Klein Schöppenstedt Nr. 4: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 11. Januar 1625 verheiratete sich Hans Twalckemeyer mit Anna Schönians aus Riddagshausen und übernahm den Hof. Die am 16. November 1624 aufgesetzte Ehestiftung mit folgendem Wortlaut enthält nähere Bestimmungen:
Am 11. Januar 1625 verheiratete sich Hans Twalckemeyer mit Anna Schönians aus Riddagshausen und übernahm den Hof. Die am 16. November 1624 aufgesetzte Ehestiftung mit folgendem Wortlaut enthält nähere Bestimmungen:


''Zu wißen das im Nahmen der Heiligen ungetheilten Dreyfaltigkeit eine Christliche ehe mit Consens undt bewilligung des Ehrwürdigen in Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Reineri Schraders Abten des Closters Riddagshausen alß gerichts und guthsherrn gestiftet vndt volnzogen ist, zwischen Hansen Twalckemeyer von kleinen Scheppenstedt vndt Annen Schonians Jacob Schonians sehl. hinterlaßene Tochter derogestalt, das einer den andern zur Christlichen ehe begehren vndt haben wolle, vndt hat nun M. Bardtoldt Funcke Schaffmeister zue Riddagshausen alß der Braut Stieffvater seiner Stiefftochter der Braut mit zugeben zugesaget wie folget: Einen Camp bey der Claus gelegen mit allen Zugehörigen weihern undt grasblecken, diesen Camp soll der Breutigam erblich vndt eigenthümblich besitzen, vndt nach seinem besten gebrauchen, item hat ehr zugesaget 1 Schfl. reinen Roggen, 3 Schafe mit Lemmern, 2 fette Schweine auf der Dehlen, 2 Speckseiten, 1 Kuhe, ein zweijahriges Rindt, item ein einjahrig fohlen. Item Kasten, Kisten, gerehte vndt Bettgewandt nach ihrem stande, dazu die Vncost zur halben hochzeit abtragen. Dagegen will der Bräutigamb seine braut mit bewilligung des obgedachten Herrn Abtes mit Haus vndt Hof nebst allen Zugehörigen im holze undt felde ./. nichts ausbescheiden ./. bemorgengaben. Was die Fälle anlanget, soll einer des andern erbe sein, es sein erben vorhanden oder nicht, es sterbe der eine oder ander über oder innerhalb Jahr vndt Tage, oder nicht wie es Gott über sie verhengen würde, wenn auch der Breutigamb Hans Twalckemeyer ohne erben mit tode abgehen würde, sol die hinterlaßene witwe im hause ihr lebetage bleiben, auch macht haben darein sich hinwiederumb zu befreyen. Es ist auch weiter wegen der todesfelle abgeredet, das wenn etwa braut vndt breutigamb albeyde ohne erben würden sterben so soll von dem Campe M. Bardtoldt Funcken, schaffmeister vor dem Closter Riddagshausen oder so ehr nicht mehr vorhanden, seiner Fraue, so die Frau auch nicht mehr vorhanden, Bardtoldt Funcken negsten freunden Hundert undt zwanzig R. Braunschweigischer wehrung wieder willig vndt gerne heraußgegeben werden. (Anm. Es soll der Camp keinesweges wieder an des Bardtoldt Funcken erben oder freunde fallen, sondern ihnen wie gesetzet Hundert vndt zwanzig R. heraußgegeben werden vndt sol bey des Hans Twalckemeyers hoffe bleiben.) Weil auch der Breutigamb seinen Vater vndt Mutter noch bey sich im leben hatt, so hat ehr sich erklehret das ehr dieselben die Zeit ihrer beyde lebetage wil mit eßen undt trinken auch Kleidungen versorgen, undt sol ihnen das allergeringste im Hauße nicht versperret oder zugeschloßen werden. Im Falle, das sie sich aber untereinander nicht wegen eßen undt trinken halber konten vertragen, so wollen sie des halben gutts mechtig sein. Weiter hat sich der Breutigamb auch erklehret, das ehr seiner Mutter jarlich einen Himbten Lienß wil säen laßen, item wil ehr ihr geben 3 junge gänße so sie vorhanden vndt ein junges Kalb. Das dieß alß bewilliget bezeugen nachfolgende Persohnen: alß auf des Breutigambs seiten Ehr Petrus Dreyer pastor zu Mascherode von kleinen Scheppenstedt, des breutigambs vater Heinrich Twalckemeyer, Curdt Twalckemeyer, sein bruder, Heinrich Töpken, Andreas Weffeling, Hans Twalkemeyer der breutigamb, alle wonhaftig zue kleinen Scheppenstedt. Auff der braut seiten: M. Bardtoldt Funcken der braut Stieffvater, Tiele Müller, müller zu Eißenbüttel, Hanß Jacobs Hoffmeister von dem Closter Riddagshausen, Heinrich Ebbers, Marten Moßhaken.''
