Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Links)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das lateinische Wort "municipium" heißt übersetzt "Landstadt".
== Bedeutung ==
== Bedeutung ==
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten.  
Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung,  
Seit der [[Kaiserreich Frankreich|Franzosenzeit]] vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die [[Munizipalverfassung]],  
d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale"  
d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale"  
festgelegt sind.  
festgelegt sind.  
Zeile 10: Zeile 8:


In den höheren Verwaltungsebenen findet man
In den höheren Verwaltungsebenen findet man
- die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt)
- die [[Mairie]] (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt)
- die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht)
- die [[Kanton|Kantone]] (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht)
- die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis)
- die [[Arrondissement|Arrondissements]] (ähnlich dem Landkreis)
- die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)
- die [[Departement|Departements]] (vergleichbar mit Regierungsbezirk)


(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
(Zitiert aus einem Beitrag von '''Karl Heinz Scheuren''' in der RUHR-mailingliste.)
Zeile 21: Zeile 19:


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]]

Version vom 3. März 2009, 16:27 Uhr

Bedeutung

Das lateinische Wort "municipium" bedeutet eine eigenständige Gemeinde mit gewissen Kompetenzen und Zuständigkeiten. Seit der Franzosenzeit vor 200 Jahren haben wir im Linksrheinischen die Munizipalverfassung, d.h. eine Art Gemeindeordnung, worin die Rechte und Pflichten einer "commune municipale" festgelegt sind. Auch ist genau beschrieben, wie man Gemeinde-Rat wird und was man als solcher zu tun hat. Diese Gemeinde steht in der Hierarchie über den kleinsten Wohnplätzen (Rotten, Weiler, Industrieanlagen, Klöster und Kapellen, Einzelhäuser).

In den höheren Verwaltungsebenen findet man - die Mairie (Bürgermeisterei; hier z.B. das Standesamt) - die Kantone (etwa "Verbandsgemeinde"; hier z.B. das Friedensgericht) - die Arrondissements (ähnlich dem Landkreis) - die Departements (vergleichbar mit Regierungsbezirk)

(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)

Links