Hultschiner Ländchen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die wichtigste Forschungsmöglichkeit außerhalb der Haushalte bieten die staatlichen Archive. Dort kann man in Matriken, Verkündbüchern, Seelenbeschreibungen, Grundbücher usw. Einsicht nehmen. Matriken sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte.
Die wichtigste Forschungsmöglichkeit außerhalb der Haushalte bieten die staatlichen Archive. Dort kann man in Matriken, Verkündbüchern, Seelenbeschreibungen, Grundbücher usw. Einsicht nehmen. Matriken sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte.
* Hier finden Sie das für jeden Ort zuständige Archiv. Weiters welche Kirchenbücher ab wann verfügbar sind: [http://www.ihff.at IHFF www.ihff.at]
* [[Staatsarchiv Troppau]], online Kirchenbücher unter: [http://matriky.archives.cz/matriky_lite/SearchBean.action]


=== Sonstige Archive ===
=== Sonstige Archive ===

Version vom 16. August 2010, 15:57 Uhr

Hierarchie

Regional > Österreich-Ungarn > Österreich-Schlesien > Hultschiner-Ländchen

Einleitung

Hier wird das historische Hultschiner Ländchen bis zum 1. Weltkrieg behandelt. Das Hultschiner Ländchen war bis 1742 Teil von Österreich-Schlesien, wurde dann von Preußen erobert und ist heute Teil der Tschechischen Republik.


Datei:Lokal Staat Hultschiner-Land.png
Lokalisierung Hultschiner-Ländchen

Flagge

Datei:Fahne Staat Hultschiner-Land.png

Wappen

Datei:Wappen Staat Hultschiner-Land.png


Landesfarben

Die Landesfarben sind xxxx

Allgemeine Information

Das 'Hultschiner Ländchen' war Teil von Österreich-Schlesien bis 1742 und fiel dann an Preußen.


Politische Einteilung

Datei:Karte Staat Hultschiner-Land.png

Alle Orte des Hultschiner-Ländchen

Hier die Liste aller Orte des Hultschiner-Ländchen in Tschechisch und Deutsch.

Kirchliche Einteilung

Die kirchliche Einteilung unterscheidet sich von der staatlichen Einteilung. Details finden Sie bei dem jeweiligen Ort.

Geschichtlicher Abriss

Das Hultschiner Ländchen war seit der Trennung von Mähren am Ende des 14. Jahrhunderts Teil des schlesischen Fürstentums Troppau. Später fiel es an die Habsburger Monarchie. Im Schlesischen Krieg verlor 1742 Habsburg das Hultschiner Ländchen an die Preußen. Es wurde ein Teil Schlesiens. Ab dem 1. Mai 1816 gehörte es zum neu eingerichteten Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Ratibor in Polen (Oberschlesien).

Eine amtliche Volksabstimmung fand nicht statt. Als aber 1919 heraus kam, dass dieses Gebiet an die Tschechoslowakei fallen würde, empfanden die Mährer des späteren Hultschiner Ländchens ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl mit den übrigen Deutschen Schlesiens. Sie begannen, sich wieder stärker als "Oberschlesier mit mährischer Haussprache" zu fühlen. Noch 1919 führten sie eine freiwillige Volksbefragung durch, bei der sich 93,7 % der 48.446 Stimmberechtigten für einen weiteren Verbleib bei Schlesien aussprachen.

1920 wurde es ohne Volksabstimmung der damals neu gegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen. Das geschah mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920. (Artikel 83 des Vertrages lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der Tschechoslowakei auf das Hultschiner Ländchen.“) Das Gebiet wurde von den deutschen Behörden bis zum 4. Februar 1920 geräumt und anschließend von tschechischen Truppen besetzt. Unklar bleibt die Zugehörigkeit der Landgemeinden und Gutsbezirke Sandau, Haatsch und Owschütz, die aufgrund ungenauer Grenzfestlegung vorläufig der Interalliierten Kommission für Oberschlesien unterstellt werden, aber nicht an der Volksabstimmung um Oberschlesien teilnehmen dürfen.

Die endgültige Grenzfestsetzung sah 1924 noch geringfügige Abweichungen vor.

Die weitere Abtretung der Landgemeinden Haatsch und Sandau und der Gutsbezirke Haatsch und Sandau an die Tschechoslowakei gegen die Rückgabe der Kolonie Rakoiec der abgetretenen Landgemeinde Schillerdorf und des Vorwerks Lichtenhof des abgetretenen Gutsbezirks Rohow wurden vom Grenzausschuss am 19. Dezember 1922 beschlossen und durch Note der Botschafterkonferenz vom 23. Januar 1923 bestätigt. Die tschechische Besetzung von Haatsch und Sandau fand am 16. März 1923 statt, die Rücknahme von Lichtenhof und Rakowiec durch Preußen am 8. März 1923.

