Müllerei: Unterschied zwischen den Versionen

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(Göpel u. Schöpfrad (Nil))
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Die Inhaber der einzelnen [[Lehen|Lehnsherrschaften]], die im Besitz von [[Bannrecht|Bannrechten]] waren, konnten ihre jeweiligen Untertanen dazu verpflichten, alles Mahlgut in vorbestimmten Mühlen verarbeiten zu lassen. Diese Mühlen waren im Gegensatz zu freien Mühlen sogenannte "Bannmühlen" oder "Zwangmühlen". Die Ausfuhr von Getreide zu anderen Mühlen außerhalb der Herrschaft, die möglicherweise ihre Dienste preiswerter anboten, war dann genauso illegal wie das Einführen von Mahlgut und wurde entsprechend mit "[[Brüchte|Brüchten]]" belegt.
Die Inhaber der einzelnen [[Lehen|Lehnsherrschaften]], die im Besitz von [[Bannrecht|Bannrechten]] waren, konnten ihre jeweiligen Untertanen dazu verpflichten, alles Mahlgut in vorbestimmten Mühlen verarbeiten zu lassen. Diese Mühlen waren im Gegensatz zu freien Mühlen sogenannte "Bannmühlen" oder "Zwangmühlen". Die Ausfuhr von Getreide zu anderen Mühlen außerhalb der Herrschaft, die möglicherweise ihre Dienste preiswerter anboten, war dann genauso illegal wie das Einführen von Mahlgut und wurde entsprechend mit "[[Brüchte|Brüchten]]" belegt.
 
[[Bild:Kom-Ombo02.jpg|thumb|250px|left|Freiluftmuseum Kom-Ombo (Nil): Göpel mit Übertragungswelle]]
====Umfang von Mühlengütern====
====Umfang von Mühlengütern====
Mittelalterliche Mühlen besaßen teiweise den Umfang von Adelsgütern wie z.B.:
Mittelalterliche Mühlen besaßen teiweise den Umfang von Adelsgütern wie z.B.:
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** Der Umfang des Mühlengute beinhaltete das heimgefallene Gut Schwartenbrock: 1629 Designation der Landerye Grotte Shwartenbroich Erbe, vel Baumeister : Erstlich beneben Medenkamp und dem Hove biß an den Diek over 2 1/2 malt 2 Scheppel, Die Meehiede 16 Sch, In dem Oelder Mersche 4 Scheppell, Beneben den Müllen Wegh ahn der Meheheide an 2 Malt gesehes 1 Scheppell, Beneben den Müllen Diek 16 Scheppell, Den Olden Hoff 4 Scheppell, Vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß. In Summa 8 Malt ein Scheppell, vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß.
** Der Umfang des Mühlengute beinhaltete das heimgefallene Gut Schwartenbrock: 1629 Designation der Landerye Grotte Shwartenbroich Erbe, vel Baumeister : Erstlich beneben Medenkamp und dem Hove biß an den Diek over 2 1/2 malt 2 Scheppel, Die Meehiede 16 Sch, In dem Oelder Mersche 4 Scheppell, Beneben den Müllen Wegh ahn der Meheheide an 2 Malt gesehes 1 Scheppell, Beneben den Müllen Diek 16 Scheppell, Den Olden Hoff 4 Scheppell, Vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß. In Summa 8 Malt ein Scheppell, vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß.
*** Hinzu kam noch die später abgeteilte Ölmühle mit mindestens 3 weiteren Bauernerben.
*** Hinzu kam noch die später abgeteilte Ölmühle mit mindestens 3 weiteren Bauernerben.
 
