Portal:Grafschaft Mark/Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Ältere Gerichtsverfassung:''' <br/> | '''Ältere Gerichtsverfassung:''' <br/> | ||
Die historischen märkischen Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich. | Die historischen märkischen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich. | ||
'''Kirchspielsverfassung:''' <br/> | '''Kirchspielsverfassung:''' <br/> | ||
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein. | Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein. |
Version vom 27. Oktober 2009, 14:01 Uhr
Ältere Gerichtsverfassung:
Die historischen märkischen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich.
Kirchspielsverfassung:
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.