurpfalz „Mitherr“ der Herrschaft Guttenberg. Bei der Teilung der Kurpfalz unter den Söhnen Ruprechts II. d.J. 1410 kommen nun die kurpfälzischen Anteile (½ der Burgen, ¼ der Dörfer) zu dem Gebiet des Pfalzgrafen Stephan. Dieser ist der Begründer des Herzogtums Zweibrücken. Von dieser zeit an sind die zweibrücker Herren „Gemeinherren (Mitherren)“ der Herrschaft Guttenberg (1410). Der erste Amtmann der Zweibrücker, der auf der Guttenburg einzog, ist urkundlich bekannt. Es war Amtmann Peter von Zabern (Bergzabern), der mit einem „Keller“ (Verwalter“, zwei Pförtnern und einer Viehmagd auf der Guttenburg Wohnung nahm. Wenn man sich die zugehörigen Familienmitglieder zu den schon dort wohnenden Leininger mit Familie und Personal vorstellt, so war die Burg ja recht stark bewohnt. Als Graf Emich starb teilten sich seine drei Söhne in seinen Besitz. Die Herrschaft Guttenberg bekam sein Sohn Schaffried. Dessen Schicksal beeinflusste stark das der Herrschaft Guttenberg. Schaffried lag immer in Streit mit den Lichtenbergern, einem Adelsgeschlecht auf der Lichtenburg im Elsass. Schaffried gerät in Gefangenschaft und muss sechs Jahre im Burgverließ schmachten, was später dann auch zum Ausscheiden der Leininger aus der Herrschaft Guttenberg führen sollte. Vorher fand jedoch noch ein schwerer Streit zwischen den Vettern Ludwig von Zweibrücken und Friedrich dem Siegreichen statt, der sich zu einem der herbsten Schicksalsschläge für die Dörfer der Herrschaft Guttenberg, besonders der Unteren Herrschaft und Kandel auswirken sollte. Die Auseinandersetzung begann 1455 und endete 1463, brachte aber für das Land so viel Zerstörung wie später im dreißigjährigen Krieg. Hier nur in Kürze: Im Januar 1460 kam der kurpfälzische Vogt von Germersheim und zerstörte das Dorf Langenkandel zur Hälfte. Bald darauf erschien er wieder und zerstörte die andere Hälfte. Was an Vieh und Geräten noch greifbar war, wurde nach Weißenburg verschleppt. Dann kamen anfangs Juli die kurpfälzischen Hagenauer nach Kandel um den zum Trocknen auf den Feldern ausgelegten Flachs zu rauben. Die Minfelder Burgbesatzung kam den Kandelern zu Hilfe und 23 Kurpfälzer wurden getötet und vier gefangen genommen. Dann überfiel der kurpfälzer Germersheimer Vogt ende Juli mit 1300 Mann die Kandeler und Minfelder Gemarkung, schnitt das reife Korn ab und brachte es nach Weißenburg und Steinweiler. Man berichtete von 47 hochbeladenen Kornwagen. Die Hungersnot des kommenden Winters war vorauszusehen. Aber noch im August des gleichen Jahres 1460 erschien der Kurfürst Friedrich der Siegreiche noch einmal persönlich mit seinem Heer um die Minfelder Burg zu belagern. Diese war nur mit 16 Reisigen (= Soldaten) und 122 Bauern verteidigt, sodass sie nach dreitägiger Belagerung übergeben werden musste. Total geschlagen und alle Dörfer der unteren und oberen Gemeinschaft zerstört, war die Herrschaft Guttenberg aus diesem Streit hervorgegangen. Unzerstört war allein nur noch die Burg selbst. Der Burgherr, Schaffried von Leiningen saß aber immer noch in Gefangenschaft auf dem Lichtenberg. Er sollte 1463 frei werben, nachdem er Burg und Amt Guttenberg übereignet hatte. Die Lichtenberger verkauften