[[Bild:Kom-Ombo03.jpg|thumb|250px|Freiluftmuseum Kom-Ombo (Nil): Schöpfrad]]
===Transportrecht mit Mühlenkarren===
===Transportrecht mit Mühlenkarren===
* 29.01.1625 Lünen: Der Baron de Gent befiehlt und bittet [Heinrich] von und zu [[Haus Schwansbell|Schwansbell]], wieder seine [[Mühlenkarren]] nach [[Lünen]] zu entsenden, damit die Bürger das Mehl verarbeiten können.
* 29.01.1625 Lünen: Der Baron de Gent befiehlt und bittet [Heinrich] von und zu [[Haus Schwansbell|Schwansbell]], wieder seine [[Mühlenkarren]] nach [[Lünen]] zu entsenden, damit die Bürger das Mehl verarbeiten können.
* 25.04.1645 Cappenberg: Johann Reinhard Schade, [[Kloster Cappenberg|Propst zu Cappenberg]], bittet die Stadt Lünen darauf zu achten, dass nach altem Herkommen nur das Stift Cappenberg aufgrund der Mühle zu Alt-Lünen berechtigt ist, Getreide auf Mühlenkarren in die Stadt zu transportieren
* 25.04.1645 Cappenberg: Johann Reinhard Schade, [[Kloster Cappenberg|Propst zu Cappenberg]], bittet die Stadt Lünen darauf zu achten, dass nach altem Herkommen nur das Stift Cappenberg aufgrund der Mühle zu Alt-Lünen berechtigt ist, Getreide auf Mühlenkarren in die Stadt zu transportieren
* 1803-1804 Gesuch des v. Spee´schen Müllers zu [[Wahlfeld]], einen Mühlenkarren ausschicken zu dürfen.
* 1803-1804 Gesuch des v. Spee´schen Müllers zu [[Wahlfeld]], einen Mühlenkarren ausschicken zu dürfen.
===Schöpfrad===
Schöpfräder sind Mühlen, welche selbst um 2000 noch in Einzelfällen im Einsatz an großen Strömen wie der Nil sind. Es handelt sich dabei um ein um eine horizontale Achse rotierendes Rad, welches im unteren Teil so in Wasser taucht,  das die angebrachten offenen Wasserbehälter sich dabei mit Wasser füllen. Im Bereich des höchsten Punktes des Rades entleert die Wasserfüllung dann in eine höher gelegene Auffangrinne, von wo aus ein Bewässerungskanal bis weit in die Wüste hinein gespeist werden kann. Solche Schöpfräder können auch durch weiter abstehende Göpelwerke angetrieben werden. Früher wurden sie auch von Menschenhand betrieben.
[[Bild:Altena-Nieten.jpg|thumb|350px|left|Altena: Mühlenprinzip mit Nietenpresse 1850]]
[[Bild:Altena-Nieten.jpg|thumb|350px|left|Altena: Mühlenprinzip mit Nietenpresse 1850]]
===Müllerei im Metallwesen um 1900===
===Müllerei im Metallwesen um 1900===

Version vom 20. März 2010, 19:14 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Müllerei

Museumsdorf in Kwa Zulu-Natal (SA): Reibstein und Stampfholz im Mörser zur Mehlgewinnung
Wassermühle nach Diderots Enzyklopädie 1762/77, darunter Mühlsteine im Mahlgang

Einführung

In historischen Zeiten und bei Naturvölkern wurde Mehl durch Zerreiben der unterschiedlichen Getreidekörner von der Hand mit Mahlsteinen oder durch Zerstampfen in Mörsern gewonnen, bevor rund 500 Jahre vor der Zeitenwende erste Handmühlen in Griechenland in Erscheinung traten. In diesen Mühlen wurde das Korn mit kegelartigen runden Reibsteinen zerrieben. Ähnliche Verfahren wurden bei der Ölgewinnung aus Oliven angewandt. Schon zu Zeiten der Römer waren diese zunächst mit Menschenkraft betrieben Handmühlen durch immer größere Mahlwerke als "Glockenmühlen" bald mit Eseln oder Pferden betrieben worden, welche sich alsbald immer mehr durchsetzten. Mühlen sind unabhängig von ihrer Antriebsart Maschinen zum Mahlen, Quetschen, Zerreiben, Zerreissen, Sägen etc., Wir kennen sie im landläufigen Sinne als Getreidemahlmühlen, auf welchen die Körner zwischen eng gestellten Mühlsteinen in Mehl umgewandelt werden. Man lässt das Getreide entweder nur einmal die Mühle passiren und erhält so kleiehaltiges Proviantmehl (Flachmüllerei), oder man mahlt zunächst auf Gries, siebt diesen ab und mahlt ihn weiter.

Wassermühle und Heimatmuseum in Marl (Westfalen):

Gozo: Mühle zur Gewinnung von Olivenöl aus römischer Zeit
Gozo: Funktionschema des Kollergangs aus römischer Zeit

Mühlentypen

* Wassermühle
* Windmühle
* Rossmühle

Einsatzarten

* Kornmühle
* Ölmühle
* Lohmühle
* Papiermühle
* Hammerwerk
* Göpel

Mühlenstein

Wegen der Transportkosten wurden früher die zugehörigen Mühlsteine allgemein aus nah bei der Mühle gelegenen Sandsteinbrüchen gewonnen und dort oder vor Ort von den Handwerkern angefertigt, während im 19. Jahrhundert man Porphyr bevorzugte, verschlackten Basalt (Mühlsteinlava, rheinische Mühlen) und besonders poröses Quarzgestein. Die Mühlsteine erhalten durch die Mühlpillen (eiserne Werkzeuge) scherenartig wirkende Rinnen, welche zugleich das Getreide nach dem Umfang des Steines treiben.

Wanne

Wanne = Kornschwinge, zur Reinigung des Getreides. (Beruf: Wannenmacher)

Multerkorn

Das in der Mulde des Maßbrettes des Müllers verbleibende Korn beim Einfüllen des Korns in den Mahlgang der Mühle war als "Multerkorn", die Gebühr der Müllerei für den Mahlvorgang, welcher in der „Multerkiste“ (Moltkasten) gesammelt wurde.

