Säckelmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Online-Version der „Oeconomischen Encyclopädie von Dr. Johann Georg Krünitz“] [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks18374.htm Seckelmeister]
* [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/ Online-Version der „Oeconomischen Encyclopädie von Dr. Johann Georg Krünitz“] [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks18374.htm Seckelmeister]
* [http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/ Online-Version des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW)] [http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&darstellung=u&term=Saeckelmeister Säckelmeister]
* [http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/ Online-Version des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW)] [http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&darstellung=u&term=Saeckelmeister Säckelmeister]
[[Kategorie:Historisches Amt]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Öffentliches Recht (Schweiz)]]

Version vom 3. Juni 2010, 10:40 Uhr

Vorgesetzter einer Geldeinnahme oder eines öffentlichen Schatzes. Das Amt des Säckelmeisters umfasste die Verwaltung der laufenden Einnahmen und Ausgaben und des Landesvermögens (Öffentlicher Haushalt), in der Regel jedoch nicht diejenige des Staats- oder Kriegsschatzes.

Quellen