''Zu wißen das im Nahmen der Heiligen ungetheilten Dreyfaltigkeit eine Christliche ehe mit Consens undt bewilligung des Ehrwürdigen in Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Reineri Schraders Abten des Closters Riddagshausen alß gerichts und guthsherrn gestiftet vndt volnzogen ist, zwischen Hansen Twalckemeyer von kleinen Scheppenstedt vndt Annen Schonians Jacob Schonians sehl. hinterlaßene Tochter derogestalt, das einer den andern zur Christlichen ehe begehren vndt haben wolle, vndt hat nun M. Bardtoldt Funcke Schaffmeister zue Riddagshausen alß der Braut Stieffvater seiner Stiefftochter der Braut mit zugeben zugesaget wie folget: Einen Camp bey der Claus gelegen mit allen Zugehörigen weihern undt grasblecken, diesen Camp soll der Breutigam erblich vndt eigenthümblich besitzen, vndt nach seinem besten gebrauchen, item hat ehr zugesaget 1 Schfl. reinen Roggen, 3 Schafe mit Lemmern, 2 fette Schweine auf der Dehlen, 2 Speckseiten, 1 Kuhe, ein zweijahriges Rindt, item ein einjahrig fohlen. Item Kasten, Kisten, gerehte vndt Bettgewandt nach ihrem stande, dazu die Vncost zur halben hochzeit abtragen. Dagegen will der Bräutigamb seine braut mit bewilligung des obgedachten Herrn Abtes mit Haus vndt Hof nebst allen Zugehörigen im holze undt felde ./. nichts ausbescheiden ./. bemorgengaben. Was die Fälle anlanget, soll einer des andern erbe sein, es sein erben vorhanden oder nicht, es sterbe der eine oder ander über oder innerhalb Jahr vndt Tage, oder nicht wie es Gott über sie verhengen würde, wenn auch der Breutigamb Hans Twalckemeyer ohne erben mit tode abgehen würde, sol die hinterlaßene witwe im hause ihr lebetage bleiben, auch macht haben darein sich hinwiederumb zu befreyen. Es ist auch weiter wegen der todesfelle abgeredet, das wenn etwa braut vndt breutigamb albeyde ohne erben würden sterben so soll von dem Campe M. Bardtoldt Funcken, schaffmeister vor dem Closter Riddagshausen oder so ehr nicht mehr vorhanden, seiner Fraue, so die Frau auch nicht mehr vorhanden, Bardtoldt Funcken negsten freunden Hundert undt zwanzig R. Braunschweigischer wehrung wieder willig vndt gerne heraußgegeben werden. (Anm. Es soll der Camp keinesweges wieder an des Bardtoldt Funcken erben oder freunde fallen, sondern ihnen wie gesetzet Hundert vndt zwanzig R. heraußgegeben werden vndt sol bey des Hans Twalckemeyers hoffe bleiben.) Weil auch der Breutigamb seinen Vater vndt Mutter noch bey sich im leben hatt, so hat ehr sich erklehret das ehr dieselben die Zeit ihrer beyde lebetage wil mit eßen undt trinken auch Kleidungen versorgen, undt sol ihnen das allergeringste im Hauße nicht versperret oder zugeschloßen werden. Im Falle, das sie sich aber untereinander nicht wegen eßen undt trinken halber konten vertragen, so wollen sie des halben gutts mechtig sein. Weiter hat sich der Breutigamb auch erklehret, das ehr seiner Mutter jarlich einen Himbten Lienß wil säen laßen, item wil ehr ihr geben 3 junge gänße so sie vorhanden vndt ein junges Kalb. Das dieß alß bewilliget bezeugen nachfolgende Persohnen: alß auf des Breutigambs seiten Ehr Petrus Dreyer pastor zu Mascherode von kleinen Scheppenstedt, des breutigambs vater Heinrich Twalckemeyer, Curdt Twalckemeyer, sein bruder, Heinrich Töpken, Andreas Weffeling, Hans Twalkemeyer der breutigamb, alle wonhaftig zue kleinen Scheppenstedt. Auff der braut seiten: M. Bardtoldt Funcken der braut Stieffvater, Tiele Müller, müller zu Eißenbüttel, Hanß Jacobs Hoffmeister vor dem Closter Riddagshausen, Heinrich Ebbers, Marten Moßhaken.''


