Grafschaft Steinfurt: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen; | Bereits in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts erscheinen urkundlich Dynasten von Steinvorth oder, wie sie in den späteren niederdeutsch geschriebenen Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts immer heissen, Herrn vom (oder to) Stenvorde (Steynvorrde). In der fehdelustigen Zeit des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts und Anfangs des fünfzehnten fehlte es auch diesen Herren nicht an mancherlei Händeln, namentlich mit den umliegenden Klöstern und auch mit dem Bischofe von Münster, von dem es in einem betreffenden päpstlichen Erlasse des Jahres 1400 heisst, dass er sich „juxta morem patriae“ (nach der Sitte seines Heimatslandes) in kriegerische Händel zur Ausbildung seines Territoriums einzulassen pflege. Wiederholt kam es dabei auch zu [[Exkomniunikation|Excomniunicationen]], die jedoch immer bald nach schiedsrichterlicher Beilegung der Streitigkeiten, wieder aufgehoben wurden. Aber erfolglos waren diese Widerstandandskämpfe nicht, denn durch dieselben gelang es vor allen in dem „Münsterlande" (der Diözese des Stiftes Münster) gelegenen Herrschaften nur der [[Herrschaft Gemen]] und der '''Herrschaft Steinfurt''' ihre Landeshoheit auf Dauer fest zu begründen. | ||
* 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen; | |||
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Version vom 25. Januar 2010, 15:03 Uhr
Steinfurt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Steinfurt (Begriffserklärung). |
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Grafschaft Steinfurt
Früherwähnung
Name
- 1129 „Stein¬norde"; 1134 „Steinuorth"; 1134 „Steinfurt"; 1166 „Steinvurde"; 1206 „Stenvorde"; 1226 „Stenfordia";
Oberhof Steinfurt
- 1177 „villa Stenuorthe" ;
Burg Steinfurt
- 1247 wird die Burg Steinfurt genannt; 1285 „Borchstenvor¬de"
Bündnis gegen Territorialeingliederung
Bereits in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts erscheinen urkundlich Dynasten von Steinvorth oder, wie sie in den späteren niederdeutsch geschriebenen Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts immer heissen, Herrn vom (oder to) Stenvorde (Steynvorrde). In der fehdelustigen Zeit des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts und Anfangs des fünfzehnten fehlte es auch diesen Herren nicht an mancherlei Händeln, namentlich mit den umliegenden Klöstern und auch mit dem Bischofe von Münster, von dem es in einem betreffenden päpstlichen Erlasse des Jahres 1400 heisst, dass er sich „juxta morem patriae“ (nach der Sitte seines Heimatslandes) in kriegerische Händel zur Ausbildung seines Territoriums einzulassen pflege. Wiederholt kam es dabei auch zu Excomniunicationen, die jedoch immer bald nach schiedsrichterlicher Beilegung der Streitigkeiten, wieder aufgehoben wurden. Aber erfolglos waren diese Widerstandandskämpfe nicht, denn durch dieselben gelang es vor allen in dem „Münsterlande" (der Diözese des Stiftes Münster) gelegenen Herrschaften nur der Herrschaft Gemen und der Herrschaft Steinfurt ihre Landeshoheit auf Dauer fest zu begründen.
- 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen;
Familienname
Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.
- 1129 Rudolf von Steinfurt.
Vogtei über das "domum Bossnippe"
Die Edelherren von Steinfurt, Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem Kloster Beate Mariae zu Münster für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und „domum Bossnippe“.
Familie von Steinfurt
Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die Grafschaft Bentheim erbte und damit an die Grafen von Bentheim.
Erbteilung
1454 wurden Bentheim und Steinfurt in zwei Linien verselbständigt.
Reichsgrafschaft
1495 wurde Steinfurt zum Schutz vor dem Territorialanspruch des Hochstiftes Münster dem Reich als Lehen aufgetragen und zur Reichsgrafschaft erhoben. Sie zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1716 wurde sie nach einem langjährigen Prozeß auf Stadt und Kirchspiel Burgsteinfurt beschränkt. 1804 wurde Bentheim mit ihr vereinigt.
Preußen
1806 kam sie mit 1,5 Quadratmeilen Gebiet zum Großherzogtum Berg, 1811 an Frankreich, 1815 an Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.
Literatur
- Bau- und Kunstdenkmäler, Kreis Steinfurt,
- Castelle, F., Unse stat to Stenvorde, 1947
- Regelmeier, B., Die Johanniterkommende zu Steinfurt, Münst. Diss. 1912, i. W. Z. Bd. 69
- Löwe, W., Das Gerichtswesen der Graf¬schaft Steinfurt, Münst. Diss. 1913
- Nerlich, 0., Der Streit um die Reichsunmittelbarkeit der ehe¬maligen Herrschaft u. späteren Grafschaft Steinfurt bis zum Flinteringischen Vertrage (1569), Münst. Diss. Hildesheim 1913
- Döhmann, G., Das älteste Lehenbuch der Herrschaft Steinfurt, in Beiträgen zur Geschichte der Stadt und Grafschaft Steinfurt, Heft III, Münster 1906.