Topographie Holstein 1841/A-H/215: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Kirche wurde im Jahre 1618 erbauet, späterhin vergrößert, und 1829 sehr verschönert; sie hat eine sehr gute Orgel, und der Altar ist durch ein Gemälde des Professors Schule, Jesus am Oelberge darstellend, geziert.
:Kaufleute, Handwerker, Professionisten und Gewerbetreibende sind hier: 13 Gewürz- und Farbewaarenhändler, 12 Seiden- und Tuchhändler, 6 Weinhändler, 5 Holzhändler, 5 Steinzeughändler, 4 Getraidehändler, 2 Eisenwaarenhändler, 2 Lederhändler, 1 Leinenhändler, 36 Schuster, 33 Brannteweinbrenner, 23 Bäcker, 19 Schneider, 19 Tischler, 15 Schlachter, 12 Rollfuhrleute, 10 Böttcher, 6 Gläser, 6 Klempner, 6 Schmiede, 4 Barbierer, 4 Weißgärber, 4 Schlösser, 4 Zimmerleute, 4 Prahmführer, 3 Maurer, 3 Goldschmiede und 3 Uhrmacher. - Von den Gasthöfen gehören 6 zu den größten.
:An der Kirche stehen 2 Prediger; zur Wahl präsentirt der Magistrat, und die Gemeinde wählt. Das Diaconat ward 1620 errichtet.
:Im Jahre 1841, den 9. Juli, ward ein neues Schauspielhaus eingeweiht.
:Eingepfarrt sind: das, mit der Stadt rücksichtlich der Jurisdiction, der Schul- und Armenverhältnisse verbundene, sogenannte {{Sperrschrift|lübsche Recht}} (2 Höfe, 31 Parcelen und 13 Wohnungen) namentlich am {{Sperrschrift|Cremper-Rhin, Holländergang, am Steindamm, hinter'm Kirchhof}} und {{Sperrschrift|am Neuendeiche}}. Die {{Sperrschrift|Blomesche-Wildniß}}, mit Ausnahme einiger in Borsfleth eingepfarrten Höfe und Kathen, {{Sperrschrift|am Neuendeich, am Steindamm, am Altendeich}} (z. Thl.), {{Sperrschrift|am Rhin}}. Einige Höfe und Stellen der Cremper Marsch (Amt Steinburg), {{Sperrschrift|Neuerdeich, Bunterhof}}.
:Nahe vor der Stadt liegt eine Thranbrennerei; auch ist hier eine Ziegelei, welche gute Mauersteine aus dem Hafenschlick liefert.
:Als das Schloß abgebrochen ward, blieben die Schloßkirche und der Thurm stehen, aber Gottesdienste darin nicht gehalten worden. Der Schloßprediger, welcher von dem Könige ernannt wird, predigt seitdem in der Stadtkirche.
:Der Hafen, welcher durch den Ausfluß des Rhins in die Elbe gebildet wird, ist sicher und geräumig. - Der Zolldistrict Glückstadts hat 95 Fahrzeuge zu 1008 {{Bruch|1|2}} C. L. und 25 Jollen und Kähne zu 66 {{Bruch|1|2}} C. L. Am Hafen sind 2 Schiffswerfte.
:Eine katholische Capelle ist hier im Jahre 1686 erbauet, welche im Innern recht freundlich ist und auch eine Orgel hat. Geistliche sind jetzt dabei nicht angestellt.
:Der König Christian VI. hatte die Absicht in Glückstadt eine Docke anzulegen, die aber wegen verschiedener Hindernisse nicht zu Stande kam.
:Oeffentliche Anstalten sind hier: das {{Sperrschrift|Armenhaus}} (im Jahre 1783 aus 4 alten Armenhäusern combinirt), in welchem 24 arme Personen der Bürgerschaft Wohnung, Kleidung u. s. w., und wöchentlich 12 β und außer diesen 2 andere freie Wohnung erhalten; zu diesem Armenhause gehört ein Garten. Das {{Sperrschrift|alte Krankenhaus}}, worin 28 Verarmte freie Wohnung haben. Das {{Sperrschrift|Armenhospital}}, worin hiesige und fremde Kranke verpflegt werden. Die {{Sperrschrift|Armen-Arbeitsanstalt}} und {{Sperrschrift|Arbeitsschule}}, welche Verarmten nebst ihren Kindern durch Arbeit einen Theil ihres Unterhalts zu verdienen giebt. Die Zahl der Kinder beträgt 60-80.