''Actum Riddagshausen den 16 Novembris Anno nach vnseres Herrn Christi Geburth 1624.''
''Actum Riddagshausen den 16 Novembris Anno nach vnseres Herrn Christi Geburth 1624.''

Version vom 5. April 2010, 14:34 Uhr

Kothof
Im Altdorf 25.jpg
Im Altdorf 25
Brandversicherungsnummer: Nr. ass. 4
erste Erwähnung: 1539
Lage: Karte

erste Erwähnung 1539

Dieser Hof wird erstmals indirekt im Summar des Landvolks des Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 erwähnt, in dem von 14 Männern[1] die Rede ist.

Bosse Merdorpff 1564

Aber erst im Scheffelschatzregister von 1564 wird der erste nachweisbare Hofbesitzer genannt:

Bosse Merdorpff Hadt 1 Hueffe Landes vom closter zu Rittershausenn, zinnst dem closter
15 g.
Jdem zinst vom Hause vnd Houe
10 g.
Jdem zwey Hopffengartenn vom closter, zinnst
1 ½ R.

Gottshauß,
1 Weise Bosse Merdorpff, zinst 1 R.

Heinrich Twalckemeyer 1605

Das Erbregister von 1605 gibt Heinrich Twalckemeyer, ein Sohn aus dem benachbarten Ackerhof Nr. 1, als Besitzer an. Wie er an den Hof kam, ist unklar, vermutlich durch Heirat.

Hans Twalckemeyer 1624

Am 11. Januar 1625 verheiratete sich Hans Twalckemeyer mit Anna Schönians aus Riddagshausen und übernahm den Hof. Die am 16. November 1624 aufgesetzte Ehestiftung mit folgendem Wortlaut enthält nähere Bestimmungen:

Zu wißen das im Nahmen der Heiligen ungetheilten Dreyfaltigkeit eine Christliche ehe mit Consens undt bewilligung des Ehrwürdigen in Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Reineri Schraders Abten des Closters Riddagshausen alß gerichts und guthsherrn gestiftet vndt volnzogen ist, zwischen Hansen Twalckemeyer von kleinen Scheppenstedt vndt Annen Schonians Jacob Schonians sehl. hinterlaßene Tochter derogestalt, das einer den andern zur Christlichen ehe begehren vndt haben wolle, vndt hat nun M. Bardtoldt Funcke Schaffmeister zue Riddagshausen alß der Braut Stieffvater seiner Stiefftochter der Braut mit zugeben zugesaget wie folget: Einen Camp bey der Claus gelegen mit allen Zugehörigen weihern undt grasblecken, diesen Camp soll der Breutigam erblich vndt eigenthümblich besitzen, vndt nach seinem besten gebrauchen, item hat ehr zugesaget 1 Schfl. reinen Roggen, 3 Schafe mit Lemmern, 2 fette Schweine auf der Dehlen, 2 Speckseiten, 1 Kuhe, ein zweijahriges Rindt, item ein einjahrig fohlen. Item Kasten, Kisten, gerehte vndt Bettgewandt nach ihrem stande, dazu die Vncost zur halben hochzeit abtragen. Dagegen will der Bräutigamb seine braut mit bewilligung des obgedachten Herrn Abtes mit Haus vndt Hof nebst allen Zugehörigen im holze undt felde ./. nichts ausbescheiden ./. bemorgengaben. Was die Fälle anlanget, soll einer des andern erbe sein, es sein erben vorhanden oder nicht, es sterbe der eine oder ander über oder innerhalb Jahr vndt Tage, oder nicht wie es Gott über sie verhengen würde, wenn auch der Breutigamb Hans Twalckemeyer ohne erben mit tode abgehen würde, sol die hinterlaßene witwe im hause ihr lebetage bleiben, auch macht haben darein sich hinwiederumb zu befreyen. Es ist auch weiter wegen der todesfelle abgeredet, das wenn etwa braut vndt breutigamb albeyde ohne erben würden sterben so soll von dem Campe M. Bardtoldt Funcken, schaffmeister vor dem Closter Riddagshausen oder so ehr nicht mehr vorhanden, seiner Fraue, so die Frau auch nicht mehr vorhanden, Bardtoldt Funcken negsten freunden Hundert undt zwanzig R. Braunschweigischer wehrung wieder willig vndt gerne heraußgegeben werden. (Anm. Es soll der Camp keinesweges wieder an des Bardtoldt Funcken erben oder freunde fallen, sondern ihnen wie gesetzet Hundert vndt zwanzig R. heraußgegeben werden vndt sol bey des Hans Twalckemeyers hoffe bleiben.) Weil auch der Breutigamb seinen Vater vndt Mutter noch bey sich im leben hatt, so hat ehr sich erklehret das ehr dieselben die Zeit ihrer beyde lebetage wil mit eßen undt trinken auch Kleidungen versorgen, undt sol ihnen das allergeringste im Hauße nicht versperret oder zugeschloßen werden. Im Falle, das sie sich aber untereinander nicht wegen eßen undt trinken halber konten vertragen, so wollen sie des halben gutts mechtig sein. Weiter hat sich der Breutigamb auch erklehret, das ehr seiner Mutter jarlich einen Himbten Lienß wil säen laßen, item wil ehr ihr geben 3 junge gänße so sie vorhanden vndt ein junges Kalb. Das dieß alß bewilliget bezeugen nachfolgende Persohnen: alß auf des Breutigambs seiten Ehr Petrus Dreyer pastor zu Mascherode von kleinen Scheppenstedt, des breutigambs vater Heinrich Twalckemeyer, Curdt Twalckemeyer, sein bruder, Heinrich Töpken, Andreas Weffeling, Hans Twalkemeyer der breutigamb, alle wonhaftig zue kleinen Scheppenstedt. Auff der braut seiten: M. Bardtoldt Funcken der braut Stieffvater, Tiele Müller, müller zu Eißenbüttel, Hanß Jacobs Hoffmeister vor dem Closter Riddagshausen, Heinrich Ebbers, Marten Moßhaken.