aber bereits zwei Tage, nachdem Schaffried die urkundliche Verzichterklärung unterschrieben hatte, Burg und Herrschaft weiter an Kurpfalz und Zweibrücken. Auf diese Weise hat nach 200 Jahren die Leininger Herrschaft auf Guttenberg ein Ende gefunden. Die Wittelsbacher traten nun ihren Besitz an und Kurfürst Friedrich und Ludwig von Zweibrücken, die selbst lange Zeit erbitterte Feinde waren, vereinbarten nun die Burg und das Land in Gemeinschaft zu verwalten. Seit dieser Zeit führt die Herrschaft die offizielle Bezeichnung „Gemeinschaft Guttenberg“. Nach Beendigung des Bayerischen Erbfolgekrieges musste Kurfürst Philipp von der Pfalz die Hälfte seines Anteils an Guttenberg - also ¼ - an Zweibrücken abtreten. Alexander von Zweibrücken war nämlich auf der Seite des Kaisers und somit Mitsieger gegen Kurfürst Philipp von der Pfalz. Damit waren die Besitzverhältnisse so verschoben, dass in der Gemeinschaft Guttenberg die zweibrücker ¾ und die Kurpfalz ¼ besaßen. Nun kam im Anfang des 16. Jh. der sogenannte Bauernkrieg. Dies waren Bauernunruhen, an denen sich di9e Untertanen der Herrschaft Guttenberg 1525 auch beteiligten. Was vorher nicht gelungen war, die Guttenburg wurde gestürmt und zerstört. Was seitdem über Schutt und Asche zur Ruine geworben ist, war also nie von Feindeshand, sondern von den eigenen Untertanen vollbracht worden. Der Schultheiß von Minfeld, Hans Bübel und der Kandeler Schultheiß Mattes Yosel waren die Anführer der Bauern. Mit der Belagerung und Übergabe der Stadt Weißenburg endete in unserem Raum der Bauernkrieg. Damit war auch der Bauernkrieg in der Pfalz zu ende. Wir wissen, dass zur Bestrafung der Aufständischen den Bauern im guttenberger Land der „Freie Zug“ wieder genommen wurde und sie damit wieder Leibeigene waren. Wer in einen anderen Ort ziehen wollte, der musste sich daher frei kaufen. Nach der Zerstörung der Guttenburg wurde das Hochgericht nach Dörrenbach verlegt. Im Wehrkirchhof von Dörrenbach wurde nun das Hals- und Blutgericht abgehalten und die vier Türme des Wehrfriedhofs wurden die Gefängnisse. Die zwei oberen Türme waren die die Deliquenten der Oberen Herrschaft bestimmt, die zwei unteren (östlichen) für die Untere Gemeinschaft. Die Einwohner der Unteren Gemeinschaft mussten für die Instandsetzung, Unterhalt usw. der ihnen zugedachten zwei Wehr- und Gefängnistürme aufkommen. Nachdem das Dörrenbacher Rathaus 1591 als Gerichtsstätte erbaut war, diente dies der Abhaltung des Hals- und Blutgerichts. Dagegen wurde die Amtsverwaltung – und das war das Entscheidende für die Herrschaft – in die Minfelder Burg verlegt. Sitz der Verwaltung der Dörfergemeinschaft war Minfeld. Auf die Minfelder Burg konnte man leicht als Amtssitz der Dörfergemeinschaft zurückgreifen, da diese schon 1460 beschossen und zur Kapitulation gezwungen, aber nicht völlig zerstört worden war. Mit dem Bau hatte man ja schon 200 Jahre früher (1340-1350) den Amtssitz für die Untere Herrschaft geschaffen. Der damalige Erbauer war Hanemann von Lichtenberg, der deine Leininger Tochter geheiratet hatte und als Mitgift die Dörfer Freckenfeld, Minfeld, Minderslachen, Höfen und Kandel bekam. D.h. Er durfte die Einkünfte aus diesen