Hausnotdurft: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung:»Hausnotdurft« ist das, was das Haus braucht oder dessen es bedarf, um die Not zu wenden (was für es notwendig ist, die »Notdurft« im Sinne von Existenzbedarf.<br />»Notdurft« und »Hausnotdurft« bezeichnen inhaltlich dasselbe, nur ist »Hausnotdurft« spezieller auf das Haus bezogen.
;Bedeutung:»Hausnotdurft« ist das, was das Haus braucht oder dessen es bedarf, um die Not zu wenden (was für es notwendig ist, die »Notdurft« im Sinne von Existenzbedarf).<br />»Notdurft« und »Hausnotdurft« bezeichnen inhaltlich dasselbe, nur ist »Hausnotdurft« spezieller auf das Haus bezogen.


===Literatur===
===Literatur===

Version vom 10. Juni 2010, 16:38 Uhr

Bedeutung
»Hausnotdurft« ist das, was das Haus braucht oder dessen es bedarf, um die Not zu wenden (was für es notwendig ist, die »Notdurft« im Sinne von Existenzbedarf).
»Notdurft« und »Hausnotdurft« bezeichnen inhaltlich dasselbe, nur ist »Hausnotdurft« spezieller auf das Haus bezogen.

Literatur

  • Blickle, Renate; Hausnotdurft. Ein Fundamentalrecht in der altständischen Ordnung Bayerns. In: Birtsch, Günter (Hrsg.): Grund- und Freiheitsrechte von der ständischen zur spätbürgerlichen Gesellschaft. Göttingen 1987, 42-64.
  • Schmidt, Heinrich Richard: "Nothurfft vnd Hußbruch" - Haus, Gemeinde und Sittenzucht im Reformiertentum. In: Holzem, Andreas; Weber, Ines (Hrsg.): Ehe - Familie - Verwandtschaft - Vergesellschaftung in Religion und sozialer Lebenswelt. Ferdinand Schöningh, Paderborn - München - Wien - Zürich, 2008; 301- 328.