Gutsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(+ Quellenangaben)
Zeile 2: Zeile 2:


== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
'''Gutsbezirk''' ist ...<ref>Quelle bitte hier ergänzen</ref>
Ein '''Gutsbezirk''' war meist kleine kommunale Einheit, verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Es gab keine Gemeindevertretung. Die Einwohner hatten auch kein Wahlrecht.


Gutsbezirke in [[Preussen]] wurden durch Gesetz des Preußischen Landtags vom 12. Dezember 1927 aufgelöst.<ref>vgl. http://library.fes.de/arbwo/pdf/1928-01.pdf </ref>
Die Auflösung der Gutsbezirke in [[Preussen|Preußen]] wurden per Gesetz vom Preußischen Landtags am 12. Dezember 1927 beschlossen.<ref>http://library.fes.de/arbwo/pdf/1928-01.pdf</ref>
 
Am 30.09.1929 sind die meisten Gutsbezirke aufgelöst worden. Auf Grund von Vorschlägen der Landräte wurden sie in benachbarte Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt oder der gleichnamigen Landgemeinde eingegliedert.<ref>{{Wikipedia-Link|Gutsbezirk}}</ref>
 
Die Details der Auflösung/Umwandlung der Gutsbezirke wurden in den Amtsblättern der Regierungsbezirke veröffentlicht. Abschriften sind unter ''Amtsbezirke'' aufgeführt bei: Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945<ref>Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945 http://www.territorial.de</ref>.


== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==
Zeile 17: Zeile 21:


===Eigenschaften===
===Eigenschaften===
Kann eine (einzelne) Position haben (nein); kann an einem Ort stehen (nein); kann etwas repräsentieren (nein)
''Kann'' eine Position haben (Koordinaten).


Ein Gutsbezirk hat keine Position. Zu einem Gutsbezirk gehört ist den meisten Fällen ein Gut, das mit einer Position versehen ist.
Ein Gutsbezirk hat keine Position. Zu einem Gutsbezirk gehört ist den meisten Fällen ein Gut, das mit einer Position versehen ist.

Version vom 1. Januar 2010, 11:05 Uhr

Nuvola-gnome-devel.svg Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung. Wer sich an der Beschreibung der GOV-Objekttypen beteiligen möchte, kann sich im GOV-Projektbereich und auf der projektbegleitenden Mailingliste informieren.

Der Begriff

Ein Gutsbezirk war meist kleine kommunale Einheit, verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Es gab keine Gemeindevertretung. Die Einwohner hatten auch kein Wahlrecht.

Die Auflösung der Gutsbezirke in Preußen wurden per Gesetz vom Preußischen Landtags am 12. Dezember 1927 beschlossen.[1]

Am 30.09.1929 sind die meisten Gutsbezirke aufgelöst worden. Auf Grund von Vorschlägen der Landräte wurden sie in benachbarte Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt oder der gleichnamigen Landgemeinde eingegliedert.[2]

Die Details der Auflösung/Umwandlung der Gutsbezirke wurden in den Amtsblättern der Regierungsbezirke veröffentlicht. Abschriften sind unter Amtsbezirke aufgeführt bei: Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945[3].

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

108 - Gutsbezirk - {deu=Gutsbezirk, pol=obszar dworski}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist Gutsbezirk,

Eigenschaften

Kann eine Position haben (Koordinaten).

Ein Gutsbezirk hat keine Position. Zu einem Gutsbezirk gehört ist den meisten Fällen ein Gut, das mit einer Position versehen ist.

Hierarchie - untergeordnete Objekte

Gebiet Zeitraum Ebene 1 Ebene 2
Deutschland ab 1871 bis 1927/1929 Gutsbezirk Wohnplatz oder ein Orts-Objekt mit oder ohne Position


Am untergeordneten Objekt steht im GOV-Quicktext:

gehört zu <GOV-Kennung>,

worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Gutsbezirks ist.
Beispiel Vorwerk Hoch Fietz im GOV. Hierin ist FIEETZJO94DB die GOV-Kennung des Gutsbezirkes, zu der das Vorwerk gehört. Das Vorwerk wird in der Quelle als Wohnplatz genannt, daher die Bemerkung in der Quellenangabe.

FIEETZJO94DC
	gehört zu FIEETZJO94DB sagt source_185945,
	heißt  (auf deu) Hoch Fietz sagt source_185945 (Wohnplatz 1.115),
	ist (auf deu) Vorwerk,
	liegt bei 54.1°N 18.33°O;

Hierarchie - übergeordnete Objekte

Der Gutsbezirk kann folgenden Objekten zugeordnet sein:

Gebiet Zeitraum Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3
Deutschland ab 1871 bis 1927/1929 Regierungsbezirk Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis Gutsbezirk
Preußen ab 1815 bis 1927/1929 Regierungsbezirk Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis Gutsbezirk


Im GOV-Quicktext des Gutsbezirk-Objektes steht:

gehört zu <GOV-Kennung>,

worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Objektes darüber ist.
Beispiel Gutsbezirk Alt Fietz im GOV. Hierin ist object_218095 die GOV-Kennung des Kreises.
Die Gutsbezirke wurden in Deutschland fast alle aufgelöst. Im Beispiel ist 1920 das Jahr der Auflösung.

FIEETZJO94DB
	gehört zu object_218095 sagt source_185945,
	heißt  (auf deu) Alt Fietz sagt source_185945 (Gutsbezirk 1.115),
	ist bis 1920 (auf deu) Gutsbezirk;

Besonderheiten

Oftmals besteht ein Ort aus einem Gutsbezirk und einer gleichnamigen Landgemeinde. Dann sollten beide Objekte angelegt werden.

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

Verweis auf Gesetze, Bücher

  1. http://library.fes.de/arbwo/pdf/1928-01.pdf
  2. Artikel Gutsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945 http://www.territorial.de