Gemeinden so lange entnehmen, bis der Betrag der Mitgift erfüllt war. Das als „Burg“ erbaute feste (=steinerne) Haus versah er mit Gräben und baute es nach und nach zu einer festen Wasserburg aus. Zur Auflösung der Pfandschaft und für die Aufwendungen musste damals Graf Emich von Leiningen 1500 Pfund Heller an die Lichtenberger zahlen. Die Minfelder Burg gehörte also den Leiningern, bis 1463 ganz aus dem Guttenberger Land ausschieden. Sie wurde zunächst Sitz der Vogtei und ab 1525 Sitz der Amtsverwaltung Guttenberg. In der Burg waren der Amtmann und der Landschreiber mit ihren Familien wohnhaft. Später, in der Französischen Revolution, wurde die Burg „Nationalgut“. Sie kam in Privatbesitz und ihr letzter Besitzer Schönlaub hat sie abgerissen. Die Besitzverhältnisse an der Herrschaft Guttenberg änderten sich am Ende des 16. Jh., als das restliche Viertel, das dem Kurfürsten von der Pfalz gehörte, ebenfalls an das Herzogtum Zweibrücken fiel. Als nämlich der Kurfürst Ottheinrich 1559 kinderlos gestorben war, fiel aufgrund des Heidelberger Vertrages dieser Anteil ebenfalls an die Zweibrücker. Von dieser Zeit an waren nun die zweibrücker mit ihren Nebenlinien die Herren des Guttenberger Landes. Beim Augsburger Reichstag 1566 kam ein Vergleich zustande zwischen Herzog Wolfgang von Zweibrücken (einer der bekanntesten Zweibrücker Herzöge) und seinem Vetter Georg-Hans von Pfalz-Veldenz. Dabei wurde die Herrschaft Guttenberg eine Gemeinschaft zwischen den beiden wittelsbacher Linien. So kommen nun die Pfalz-Veldenzer zum Besitz der Herrschaft Guttenberg, was sehr weitreichende Folgen hat. Diese besonders hinsichtlich der Konfessionsverteilung der Bevölkerung, was später noch darzustellen wäre. Das Fürstentum Pfalz-Veldenz wurde durch den Marburger Vertrag 1543 zwischen Herzog Wolfgang und dessen Onkel Ruprecht gegründet. Dieser Hans-Georg wurde der Nachfolger von Ruprecht, hatte aber die Vorstellung, beim Heidelberger Vertrag benachteiligt worden zu sein. Es entstand ein gespanntes Verhältnis, das sich auf Landschreiber und Bedienstete ungünstig auswirkte. Sie konnten es zwei Herren nicht Recht machen. Aus dieser Zeit entstand aus Zwist und Streit eine Menge Schreiberei und Prozesse, die in ihrem Niederschlag (Archivalien) viele Unterlagen für Heimatforscher darstellen, die sich in den Archiven in Speyer, Koblenz, Straßburg und besonders im Gemeinen Staatsarchiv in München befinden. So entnehmen wir einem Bericht des damaligen Landschreibers Atzenhofer von 1619, der von seinem Amtssitz in der Burg Minfeld an seinen Fürsten berichtete. In diesem Bericht an den Pfalz-Veldenzer Fürsten heißt es:
- für Minfeld: „In Minfeld ist der Oberhof ober das Amtshaus für die ganze Herrschaft seitdem die Guttenburg durch ihre Zerstörung im Bauernkrieg in Trümmern liegt. In Minfeld befinden sich 133 „Hausgesäße“ (= Haushaltungen, Familien). Es hat einen Pfarrer, einen Schultheißen (= von oben eingesetzten Bürgermeister) und einen Gerichtsschreiber, der auch zugleich die Schule besorgt. (Eine Schulpflicht gab es damals noch nicht. Schule fand nur im Winter statt und nur für Knaben.) „Auch wird jährlich auf Laurenti ein feiner Markt abgehalten“.
