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Version vom 3. September 2023, 20:27 Uhr
Meier (Begriffserklärung)
Auch : Majer, Mayer
Vom lat. Major Ursprünglich ein Beamter der Grundherrschaft, welcher die von den Grundholden Zu entrichtenden Zinsen und Gefälle mit der Hauptverwaltung verrechnete und ablieferte. Später ging diese Bezeichnung auf die Verwalter herrschaftlicher Güter und auf die Betreiber eines Wirtschaftshofes (Meierhofes) über. In Österreich wird oft ein an eine größere Land – Guts- Wirtschaft angeschlossenes Gasthaus als Meierei bezeichnet ,in manchen Gegenden Bezeichnung eines Pächters. Abgeleitet davon viele Berufsbezeichnungen, Personennamen und Ortsnamen.
Orte
siehe auch in der Datenbank GOV
- in Bayern Maier
- in Bayern Mairhof
- in Bayern Mayerhofen
- in Bayern Mayrhof
- Meierei (Oststernberg)
- in Bayern und Schleswig-Holstein Meierhof
- in Bayern und Baden-Württembrg Maierhof
- in Bayern und Baden-Württembrg Mayerhof