:Glückstadt ist zu keiner Pflugzahl angesetzt, und zahlt weder Contribution noch Grundsteuer; die außerordentliche Pflugzahl beträgt 55. Das Areal auf welchem die Stadt steht, beträgt 134 Steuert. Von den Außendeichsländereien, welche der König Christian V. am 12. April 1624 der Stadt zum Besten der Kirche und Schule schenkte, bezieht die Kirchencasse jährlich etwa 1700 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]].
:Ein Vermächtniß eines Capitals, (10,125 [[Bild:Mark 3.svg|18px]]) von dem Justizrathe Carl Ferber, Carolusgelder genannt, dessen Zinsen zur Unterstützung solcher Armen verwandt werden, die nichts aus der Armencasse erhalten.
:Der Stadtmagistrat besteht aus einem Präsidenten, einem Bürgermeister und zwei Rathsverwandten. Der Stadtsecretair ist zugleich entweder Bürgermeister oder Rathsverwandter. Das Deputirten-Collegium bilden 8 Stadt-Deputirte.
:In der Stadt sind 6 Schulen außer mehreren Aufsichtsschulen; die Gelehrtenschule, reorganisirt durch ein Regulativ vom 14. März 1825, hat 4 Lehrer; die Hauptknabenschule in 2 Classen, 2 Lehrer; die Hauptmädchenschule in 2 Classen, 1 Lehrer; die Garnison- und Freischule in 2 Classen, jede ihren eigenen Lehrer, und außerdem sind noch 2 Elementarschulen, von welchen die eine Probeschule der wechselseitigen Schuleinrichtung für die Probstei Münsterdorf ist.
:Das Stadtgericht bildet der Magistrat, von welchen alle Streitsachen der Bürger und Einwohner, insofern sie nicht unter dem <tt>'''foro superiori'''</tt> oder <tt>'''militari'''</tt> stehen, entschieden werden. Nur über Schuldklagen unter 10 [[Bild:Reichsthaler.svg|18px]] wird von dem Consulat entschieden.
:In Glückstadt ist ein {{Sperrschrift|Zucht-}} und {{Sperrschrift|Werkhaus}} für die Herzogthümer Schleswig und Holstein. Das alte Zuchthaus liegt auf dem Rethhövel; es werden Züchtlinge darin aufbewahrt, welche zu mehr als sechsjähriger Gefangenschaft verurtheilt sind; jetzt etwa 230 Männer und 50 Frauenzimmer. Das Nebenhaus ist für Frauenzimmer bestimmt, denen eine geringere als sechsjährige Strafzeit zuerkannt ist. Das neue Zuchthaus in der Stadt selbst brannte am 9. Juli 1839 ab, und ist bis jetzt nicht wieder aufgebauet; es befanden sich darin über 380, nicht auf 6 Jahre verurtheilte, Männer.
:Der Stadtpräsident und der Stadtsecretair, welcher vom Magistrate gewählt wird, ist zugleich Senator, und beide sind die einzigen gelehrten Mitglieder des Magistratscollegiums. Der älteste Senator rückt bei eintretender Vacanz als Bürgermeister auf, und hat, wenn er als Stadtsecretair in diese Stelle aufrückt, die Geschäfte des Consulats; wenn der Bürgermeister ein Nichtgelehrter ist, so hat sie der Stadtpräsident zu besorgen.
:Beide Zuchthäuser haben eine eigene Kirche, und seit 1838 ist bei derselben, wie früher, wieder ein eigener Prediger angestellt.
:Ein besonderes Gericht bildet noch das sogenannte Bürgerrecht. Die Bürger werden nach Corporalschaften dazu angesagt, und das Gericht wird gewöhnlich alle 14 Tage unter Vorsitz des Stadtvogts und unter Beisitz des Bürgermeisters und der beiden Rathsverwandten gehegt. Dieses Gericht hatte früher eine größere Bedeutung und war zugleich Criminalgericht, vor welchem Fiscal und Defensor öffentlich verhandelten, welches aber dann die Sache an den Magistrat zum Spruch verwies. Jetzt wird dieses Gericht nur nach gehöriger Bekanntmachung gehalten, um die Häuser, welche im Gebiete der Stadt verkauft sind, zur Ueberfrage zu stellen. Wenn nach dreimaliger Ueberfrage gegen den Verkauf nichts eingewendet oder keine dingliche Ansprüche an das verkaufte Haus gemacht worden sind, so wird es dem Käufer adjudicirt und demselben im Schuld- und Pfandprotocolle zugeschrieben. Eine gemachte Einsage muß als arrestatorische Maaßregel, binnen 14 Tagen beim Magistrate justificirt werden. - Der Magistrat bildet zugleich das Criminalgericht.
:Die Einwohner der Stadt sind zu den, nahe bei Glückstadt belegenen, 3 Erbpachtsmühlen zwangspflichtig.