- für Freckenfeld: „Es sind dort 165 Hausgesäße, ein Pfarrer und eine Schule, die vom Glöckner gehalten wird“.
- für Kandel: „Kandel ist ein Marktflecken mit 285 Hausgesäßen. Es hat einen Pfarrer und einen Diakon, der zugleich die Schule führt, einen Schultheißen und einen Gerichtsschreiber. Es hat drei feine Jahrmärkte, einen im Oktober, den „Großen Freitag“ genannt, den anderen im Februar, den „Weißen Freitag“ genannt und einen dritten auf Georgi. Zudem noch einen Wochenmarkt auf dem Freitag, dem Bauernvolk wegen“.
- besonders aufgeführt wird „Minderslachen hat 60 Hausgesäße, gehört zur Pfarrei und Schultheißerei Kandel; Höfen hat 22 hausgesäße.
Über den Dreißigjährigen Krieg sind wenige Unterlagen vorhanden. Aus Niederschriften damaliger Pfarrer wissen wir, dass Graf Mansfeld, der 1621 über den Rhein kam um ins Elsass zu ziehen, in Kandel längere Zeit stationierte. Obwohl er ja zu den Verbündeten zählte, plünderten seine Truppen die Herrschaft Guttenberg aus, sie verhielten sich wie in Feindesland. Nach Mansfeld kam Leopold von Österreich. Er hatte Kroaten bei sich, die die Kirche von Kandel und Umgebung in Brand steckten. Damals verbrannten fast alle Häuser in der Umgebung der Kirche. 1632 wurde Kandel zweimal geplündert. Im ganzen Bereich der Herrschaft Guttenberg gab es noch einen Pfarrer, der seinen Sitz in Dörrenbach hatte, aber in Weißenburg wohnte. Ferner war nur noch ein Diakon in Kandel. Am ende des Dreißigjährigen Krieges lebte nur noch 1/19 der Bevölkerung. Als das Herzogtum Zweibrücken 1681 schwedisch wurde, kam die Herrschaft Guttenberg nicht unter schwedische Herrschaft. Sie gehörte einer Gemeinschaft zwischen Pfalz-Veldenz und Pfalz-Kleeburg. Hier unterschiedet sich das Schicksal der Guttenberger von dem der übrigen zweibrücker. Nach dem kinderlosen Ableben des letzten Veldenzer Herzogs Leopold-Ludwig 1694 endete diese Linie. Es gab Streitigkeiten zwischen den pfälzischen Wittelsbachern und erst 1733 kam es zur Einigung zwischen Kurpfalz und Zweibrücken. Jetzt erhielt Christian, der von der Zweibrücker Seitenlinie Pfalz-Birkenfeld kam, mit französischer Unterstützung das Herzogtum Zweibrücken und damit auch die ganze Herrschaft Guttenberg. Es war zwar ein Gesamtherrschaftsgebiet, jedoch bleibe die Verwaltung der Herrschaft Guttenberg und das Oberamt Bergzabern getrennt. Es wird auch weiterhin bis zur französischen Revolution an zwei getrennten Oberämtern festgehalten. Jedoch die Oberherrschaft übte seit 1680 der französische König über das Land aus. Mit dem Vertrag von Nymwegen gerieten die Gebiete des linken Rheinufers in die Hand Frankreichs. Auf Grund einer Entscheidung der Reunionskammer in Breisach wurde die Herrschaft Guttenburg dem Elsass einverleibt. Man nannte dieses Gebiet „Souveränitätslande“. Das war das Gebiet, das der französische König beanspruchte. Das ist heute von Wichtigkeit, da eine Menge Akten unter dem Stichwort „Souveränitätsakte“ im Archiv in Speyer zu finden sind. Dies besonders für die zeit von 1680 bis 1789. Die Gefälle (= Steuern) fließen den jeweiligen Fürsten, den Herzögen von Zweibrücken zu, jedoch der französische König betrachtet sich als Souverän und die deutschen Fürsten als seine Lehensleute. Es war also nicht mehr der deutsche Kaiser, sondern der französische König, der die höchste Gewalt in der Herrschaft Guttenberg ausübte. Es zeigte sich auch, als jener Herzog Christian III. im Jahr 1735 verstorben war, musste sich dessen Witwe Karoline an den französischen König wenden, um in den Genuss der Gefälle zu kommen. Das ging damals so vor sich, dass der französische König einen Gerichtsvollzieher beauftragte, die Huldigung entgegen zu nehmen. 