Bundesstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. November 2011, 16:56 Uhr
Der Begriff
Bundesstaat ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Dieser entscheidet über alle Fragen, die für Einheit und Bestand des Ganzen wichtig sind. Die Gliedstaaten, die ebenfalls als Bundesstaaten bezeichnet werden, behalten ihre Staatlichkeit und nehmen an der Willensbildung des Ganzen teil. Die Verteilung der Aufgaben beider ist üblicherweise in den Verfassungen geregelt. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
130 - Bundesstaat - {eng=state, deu=Bundesstaat}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Bundesstaat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
siehe auch Bundesland, Freistaaat und Kanton
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982