Baden/Staatshandbuch 1880/215: Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>{{Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Baden (1880)|214|237|216|unvollständig}}</noinclude>
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: Beilegung von Zwistigkeiten unter den Notaren auf Antrag der Betheiligten;
: Entwerfung und Aenderung ihrer Gescchäftsordnung;
: Festsetzung und Verwaltung der wegen des Aufwandes für gemeinschaftliche Angelegenheiten nothwendigen Beiträge.
: Notariatskammern sind in Konstanz, Freiburg, Offenburg, Karlsruhe und Mannheim.
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(Zur Zeit des Druckes noch nicht constituirt.)

Version vom 4. September 2016, 15:43 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Beilegung von Zwistigkeiten unter den Notaren auf Antrag der Betheiligten;
Entwerfung und Aenderung ihrer Gescchäftsordnung;
Festsetzung und Verwaltung der wegen des Aufwandes für gemeinschaftliche Angelegenheiten nothwendigen Beiträge.
Notariatskammern sind in Konstanz, Freiburg, Offenburg, Karlsruhe und Mannheim.

(Zur Zeit des Druckes noch nicht constituirt.)