Stubben Nr.11: Unterschied zwischen den Versionen
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'''1874/75''' Bei der Grundsteuerveranlagung werden in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Stubben für Stubben Nr. 11 dem Köthner Hinrich Blendermann folgende Flächen zugewiesen:<br> | |||
Blatt 1 Parzelle 7; Blatt 2 Parzellen 47, 48, 49, 51, 52, 53. | |||
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'''1934''' Der Milchverteiler Diedrich Hasselbach, bis dahin Stubben Nr. 4 wohnhaft, ersteigert die Stelle von der Witwe Adelheid Blendermann und übernimmt die Verpflichtung, für Adelheid Blendermann und den Sohn „Hennie“ für Kost und Logis zu aufzukommen. Adelheid wohnte im Anbau hinter dem Hause, kochte dort am offenen Feuer, war stets rauchgeschwärzt, wenn sie ins Dorf kam.(lt. A. Bruns) | |||
Der Sohn kam zu Thalmann (Pl. 05). Dort erlitt er bei einem Arbeitsunfall den Verlust von Fingern. Thalmann hat für den Jungen zeitlebens für Kost und Unterkunft gesorgt. Dieser Verpflichtung sind er und später seine Frau nachgekommen, auch als sie nach Brunndorf übersiedelten. (Die Stelle in Platjenwerbe war durch große Landabgabe zum Kasernenbau – heute Friedehorst – unrentabel geworden) | |||
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==Geschlechterfolge== | ==Geschlechterfolge== |
Version vom 26. September 2009, 16:51 Uhr
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe > Stubben
Einleitung
Stubben Nr.11, Hof in Stubben, später zu Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Geschichte des Hofes
1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe): 29. Gotfried Monsees
1820-1846 (Langenholzteilung und Verkoppelung): Der 1/6 Höfner Franz Wischhusen erhält bei der Verkoppelung entsprechend seiner Stellengröße insgesamt eine Fläche von 1,7459 Kuhweiden, und zwar
- (1) den Anschuß am Kamp (Plaggenhieb)
- (2) den Anschuß vor dem Hofe (Plaggenhieb)
- (3) im sogenannten Holze unterhalb den Fühlen (Weideland)
- (4) vor Corbeck und Brundorf vor dem Lehmbeck (Plaggenhieb)
- (5) vor Corbeck südlich vom Brundorfer Hauptwege (Plaggenhieb und Schullenstich)
- (6) östlich vom großen Ostermoore (Schullenstich),
worin eine Vergütung für dessen Schullenstich enthalten ist.
1874/75 Bei der Grundsteuerveranlagung werden in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Stubben für Stubben Nr. 11 dem Köthner Hinrich Blendermann folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 1 Parzelle 7; Blatt 2 Parzellen 47, 48, 49, 51, 52, 53.
1934 Der Milchverteiler Diedrich Hasselbach, bis dahin Stubben Nr. 4 wohnhaft, ersteigert die Stelle von der Witwe Adelheid Blendermann und übernimmt die Verpflichtung, für Adelheid Blendermann und den Sohn „Hennie“ für Kost und Logis zu aufzukommen. Adelheid wohnte im Anbau hinter dem Hause, kochte dort am offenen Feuer, war stets rauchgeschwärzt, wenn sie ins Dorf kam.(lt. A. Bruns)
Der Sohn kam zu Thalmann (Pl. 05). Dort erlitt er bei einem Arbeitsunfall den Verlust von Fingern. Thalmann hat für den Jungen zeitlebens für Kost und Unterkunft gesorgt. Dieser Verpflichtung sind er und später seine Frau nachgekommen, auch als sie nach Brunndorf übersiedelten. (Die Stelle in Platjenwerbe war durch große Landabgabe zum Kasernenbau – heute Friedehorst – unrentabel geworden)
Geschlechterfolge
....Hoferbe.....-....Ehepartner..... |
Bemerkungen |
.......Nachname, Vorname.......
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