Actum Riddagshausen den 16 Novembris Anno nach vnseres Herrn Christi Geburth 1624.

Dieser Hof wurde dann im 30jährigen Krieg, vermutlich 1643, abgebrannt, dabei kam auch Hans Twalckemeyer ums Leben.[2]

Hermann Pape 1920 und 1935

Landwirtschaftliches Adreßbuch 1920:

  • Besitzer: Kotsaß Hermann Pape
  • Größe: 16,3 ha
    Acker und Garten: 14 ha
    Wiesen: 2 ha
    Hofraum: 0,3 ha
  • Viehstand: 2 Pferde, 8 Rindvieh (davon 5 Kühe), 3 Schweine

Maße und Abkürzungen

1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 120 Ruthen = ¼ Hektar
1 Scheffel (slll) = 10 Himten (h) = ca. 250 kg
1 Reichstaler (R) = 24 Groschen (g)
1 Groschen (g) = 12 Pfennige (₰)
1 ß nie/oldt = 1 neuer/alter Schilling

Literatur

  • Georg Hermann Müller: Das Lehns- und Landesaufgebot unter Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hannover und Leipzig, Hahn'sche Buchhandlung, 1905 (darin: Summar des Landvolks im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539)

Quellen

  • Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (NStWF 24 Alt 6)
  • Kirchenbuch des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572, darin auch Einträge zu Klein Schöppenstedt (NStWF 1 Kb 946)
  • Kirchenbuch von Klein Schöppenstedt 1652 - 1660 (NStWF 1 Kb 957/958)
  • Kirchenbücher von Mascherode 1652 - 1814 (NStWF 1 Kb 862-865)
  • Liste der Erbhofbauern des Ortes Kl. Schöppenstedt um 1935 (NStWF 160 N 62)

Weblinks

Fußnoten

  1. Gemeint sind wohl 4 Ackerleute und 10 Köter.
  2. Hermann Pape, 1936: Mein Vater meinte unser Hof wäre im 30jährigen Kriege abgebrant. (in: Vorbereitungen zum Dorfsippenbuch Klein Schöppenstedt, NStWF 160 N 62)


unbekannt.png Kloster Riddagshausen

Riddagshausen (Neuhof) | Gliesmarode | Querum | Klein Schöppenstedt | Schöppenstedter Turm | Mascherode