1735 mussten deshalb sämtliche Schultheißen von Kandel, Minfeld, Freckenfeld usw. in die Burg von Minfeld kommen, um den König von Frankreich zu huldigen. Infolge eines Tauschvertrages mit Kurpfalz kamen 1768 die kurpfälzischen Ämter Seltz und Hagenbach zum Herzogtum Zweibrücken. Sie wurden dem Amt Guttenberg untergeordnet, das zum Oberamt Guttenberg erhoben wurde (das Siegel dieses Oberamtes Guttenberg ist erhalten geblieben). Der damalige Oberamtmann Sadoul, ein Straßburger, ließ sich 1778 in Oberotterbach ein Amtshaus errichten, das heutige „Schlössel“, da ihm die Burg in Minfeld als Wohnsitz nicht mehr komfortabel genug war. Manche Amtmänner vorher wohnten sowieso in Weißenburg, weil die alte Burg in Minfeld (400 Jahre alt) nicht mehr den Ansprüchen des 18. Jh. entsprach. Um die gleiche Zeit wurde auch das Rathaus von Kandell (1773-1775) vom gleichen Baumeister, den Brücken- und Straßenbauinspekteur Christiny von Zweibrückenn erbaut. Beide Häuser sind gut über die beiden Weltkriege gekommen und legen ein Zeugnis ab von der Herrschaft Guttenberg. Die Beschlüsse der französischen Nationalversammlung 1789, nach denen alle früheren Rechte und Pflichten aufgehoben und eine Neueinteilung der Gebiete erfolgen sollte, wurden auch auf das Guttenberger Land übertragen. Der Protest des Herzogs von Zweibrücken war erfolglos, die herzoglichen Beamte wurden verjagt und von der Bevölkerung Gemeinderäte gewählt. Die Dörfer der Oberen Gemeinschaft kamen zum Canton Weißenburg (später zum Kanton Bergzabern). Die Dörfer der Unteren Herrschaft kamen zum Canton Kandel. Kandel war Kantonsstadt geworden und die Herrschaft Guttenberg hat mit der Französischen Revolution ihr Ende gefunden.
Religions- und Kirchengeschichte der Herrschaft Guttenberg
Die Herrschaft Guttenberg war 1530 im gemeinschaftlichen Besitz von Kurpfalz und Zweibrücken. Jakob Schorr der damalige Landschreiber in Minfeld war einer der einflussreichsten Räte und später auch Kanzler des Herzogs von Zweibrücken. Herzog Ludwig trat zwar als einer der ersten deutschen Fürsten der Reformation bei und Jakob Schorr verfasste die Schrift für den Reichstag in Speyer „Ratschlag für den Lutherischen Handel“. Dagegen war de damalige Kurfürst Ludwig von der Pfalz ein Gegner der Reformation und verursachte, dass in der Herrschaft Guttenberg nicht, wie im übrigen Zweibrücker Herzogtum die Reformation eingeführt wurde. In der Herrschaft Guttenberg begann die Reformation jedenfalls noch nicht 1530 wie im übrigen Herzogtum Zweibrücken. Der Nachfolger Friedrich II. war der Reformation günstiger gesinnt, sodass ab 1544 immer mehr Pfarrer sich der neuen Lehre anschlossen. Auch kam eine Reihe reformierter Pfarrer von auswärts. Meist kamen diese aus dem Württembergischen und aus dem Hessischen. In der Herrschaft Guttenberg kann man die Reformation nach der 