Oberlandesgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2009, 15:59 Uhr
Der Begriff
Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
151 - Oberlandesgericht - {deu=Oberlandesgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Oberlandesgericht,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Untergeordnetes Objekt/Objekttyp ist das Landgericht. Am Landgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Oberlandesgericht>, ist (auf deu) Landgericht,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Es ist hier als übergeordnetes Element das jeweilige Land bzw. Bundesland zu wählen. Am Objekt/Objekttyp Oberlandesgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des übergeordneten Objekts>, ist (auf deu) Oberlandesgericht,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Oberlandesgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.