Bannmühle, Zwangsmühle

Das Recht zur Einrichtung und zum Betrieb einer Mühle stand ursprünglich im Heiligen Römischen Reich (HRR) nur dem Kaiser bzw. König zu. Dieser gab das ihm vorbehaltene Recht weiter an die regionalen Territorialfürsten oder reichunmittelbaren Herrschaften, die wiederum andere Unterherren mit der Ausübung der Mühlenrechte belehnen konnten. Diese Vergabe führte häufig zu regionalen und lokalen Auseinandersetzungen der Rechteinhaber untereinander bei unterschiedlichen Interessen.

Die Inhaber der einzelnen Lehnsherrschaften, die im Besitz von Bannrechten waren, konnten ihre jeweiligen Untertanen dazu verpflichten, alles Mahlgut in vorbestimmten Mühlen verarbeiten zu lassen. Diese Mühlen waren im Gegensatz zu freien Mühlen sogenannte "Bannmühlen" oder "Zwangmühlen". Die Ausfuhr von Getreide zu anderen Mühlen außerhalb der Herrschaft, die möglicherweise ihre Dienste preiswerter anboten, war dann genauso illegal wie das Einführen von Mahlgut und wurde entsprechend mit "Brüchten" belegt.

Freiluftmuseum Kom-Ombo (Nil): Göpel mit Übertragungswelle

Umfang von Mühlengütern

Mittelalterliche Mühlen besaßen teiweise den Umfang von Adelsgütern wie z.B.:

  • Urkunde: Am 24.11.1358 verkaufen Wessel von Lembeck und Godeke Wedinctorpe an Bitter von Raesfeld eine Rente von 1 Malter Roggen Dorstener Maß aus dem Gute und der Mühle zu Sickinck im Kspl. Marl für eine Summe Geldes.
    • Der Umfang des Mühlengute beinhaltete das heimgefallene Gut Schwartenbrock: 1629 Designation der Landerye Grotte Shwartenbroich Erbe, vel Baumeister : Erstlich beneben Medenkamp und dem Hove biß an den Diek over 2 1/2 malt 2 Scheppel, Die Meehiede 16 Sch, In dem Oelder Mersche 4 Scheppell, Beneben den Müllen Wegh ahn der Meheheide an 2 Malt gesehes 1 Scheppell, Beneben den Müllen Diek 16 Scheppell, Den Olden Hoff 4 Scheppell, Vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß. In Summa 8 Malt ein Scheppell, vher Koe Wiedde, 4 foder Hew geweß.
      • Hinzu kam noch die später abgeteilte Ölmühle mit mindestens 3 weiteren Bauernerben.
Freiluftmuseum Kom-Ombo (Nil): Schöpfrad

Transportrecht mit Mühlenkarren

  • 29.01.1625 Lünen: Der Baron de Gent befiehlt und bittet [Heinrich] von und zu Schwansbell, wieder seine Mühlenkarren nach Lünen zu entsenden, damit die Bürger das Mehl verarbeiten können.
  • 25.04.1645 Cappenberg: Johann Reinhard Schade, Propst zu Cappenberg, bittet die Stadt Lünen darauf zu achten, dass nach altem Herkommen nur das Stift Cappenberg aufgrund der Mühle zu Alt-Lünen berechtigt ist, Getreide auf Mühlenkarren in die Stadt zu transportieren
  • 1803-1804 Gesuch des v. Spee´schen Müllers zu Wahlfeld, einen Mühlenkarren ausschicken zu dürfen.

Schöpfrad

Schöpfräder sind Mühlen, welche selbst um 2000 noch in Einzelfällen im Einsatz an großen Strömen wie der Nil sind. Es handelt sich dabei um ein um eine horizontale Achse rotierendes Rad, welches im unteren Teil so in Wasser taucht, das die angebrachten offenen Wasserbehälter sich dabei mit Wasser füllen. Im Bereich des höchsten Punktes des Rades entleert die Wasserfüllung dann in eine höher gelegene Auffangrinne, von wo aus ein Bewässerungskanal bis weit in die Wüste hinein gespeist werden kann. Solche Schöpfräder können auch durch weiter abstehende Göpelwerke angetrieben werden. Früher wurden sie auch von Menschenhand betrieben.


Altena: Mühlenprinzip mit Nietenpresse 1850

Müllerei im Metallwesen um 1900

Literatur

  • Theißen, Peter: Mühlen im Münsterland. ISBN 3-89325-900-7 / ISSN 0724-4096
  • Beckmann, Johann: Beyträge zur Geschichte der Erfindungen, Verlag Kummer (Leipzig, 1780)

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