:Es werden 3 Märkte gehalten: eines auf Cantate, eines vom Freitage

Aktuelle Version vom 20. Oktober 2009, 15:08 Uhr

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Kaufleute, Handwerker, Professionisten und Gewerbetreibende sind hier: 13 Gewürz- und Farbewaarenhändler, 12 Seiden- und Tuchhändler, 6 Weinhändler, 5 Holzhändler, 5 Steinzeughändler, 4 Getraidehändler, 2 Eisenwaarenhändler, 2 Lederhändler, 1 Leinenhändler, 36 Schuster, 33 Brannteweinbrenner, 23 Bäcker, 19 Schneider, 19 Tischler, 15 Schlachter, 12 Rollfuhrleute, 10 Böttcher, 6 Gläser, 6 Klempner, 6 Schmiede, 4 Barbierer, 4 Weißgärber, 4 Schlösser, 4 Zimmerleute, 4 Prahmführer, 3 Maurer, 3 Goldschmiede und 3 Uhrmacher. - Von den Gasthöfen gehören 6 zu den größten.
Im Jahre 1841, den 9. Juli, ward ein neues Schauspielhaus eingeweiht.
Nahe vor der Stadt liegt eine Thranbrennerei; auch ist hier eine Ziegelei, welche gute Mauersteine aus dem Hafenschlick liefert.
Der Hafen, welcher durch den Ausfluß des Rhins in die Elbe gebildet wird, ist sicher und geräumig. - Der Zolldistrict Glückstadts hat 95 Fahrzeuge zu 1008 1/2 C. L. und 25 Jollen und Kähne zu 66 1/2 C. L. Am Hafen sind 2 Schiffswerfte.
Der König Christian VI. hatte die Absicht in Glückstadt eine Docke anzulegen, die aber wegen verschiedener Hindernisse nicht zu Stande kam.
Glückstadt ist zu keiner Pflugzahl angesetzt, und zahlt weder Contribution noch Grundsteuer; die außerordentliche Pflugzahl beträgt 55. Das Areal auf welchem die Stadt steht, beträgt 134 Steuert. Von den Außendeichsländereien, welche der König Christian V. am 12. April 1624 der Stadt zum Besten der Kirche und Schule schenkte, bezieht die Kirchencasse jährlich etwa 1700 Reichsthaler.svg.
Der Stadtmagistrat besteht aus einem Präsidenten, einem Bürgermeister und zwei Rathsverwandten. Der Stadtsecretair ist zugleich entweder Bürgermeister oder Rathsverwandter. Das Deputirten-Collegium bilden 8 Stadt-Deputirte.
Das Stadtgericht bildet der Magistrat, von welchen alle Streitsachen der Bürger und Einwohner, insofern sie nicht unter dem foro superiori oder militari stehen, entschieden werden. Nur über Schuldklagen unter 10 Reichsthaler.svg wird von dem Consulat entschieden.
Der Stadtpräsident und der Stadtsecretair, welcher vom Magistrate gewählt wird, ist zugleich Senator, und beide sind die einzigen gelehrten Mitglieder des Magistratscollegiums. Der älteste Senator rückt bei eintretender Vacanz als Bürgermeister auf, und hat, wenn er als Stadtsecretair in diese Stelle aufrückt, die Geschäfte des Consulats; wenn der Bürgermeister ein Nichtgelehrter ist, so hat sie der Stadtpräsident zu besorgen.
Ein besonderes Gericht bildet noch das sogenannte Bürgerrecht. Die Bürger werden nach Corporalschaften dazu angesagt, und das Gericht wird gewöhnlich alle 14 Tage unter Vorsitz des Stadtvogts und unter Beisitz des Bürgermeisters und der beiden Rathsverwandten gehegt. Dieses Gericht hatte früher eine größere Bedeutung und war zugleich Criminalgericht, vor welchem Fiscal und Defensor öffentlich verhandelten, welches aber dann die Sache an den Magistrat zum Spruch verwies. Jetzt wird dieses Gericht nur nach gehöriger Bekanntmachung gehalten, um die Häuser, welche im Gebiete der Stadt verkauft sind, zur Ueberfrage zu stellen. Wenn nach dreimaliger Ueberfrage gegen den Verkauf nichts eingewendet oder keine dingliche Ansprüche an das verkaufte Haus gemacht worden sind, so wird es dem Käufer adjudicirt und demselben im Schuld- und Pfandprotocolle zugeschrieben. Eine gemachte Einsage muß als arrestatorische Maaßregel, binnen 14 Tagen beim Magistrate justificirt werden. - Der Magistrat bildet zugleich das Criminalgericht.