1. Kirchenvisitation um 1558 nachweisen. IN diesem Jahr wurde von Herzog Wolfgang die Kirchenordnung allgemein verbindlich eingeführt. Die Kirchenvisitationen dienten dazu festzustellen, ob die Pfarrer auch wirklich die neue Lehre verkündeten. ZU diesem Zwecke kamen der Landschreiber, der Amtmann und zwei geistliche Herren von Zweibrücken. Sie prüften die Pfarrer während ihrer kirchlichen Tätigkeit in der Kirche. Sie mussten predigen, die Jugend wurde examiniert. Dann wurde die Bevölkerung in die Kirche bestellt und über die Visitation berichtet. Wenn nötig wurden Belehrungen, manchmal Bestrafungen ausgesprochen. In dieser Zeit, etwa ab 1560, hat man die Kirchenschaffney Guttenberg, die später den Namen Kirchenschaffney Kandel führte, zur Verwaltung des Kirchenvermögens errichtet. Auch die Kirchenschaffneyakten, die sich im Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz in Speyer befinden, sind für den Heimatforscher wichtig. Da ab 1566 die Herrschaft Guttenberg eine Gemeinschaft mit Pfalz-Veldenz war, wurde dies von großer Bedeutung für die Religionszugehörigkeit. Durch Herzog Johann I. Wurde ab 1580 im Herzogtum Zweibrücken statt der lutherischen die calvinistische Konfession (genannt „reformiert“) eingeführt. Sie wurde im ganzen Herzogtum verbindlich. Es gab keine Glaubensfreiheit. Sobald der Herrscher die Religion wechselte, musste die Bevölkerung mitgehen. In der Herrschaft Guttenberg war nur unser Gemeinherr Hans-Georg von Veldenz ein überzeugter Lutheraner und seine Gemahlin, eine Schwedin, sorgte dafür, dass nicht nochmals ein Religionswechsel stattfinden sollte. Nun gab es bei der Einstellung neuer Pfarrer Streitigkeiten, denn es musste ja beide Gemeinschuldner einverstanden sein, die Veldenzer und die zweibrücker. Auch bei Kirchenvisitationen zeigten sich diese Spannungen. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg zogen auch die Reformierten und die Katholiken in geringer Zahl in das Guttenberger Land ein. Wie erwähnt führte ab 1680 Frankreich die Oberherrschaft aus. König Ludwig XIV. Und sein Nachfolger versuchten durch Kapuzinerpatres aus der Schweiz und dem Elsass das Land zu rekatholisieren. Sobald mindestens 7 Familien katholischer Konfession in einem Dorf wohnten, musste die anderen Christen den Chor der Ortskirche zu deren Gottesdienst zur Verfügung stellen. Das Langhaus verblieb meist den Lutheranern. So entstanden die vielen Simultankirchen der Pfalz. In Kandel wurde 1685 eine sogenannte katholische Königspfarrei eingerichtet. So nennt man Pfarreien, die vom katholischen französischen König eingerichtet und bezahlt wurde. Dass dies bei der Benutzung der Kirchen als Simultankirche zu Reibungen führte, ist einleuchtend. Nach einem Bericht des Oberamts Bergzabern an die Regierung in Zweibrücken war die konfessionelle Aufteilung der Dörfer wie folgt: Im Jahr 1754 waren die Christen wie folgt vertreten:
Ort | Hausgesäße | katholisch | lutherisch | reformiert |
Kandel mit Minderslachen und Höfen | 386 | 110 | 270 | 6 |
Minfeld | 40 | 33 | 104 | 104 |
Freckenfeld | 180 | 24 | 154 | 3 |
- ↑ Schreibmaschinenmanuskript eines unbekannten Autors, redaktionell bearbeitet
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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