Amtsgerichtsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Amtsgerichtsbezirk''' ist | Der '''Amtsgerichtsbezirk''' bezeichnet den Bereich (Gerichtsbezirk), für den ein [[Amtsgericht]] örtlich zuständig ist.<ref>{{Wikipedia-Link|Gerichtsbezirk|Gerichtsbezirk}}</ref> | ||
== Einzelne Definitionen == | == Einzelne Definitionen == | ||
Version vom 31. Oktober 2009, 16:51 Uhr
Der Begriff
Der Amtsgerichtsbezirk bezeichnet den Bereich (Gerichtsbezirk), für den ein Amtsgericht örtlich zuständig ist.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
202 - Amtsgerichtsbezirk - {deu=Amtsgerichtsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amtsgerichtsbezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.