Damit hatten insgesamt 68 kommunale Einheiten, nämlich 1 Stadtgemeinde, 37 Landgemeinden und 30 Gutsbezirke ihre staatliche Zugehörigkeit gewechselt. Fortan gehörte das Hultschiner Ländchen als politischer Bezirk Hlučin zur Tschechoslowakei.

Im Herbst 1923 erringen die deutschen Parteien bei den ersten tschechoslowakischen Kommunalwahlen im Hultschiner Ländchen insg. 76,4 % der Stimmen.

Entsprechend dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 wurde das Hultschiner Ländchen am 1. Oktober 1938 deutsch besetzt. Der politische Bezirk Hlucin trug fortan wieder die frühere deutsche Bezeichnung Hultschin. Er umfasste den Gerichtsbezirk Hultschin. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Hultschin die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Hultschin förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Hultschin nicht zum neuen Reichsgau Sudetenland, sondern sein Gebiet wurde wieder in den Landkreis Ratibor in der preußischen Provinz Schlesien zurückgegliedert.

1945 ging das Gebiet erneut an die Tschechoslowakei. Die Bevölkerung war bis zur Vertreibung der Sudetendeutschen überwiegend deutsch; zum Teil bestand sie aus tschechischen Schlesiern. Heute wohnen hier überwiegend Tschechen. Die tschechische Bezeichnung für 'Hultschiner Ländchen' ist tschechisch Hlučinsko.

Genealogische und historische Quellen

Hier: Nur die dem Staat insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.

Bibliographie

Hier: Nur die dem Staat insgesamt zugeordneten Referenzen aufführen.

Genealogische Werke

kein Eintrag

Historische Werke

kein Eintrag

Weitere Literatur

kein Eintrag

Ortslexika und Karten

Ortslexika

Karten

  • Bundesamt für das Eich- und Vermessungswesen, Wien www.bev.gv.at. Auch historische Karten!

Archive und Bibliotheken

Staatliche Archive

Die wichtigste Forschungsmöglichkeit außerhalb der Haushalte bieten die staatlichen Archive. Dort kann man in Matriken, Verkündbüchern, Seelenbeschreibungen, Grundbücher usw. Einsicht nehmen. Matriken sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte.

Sonstige Archive

  • Heraldisch genealogische Gesellschaft "Adler"

Universitätsstrasse 6/9b A-1090 Wien

www.adler-wien.at

Die Gesellschaft "Adler" wurde bereits 1870 gegündet. Sie verfügt über eine genealogische Spezialbibliothek, mit Todesanzeigensammlung, Wappenbildkartei, Siegelsammlung und laufende Publikationen.

Weitere lokale Archive finden Sie in den untergeordneten Seiten.

www.oesta.gv.at Archivübersicht

Bibliotheken

Weitere wichtige Bibliotheken finden Sie unter Wien.

LDS/FHC

Genealogische Forschungsstellen der 'Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage' (Mormonen).

Die Kirche und die dazu gehörende Genealogische Gesellschaft von Utah, in Salt Lake City, Utah, USA, bzw. ihre europäische Zentrale (Im Rosengarten 25a, D-61118 Bad Vilbel, BRD) verfilmt aus religiösen Gründen in aller Welt personenbezogene Akten (meist Kirchenbücher). Von Böhmen sind nur wenige Verfilmungen verfügbar.

In Salt Lake City ist ein großes Zentrum für Familienforschung eingerichtet. Die Filmrollen und Microfishes sind in den Rocky Mountains in riesigen unterirdischen Hallen gelagert. Duplikate dieses Materials werden Familienforschern in aller Welt gegen ein geringes Entgelt in zahlreichen Familienforschungsstellen (FHCs) zur Verfügung gestellt.

Voranmeldung erforderlich! Es wird nicht religiös geworben.

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IHFF Genealogie Gesellschaft mbH., Ing. Gundacker Felix

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Etymologie und Sprache

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Genealogische Internetseiten

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Hier sind private E-Mailadressen und Homepages von Ahnenforschern gelistet. Diese Personen bieten Information, Nachschau und teilweise auch Scan bzw. Kopien in ihre Unterlagen an. Detail bitte direkt erfragen.