Säckelmeister: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/ Online-Version des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW)] [http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&darstellung=u&term=Saeckelmeister Säckelmeister] | * [http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/ Online-Version des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW)] [http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&darstellung=u&term=Saeckelmeister Säckelmeister] | ||
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Version vom 3. Juni 2010, 10:40 Uhr
Vorgesetzter einer Geldeinnahme oder eines öffentlichen Schatzes. Das Amt des Säckelmeisters umfasste die Verwaltung der laufenden Einnahmen und Ausgaben und des Landesvermögens (Öffentlicher Haushalt), in der Regel jedoch nicht diejenige des Staats- oder Kriegsschatzes.